Schwarzer Donnerstag: Der Fall „Hans“

Rede von Klaus Tochtermann, AK Tribunal, bei der 141. Montagsdemo am 24.9.2012

Liebe Freundinnen und Freunde des Rechtsstaats,

der 30. September kommt näher und zurück kommen auch die Erinnerungen an den Schwarzen Donnerstag. Bis heute wurde keiner der entsetzlichen Vorfälle im Schlossgarten angemessen verfolgt oder bearbeitet.

Anzeigen gegen die sogenannten Hüter der Öffentlichen Ordnung am Schwarzen Donnerstag versucht die Staatsanwaltschaft abzuwenden, einzustellen, auf die lange Bank zu schieben oder einfach nicht zu bearbeiten.

Ebenso skandalös versucht unsere Grün-Rote Landesregierung, sich um jegliche objektive Stellungnahme zu drücken und mit Schweigen darüber hinweg zu gehen.

Wir aber wollen und dürfen nicht vergessen.

Schwarzer Donnerstag: Der Fall ‚HANS‘

Unser Demonstrant, nennen wir ihn Hans, kam an diesem 30. September Mittags gegen halb vier in den Schlossgarten. Der Polizeieinsatz war in vollem Gang. Er reihte sich unter die Demonstranten ein, auf der Böschung zum ehemaligen Omnibusbahnhof, einige Meter vom Parkweg entfernt, in der Nähe der Wasserwerfer.

Hans stand friedlich, defensiv aber beharrend in der Reihe der Demonstranten. Plötzlich und überraschend wurde Hans von hinten mit dem Schlagstock gegen den Kopf geschlagen, während ihn zwei Polizisten links und rechts fest hielten. Stark blutend wurde er von zwei anderen Polizisten unter den Armen gepackt, auf den Parkweg gezerrt und vor dem Wasserwerfer auf den Asphalt geworfen und sich selbst überlassen.

Hans stand natürlich unter Schock. Er wurde zunächst unversorgt und stark blutend liegen gelassen. In der Bethesda Klinik wurde ihm später eine 6 Zentimeter lange Platzwunde mit sieben Stichen genäht.

Ein Zeuge, der neben Hans stand, hat die Vorgänge bestätigt. Er konnte sogar eine, wenn auch vage Personenbeschreibung des schwarzbehelmten Schlägerpolizisten geben.

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft brauchte zur Bearbeitung der Anzeige von Hans fast eineinhalb Jahre. Während dem größten Teil der Zeit erfolgten keinerlei Ermittlungen. Am 18.04.2012 wurde schließlich das Verfahren gegen Unbekannt von Oberstaatsanwalt Häußler eingestellt, da der Täter, der Schlägerpolizist, nicht habe ermittelt werden können.

Ich zitiere aus der Einstellungsverfügung: „Im Übrigen versprechen Vernehmungen weiterer Polizeibeamter auch deshalb keinen Erfolg, weil diese entweder sich selbst belasten müssten, die Tat zum Nachteil des Anzeigeerstatters (Hans) begangen zu haben, oder, im Falle, dass sie den Übergriff eines Polizeibeamten beobachteten und in der Folge nichts unternahmen, der Strafvereitlung im Amt verdächtig wären.“ Zitat Ende.

Die Beschwerde von Hans hat der Generalstaatsanwalt verworfen. Hans hat keine Chance mehr, zu seinem Recht zu kommen, obwohl fest steht, dass der Schläger Mitglied einer Würzburger Polizeieinheit war, und zwei Baden-Württembergische Polizisten Hans während der Prügelei festgehalten haben.

Mit Einstellungsbegründungen dieser Art lassen sich Ermittlungen gegen Staatsorgane mit Leichtigkeit einstellen. Befinden wir uns auf dem Weg zum Überwachungs- und Polizeistaat?

Nein! Wir empören uns! Wir wollen OBEN BLEIBEN!

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2 Antworten zu Schwarzer Donnerstag: Der Fall „Hans“

  1. Pingback: Mitmach-Aktion: Kennzeichnungspflicht bei Polizisten, Herr Kretschmann! | Bei Abriss Aufstand

  2. K. Neumann sagt:

    Muss man sich das auf der Zunge zergehen lassen, Häusslers Begründung für die Einstellung bzw. komplette Sinnlosigkeit einer Strafverfolgung, weil Häussler damit seine Einschätzung der Beamten als charakterlose Rechtsstaatsmaulwürfe beschreibt und das auch noch ganz normal findet: „Im Übrigen versprechen Vernehmungen weiterer Polizeibeamter auch deshalb keinen Erfolg, weil diese entweder sich selbst belasten müssten, die Tat zum Nachteil des Anzeigeerstatters (Hans) begangen zu haben, oder, im Falle, dass sie den Übergriff eines Polizeibeamten beobachteten und in der Folge nichts unternahmen, der Strafvereitlung im Amt verdächtig wären.“ Darüber hinaus enthebt eine solche Begründung Häusslers diesen jeglicher Ermittlungsarbeit. Da bleibt einem schon ziemlich die Luft weg bei soviel Chuzpe.

    Bleibt eben auch hier nur die zivilrechtliche Klage gegen das Land auf Ausgleich für den körperlich erlittenen Schaden aufgrund der Staatshaftung. Und: kann man da nicht noch etwas drauftun wegen des erlittenen seelischen Traumas durch einen solchen Brief aus dieser Staatsanwaltschaft? Wäre doch mal interessant, wie sich hier das Gericht beim Abschmieren windet. Denn bei einem klaren Vergehen unter Zeugen kann der Bürger eigentlich ein klares Vorgehen der Staatsanwaltschaft erwarten und nicht einen Bescheid, dass eine Strafverfolgung wegen des allgemein herrschenden Corpsgeist bei den Beamten der Polizei jede Ermittlung sinnlos macht.

    Ein Schock für einen Rechtsstaatsgläubigen ohne Erfahrung, der so etwas gleich zweimal nicht erwarten kann von „seinen“ Institutionen.

    Und eigentlich müssten ehrlich arbeitende Beamte jetzt Häussler verklagen oder zumindest auf irgendeinem Blog dessen Meinung über sie angehen, wenn Häussler alle Beamten als potenzielle Strafvereiteler und damit verbeamtete Straftäter generalisiert. Aber wer weiss schon, vielleicht braucht man diesen zuverlässig arbeitenden Staatsanwalt demnächst selber einmal…..

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