Müller vs. Müller: Button-Prozess am Landgericht geht weiter

Der Prozess um einen S21-Button gegen Polizeigewalt im Rahmen des Schwarzen Donnerstags (30.9.2010) geht am Landgericht Stuttgart weiter:

Freitag, 29.11.2013
13:30 Uhr
Landgericht Stuttgart
Saal 240
(Altbau, Seiteneingang Archivstr., 2. Stock)

Über den ersten Verhandlungstag am 8.11. hatten ja bereits einige Medien berichtet, u.a. die Stuttgarter Zeitung und die Stuttgarter Nachrichten. Am Freitag ist mit einer Entscheidung des Gerichts zu rechnen.

Hintergrund:
Auf dem Button, den Peter Müller getragen hat, ist Polizeioberkommisar (POK) Dirk Müller von der BFE-Einheit aus Böblingen zu sehen, wie er am Schwarzen Donnerstag (30.9.2010) im Stuttgarter Schlossgarten in Polizeiuniform Gewalt gegen friedliche Demonstranten ausübt. Sehen Sie dazu auch das YouTube-Video, auf dem POK Dirk Müller (der große Polizist mit Glatze) in den ersten Einstellungen gut zu sehen ist. Vom Button finden Sie bei den Stuttgarter Nachrichten ein Foto.

Dem S21-Kritiker Peter Müller geht es nicht darum, speziell seinen Namensvetter POK Dirk Müller bloßzustellen. Vielmehr prangerte er mit dem Foto generell Polizeigewalt gegen friedliche Demonstranten an. Ähnliche Fotos erschienen auch in vielen Medienberichten, ein Videoclip mit der gleichen Szene war bei RegioTV lange als Trailer zu sehen. Die Anklage lautet auf Beleidigung und Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz (= Recht am eigenen Bild, bitte nicht verwechseln mit dem Urheberrecht des Fotografen).

POK Dirk Müller hatte nie Kontakt mit Peter Müller, hat auch den Button nie an Peter Müller gesehen und wäre somit nicht auf die Idee gekommen, gegen ihn zu prozessieren. Doch seine Vorgesetzten machten ihn darauf aufmerksam, sodass es zur Anklage kam.

Der Prozess ist in der zweiten Instanz, weil Peter Müller gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt hatte. Die Strafe von 500 EUR für das Tragen eines Buttons, auf dem ein weit verbreitetes Bild vom 30.9.2010 zu sehen ist, nimmt er als einen seltsamen Auswuchs Stuttgarter Justiz wahr.

Einen langen Bericht von der Verhandlung der ersten Instanz (Amtsgericht, 8.10.2012) finden Sie auf BAA.

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