Nordflügel-Prozess: Einlassung vom 17.4.2012

Am Dienstag, 17.4.2012 wurde der Prozess wegen der Nordflügelbesetzung vor fast zwei Jahren und einer Banneraktion gegen Florian C. verhandelt. Die Verfahren wurden ohne Auflagen eingestellt. Es blieb bei einer Verwarnung, da die Verhandlung unter das Jugendstrafrecht fiel. (Zum möglichen Vorwurf, dass Kinder instrumentalisiert werden: Der Aktivist ist volljährig. Das Jugendstrafrecht kann bis zu einem Alter von 21 Jahren angewendet werden.)

Das lesenswerte Plädoyer zur Aktion:

Einlassung und Schlusswort von Florian C.

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