Deutschen Presserat: FAZ bekommt Rüffel für S21-Artikel

Beschluss des Deutschen Presserats vom 15.9.2016: "S21-Proteste nicht gewaltsam - FAZ.net wurde ein Hinweis erteilt"

Worum geht es? Der FAZ-Autor Dyrk Scherff hatte in einem Artikel vom 28.3.2016 geschrieben:

Zitat 1: "Winfried Kretschmann ist seit fünf Jahren der erste grüne Ministerpräsident Deutschlands, gerade haben ihn die Wähler bestätigt. Seinen ersten Erfolg vor fünf Jahren verdankte er auch den gewaltsamen Protesten gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21, den neuen unterirdischen Hauptbahnhof.“

Zitat 2: "Der Streit gipfelte in gewalttätigen Auseinandersetzungen mit der Polizei,"

Gegen die Wortwahl "gewaltsam" und "gewalttätig" wurde beim Presserat Beschwerde eingelegt.

Der Deutsche Presserat sieht die Beschwerden als begründet und hat am 15.9.2016 entschieden, der FAZ.NET hierfür einen Hinweis gemäß Ziffer 2 des Pressekodex (Sorgfalt der Recherche) zu erteilen.

Siehe auch die Entscheidung des Beschwerdeausschusses des Deutschen Presserates (PDF-Datei) (danke an parkschuetzer.de).

Interessant (oder besser: bezeichnend) darin ist die Rechtfertigung der FAZ zu den beanstandeten Begriffen. Die Justiziare der FAZ haben offensichtlich von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Friedlichkeit von Protesten keine Kenntnis. Das Bundesverfassungsgericht sagt nämlich, dass eine Versammlung dann friedlich ist, wenn sie zum überwiegenden Teil friedlich ist. Einzelne Krawallmacher, Pöbler oder gar Gewalttäter machen eine Versammlung als Ganzes deswegen nicht gewalttätig.

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