Hauptverhandlung gegen Matthias von Herrmann beim Amtsgericht

Mir wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, in einem SWR1-Interview am 26.8.2010 die Bevölkerung zum Bruch der Bannmeile aufgefordert zu haben. Die Staatsanwaltschaft ist nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Es handelt sich um ein Verfahren wg. angeblichem Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, das die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit einem Bußgeld beschieden hat.

Die Haupverhandlung findet am Dienstag, 13. März 2012 um 11:20 Uhr im Amtsgericht Stuttgart statt (Hauffstr. 5, Saal 304).

Über persönliche Unterstützung im Gerichtssaal freue ich mich. Ich bitte jedoch alle, von lautstarken Unmutsbekundungen der Staatsanwaltschaft gegenüber abzusehen, denn das hilft dem Verlauf meiner Verhandlung nicht.

Der Wortlaut des SWR1-Radiointerviews, auf den sich die Staatsanwaltschaft bezieht:
"Wir werden morgen (27.8.2010) abend, also am Freitagabend um 19.00 Uhr ... und werden danach zum Landtag ziehen und die Bannmeile um den Landtag besetzen. Das ist eine ganz klare Ansage an die Landespolitik, an Ministerpräsident Mappus: Hier ist eine Grenze überschritten, wir überschreiten jetzt auch eine Grenze, nämlich die Grenze der Bannmeile um den Landtag, mindestens gehen wir auf dieser entlang. Wir werden morgen abend Grenzgänger sein und dem Land so den Widerstandswillen hier innerhalb dieses Widerstands zeigen."

Hintergrund des Interviews:
Die genannte Großdemo am 27.8.2010 wurde vom Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 veranstaltet. Sowohl die Demo als auch das Interview standen ganz im Zeichen des Abrisses des Nordflügels. Die Bahn hatte einen Tag vor dem Interview am 25.8.2010 mit dem verfrühten und bis heute unnötigen Abriss des Nordflügels des Kopfbahnhofs begonnen.

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