Wegen Feststellung Kammerkompetenzbereich hat das Verwaltungsgericht Stuttgart – 4. Kammer – durch den vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Dr. Rudisile, die Richterin am Verwaltungsgericht Müller und die Richterin am Verwaltungsgericht Burr sowie durch den ehrenamtlichen Richter Deitigsmann und die ehrenamtliche Richterin Stadelmaier
am 07.04.2011 für R e c h t erkannt:
Es wird festgestellt, dass die Erklärung und Stellungnahme zum Bahnprojekt Stuttgart 21 auf dem Plakat am IHK-Gebäude und der Abdruck des Plakats im IHK-Magazin 10/2010 rechtswidrig sind.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Update: Das Interesse, nicht nur der IHK-Zwangsmitglieder, an diesem Fall ist riesengroß und so war der Zuschauerraum des Verwaltungsgerichts fast voll. Die IHK Stuttgart war durch ihren Geschäftsführer Andreas Richter vertreten. Unter anderem musste er sich der Frage stellen, warum die IHK erst so kurz vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg Werbung für Stuttgart 21 machte – denn schließlich wurde Stuttgart 21 bereits 2006 beschlossen.
Update 2: Pressemitteilung der IHK
Nr. 011/11 - 8. April 2011
IHK steht unverändert zu Stuttgart 21
Verwaltungsgericht beanstandet Banner am IHK-Gebäude
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart steht  unverändert zu Stuttgart 21 und der Neubaustrecke nach Ulm. Seit gut  einem halben Jahr macht die Kammer mit einem Banner am Gebäude der  Zentrale in der Stuttgarter Jägerstraße diese Position der  Vollversammlung deutlich. Die Positionierung der IHK für das Projekt,  die Veranstaltung von zahlreichen Foren des Dialogs und des  Meinungsaustauschs und die intensive sachliche und fachliche  Auseinandersetzung der Kammer in ihren Medien findet bei den  Mitgliedsbetrieben weiterhin große Zustimmung. Das Verwaltungsgericht  Stuttgart hat in der gestrigen Verhandlung einer Klage gegen dieses  Banner bestätigt, dass die IHK das Recht hat, sich für Stuttgart 21  auszusprechen und einzusetzen. Wohl aber wurde es als unzulässig  erklärt, diese Position auch mittels eines Plakats zum Ausdruck zu  bringen. Die IHK wird nach Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung  prüfen, in die nächste Instanz zu gehen.  Entscheidend wird dabei auch  die Frage sein, ob die IHK in ihren Rechten als Interessenvertreter der  Unternehmen eingeschränkt werden soll.
Die IHK ist überzeugt, dass es für ihre Mitgliedsunternehmen unverändert wichtig und notwendig bleibt, nach einer gründliche Abwägung gegenseitiger Interessen die Meinung der Wirtschaft gegenüber Politik und Gesellschaft zu vertreten und für die Positionen der Unternehmen zu werben. Dies ist ihr gesetzlicher Auftrag an. Gerade bei strittigen Themen müsse auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, die Haltung der Wirtschaft deutlich zu machen. Wenn der IHK hingegen immer dann schweigen soll, wenn die Meinung der Unternehmen besonders gefragt ist, werde das Selbstverwaltungsrecht der Wirtschaft ad absurdum geführt. Bisher habe jede politische Partei Wert auf den Rat und die Meinung der IHKs gelegt und diesen auch gerne in Anspruch genommen. Zugleich ist die IHK überzeugt, dass eine Einschränkung der Interessenvertretung auf breite Ablehnung in der Mitgliedschaft stoßen würde.
Diese Pressemitteilung steht auch auf www.stuttgart.ihk.de, Dok.-Nr. 87235.







Wenn sich die IHK ja anscheinend über Urteile hinwegsetzt oder diese nicht begreift dann kann ich doch die Zwangsmitgliedschaft kündigen und mich ebenso über Gestze hinwegsetzen. Oder hab ich da etwas in der Auffassung der IHK missverstanden ?