Rede von Dipl.-Ing. Hans Heydemann, Ingenieure22, auf der 435. Montagsdemo am 1.10.2018
Liebe Mitstreiter,
der ungelöste Brandschutz von Stuttgart 21 lässt uns nicht los – das wird uns bis zum Ende hin begleiten, wenn und ob überhaupt der S21-Tiefbahnhof jemals eine Betriebserlaubnis erhalten wird, sei es nun 2025 oder doch noch später.
Inzwischen liegt die Erwiderung des Eisenbahn-Bundesamtes auf meine Klage gegen die 18. Planänderung „Verschieben der Fluchttreppen“ vor. Drei volle Monate hat das EBA dazu gebraucht! Offenbar tut man sich dort doch recht schwer mit meiner Klage. Deshalb haben die auch beantragt, meine Klage einfach abzuweisen mit der Begründung, ich sei nicht klagebefugt, denn ich sei in eigenen Rechten doch gar nicht betroffen. Hätte ich ein eigenes Grundstück im Baubereich, wäre das vielleicht anders.
Meine Klage stützt sich auf Artikel 2 (2) des Grundgesetzes „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“; ich mache geltend, als häufiger Bahnfahrer könnte ich von einem Brandereignis im Tiefbahnhof oder im Tunnel betroffen sein und wegen unzureichenden Brandschutzes dabei zu Schaden kommen. Eisenbahn-Bundesamt und Bahn weisen das als unzulässig zurück mit folgender Begründung: „Der Kläger bringt vor, durch den Planänderungsbeschluss in seinen Rechten verletzt zu sein und verweist auf seine Eigenschaft als „häufiger Bahnbenutzer“. Als Schutznorm führt er sein Grundrecht auf Schutz der körperlichen Unversehrtheit aus Art.2 Grundgesetz an. Aus diesem Vorbringen kann eine Klagebefugnis indes nicht hergeleitet werden. … Fragen des Brandschutzes im unterirdischen Durchgangsbahnhof betreffen den Kläger als Teil der Allgemeinheit, stellen aber keinen eigenen, die Klagebefugnis begründenden Belang dar.“
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