Plakatieren am Sichtschutz-Zaun erlaubt?

Fotograf Wolfgang Rüter rieb sich die Augen und fragte: "Ist das Plakatieren am Sichtschutz-Zaun im Schlossgarten nun wieder erlaubt?"
Sein Kommentar zu den neuen Plakaten am Zaun: "Seit diesem Wochenende scheint das Plakatieren des Sichtschutz-Zauns rings um den abgeholzten Mittleren Schlossgarten offensichtlich erwünscht bzw. erlaubt zu sein. Anders lässt sich wohl nicht erklären, dass jetzt etwa alle 10 Meter mit großen, immer denselben Plakaten am Zaun auf das sogenannte „Infozentrum im Turm“ mit den Worten „Machen Sie sich Ihr eigenes Bild vom Bahnprojekt Stuttgart-Ulm!“ hingewiesen wird. Fehlen etwa die Besucher, weil diese - wie auch die nicht unabhängigen Stuttgarter Zeitungen - inzwischen erkannt haben, dass rund um das Projekt S21 etwas nicht stimmt? Geht den NEIN-Sagern jetzt langsam ein Licht auf und zieren sie sich, das nur noch zuzugeben?
Trotzdem verbreiten die Plakatierer der "Projektpartner" hier am Sichtschutz-Zaun wie auch anderswo immer noch falsche Tatsachen. Sie sprechen von „Bahnprojekt“ statt von Immobilienprojekt (was ja inzwischen selbst die Zeitungen nach jahrelangem Ignorieren zugeben müssen). Und auch die gemachten Versprechungen an die NEIN-Sager-Hochburg Ulm werden zu Schall und Rauch, denn auch dort soll ein "fortschrittlicher" Bahnhofs- und Gleis-Rückbau erfolgen.
Das Plakatieren der Projektbetreiber ist aber auch ein Ideen-Plagiat, denn das Plakatieren am Zaun haben die Kopfbahnhof-Befürworter und Parkschützer schon lange vorher gemacht und sind damit aufgrund ihrer außergewöhnlichen Kreativität und ihrer vielen Unikate sogar ins Museum gekommen."

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