BUND-Presseerklärung: „Stuttgart 21“ grundsätzlich auf dem Prüfstand

Die Stellungnahme der Stadt Stuttgart ans Regierungspräsidium zur 7. Planänderung (GWM, 6,8 Mrd. Liter) finden Sie hier als PDF-Datei.


Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg begrüßt die sehr kritische Stellungnahme der unteren Wasserbehörde zu Grundwasser-Planänderungsverfahren bei „Stuttgart 21“. „Offenbar will sich auch die Stadtverwaltung nicht mehr mit dem immensen Risiko für Stuttgart abfinden, das von der chaotischen Planung der Bahn ausgeht“, sagte BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender.

Die Wasserexperten der Stadt Stuttgart kommen in ihrer Stellungnahme zu dem Schluss, dass „eine abschließende Prüfung und Bewertung erst dann erfolgen kann, wenn die Vorhabenträgerin [die Bahn] die noch offenen Punkte im Rahmen ergänzender Stellungnahmen beurteilbar geklärt und dargestellt hat.“ Im Einzelnen werden 56 Kritikpunkte aufgelistet und mit entsprechenden Klarstellungen und Forderungen nach neuen Gutachten verbunden.

„Die Stellungnahme der unteren Wasserbehörde ist ein schwerer Schlag ins Kontor für das gesamte Grundwassermanagement von ,Stuttgart 21‘. Der BUND sieht sich in seiner eigenen, kritischen Stellungnahme bestätigt, da viele Punkte von den amtlichen Wasserschützern ähnlich gesehen werden“, so Brigitte Dahlbender, „das Eisenbahnbundesamt als Genehmigungsbehörde darf die berechtigten Forderungen und Kritikpunkte auf keinen Fall beiseite wischen.“ Es sei vor diesem Hintergrund fraglicher denn je, ob „Stuttgart 21“ überhaupt realisierbar ist. „Bis zur Klärung dieser grundsätzlichen Fragen muss es einen sofortigen Baustopp geben“, fordert Dahlbender.

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3 Antworten zu BUND-Presseerklärung: „Stuttgart 21“ grundsätzlich auf dem Prüfstand

  1. K. Neumann sagt:

    Die untere Wasserbehörde ist zwar ein Träger öffentlicher Belange, hat aber am Ende nichts zu sagen, weil bei Untersteller eingepflegt.

    Wobei das Ministerium Unterstellers kein Träger öffentlicher Belange ist……Ich denke, dass das kein Zuall sein kann. Der Hütchenspielertrick, wie man sich den Pelz wäscht, um einen Teil der Widerstandsflöhe loszuwerden und sich trotzdem nicht nass dabei macht. Wie klug und vorausschauend man doch bei den Grünen in der Vergangenheit geplant hat.

    Jetzt können wir gespannt sein, was Untersteller zu den Bedenken der unteren Wasserbehörde zu sagen hat, ob er sie teilt oder für unberechtigt hält oder er sie prüfen lassen will und prüfen lassen will und prüfen lassen will…….

  2. Uwe sagt:

    „das Eisenbahnbundesamt als Genehmigungsbehörde darf die berechtigten Forderungen und Kritikpunkte auf keinen Fall beiseite wischen.“ sagt Fr.Dr.Dahlbender. Was bedeutet diese Mahnung? Was das EBA darf oder nicht, entscheidet Ramsauer oder der VGH Mannheim. Es geht also wieder los mit dem Faktenschaffen, wenn die Bahn auf das EBA Druck ausübt. Minister Untersteller sagte in Bad Cannstatt in Kenntnis der Behörden-Bescheide: man hat bisher die Einwendungen unserer K21-Geologen „nicht geteilt“. D.h. aber aus meiner Sicht, dass es über die Interpretation der Einwendungen d.h. ihrer Konsequenzen sehr unterschiedliche Auffassungen geben kann.
    Es gibt also zwei Hürden, an denen die Bahn gestoppt werden muss:
    1. zunächst müssen alle Punkte geklärt werden, die die Stuttgarter Behörde genannt hat.
    2. in wieweit dies Punkt zufriedenstellend geklärt werden, muss auch das aufsicht-führenden Umweltministerium begutachten. Überall ist großer Ermessensspielraum. Es darf keine Genehmigungen ohne Verantwortungsübernahme geben: Die Bahn muss im Zweifelsfall voll haften.

    • K. Neumann sagt:

      Wenn der Haftungsfall für die Bahn eintreten sollte, dann ist es zu spät – für den Steuerzahler. Und wie die Politik mit den Ermessensfragen umgeht, wenn sie das Projekt durchsetzen will, ist bekannt: in einer repräsentativen Demokratie übernimmt kein Politiker die Verantwortung oder Haftung für seine Entscheidungen. So wurde das einst geregelt nach dem Krieg, als noch alles anständig war und man an das Gewissen glaubte und niemand an mafiöse Verflechtungen der Politik mit der Wirtschaft oder hier Bahn überhaupt zu denken vermochte.

      Die Bahn muss vorher gestoppt werden. Wie steht es um die Klage gegen den Hausabriss Sängerstrasse 4 beim BVerfG? Dort wird es auch um die Leistungsfähigkeit als Geschäftsgrundlage für die Bahn gehen. Das aber wird mit Sicherheit zu lange dauern, weil man sich in Karlsruhe genau die Zeit nehmen wird, bis die von der Bahn geschaffenen Fakten für sich sprechen.

      Es bleibt wirklich nur der Druck von der Strasse. Wir müssen wieder mehr werden.

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