Aktionsbündnis gegen S21 fordert: Stadt muss Bundesrechnungshof ernst nehmen

Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 vom 15.11.2016

Statt weiter den Ausreden der Bahn zur Kostenentwicklung auf den Leim zu gehen, sollte die Stadt die Faktenbasis des Bundesrechnungshofs ernst nehmen

Vor dem Verwaltungsausschuss des Stuttgarter Gemeinderats hat der Sprecher des Aktionsbündnisses, Dr. Eisenhart von Loeper, dazu aufgerufen, in der Debatte um Stuttgart 21 zuerst die Faktenbasis zu klären. Mit Sorge verfolge er, wie blind und unkritisch sich OB Kuhn die teils abenteuerlichen Ausreden der Bahn zu eigen mache.

Von Loeper legte Auszüge der bisher geheim gehaltenen Berichte des Bundesrechnungshofs vor, die man, so von Loeper, nur als alarmierend bezeichnen könne. Selbst wenn man Baukostenzinsen in Höhe von einer Milliarde Euro entsprechend den Wünschen der Bahn nicht einbeziehen würde, müsse von einer nicht gesicherten Finanzierung in Höhe von drei bis vier Milliarden Euro ausgegangen werden.

„Die Bahn lauert geradezu darauf, die Projektpartner auf Beteiligung an zwei Milliarden Euro Kosten zu verklagen“, weil der Finanzierungsvertrag nur 4,5 Milliarden Euro zulässt, so der Bündnissprecher. Zugleich habe sie „ihren Finanzrahmen von 6,5 Milliarden Euro ausgeschöpft und blendet unseriös zwei Jahre Bauzeitverzögerung und die Risiken aus“. Allein 600 Millionen Mehrkosten seien laut Bundesrechnungshof für Nachtragsrisiken von Bauaufträgen anzusetzen, die nach Erfahrungswerten der Bahn sicher seien. Zahlreiche angebliche Einsparungen etwa durch dünnere Tunnelwände, durch den Abstellbahnhof in Untertürkheim und vermeintliche Maßnahmen der „Gegensteuerung“ sind dem Bundesrechnungshof zufolge illusionär.

Die Stadt Stuttgart, so von Loeper, dürfe die Dinge nicht weiter treiben lassen, denn sie sei laut Gemeindeordnung zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung verpflichtet. Das habe der Bundesrechungshof haushaltsrechtlich für den Bund betont und festgestellt, dass ein nicht finanziertes Großprojekt nicht gefördert werden dürfe. Das müsse, so Jurist von Loeper, für Stadt und Land gleichermaßen gelten. Wenn „die Bahn ins Milliardenloch fährt, werden die Projektpartner Stadt und Land zuallererst mit hineingerissen“. Das könne bei Missachtung fiskalischer Pflichten sogar den strafrechtlichen Vorwurf der Haushaltsuntreue auslösen.

Schließlich sei es auch wegen hoher Kostenrisiken aufgrund von Funktionsmängeln des Projekts und wegen des zwingenden Schutzes von Leib und Leben der Bahnreisenden geboten, sich nicht länger jeder Diskussion um die vorliegenden Vorschläge über Alternativlösungen zu entziehen. Das Aktionsbündnis hatte jüngst ein viel beachtetes “Umstiegskonzept“ (www.umstieg-21.de) vorgelegt, das auf der Basis der derzeitigen Bauentwicklung sinnvolle und realisierbare Umnutzungsmöglichkeiten entwickelt.

Der Bahn-Aufsichtsrat wird am 14. Dezember in Berlin über Konsequenzen aus dem Bericht des Bundesrechnungshofs zu Stuttgart 21 beraten und entscheiden.

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