Rede von Dr. Eisenhart v. Loeper, Rechtsanwalt und Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21, auf der 393. Montagsdemo am 13.11.2017
Liebe Freundinnen und Freunde,
unsere Bürger- und Demokratiebewegung hat am 7. November durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts kräftigen Rückenwind erhalten. Bisherige Tricks von Bund und Bahn bei S21 sind zu beenden.
Herausragendes Beispiel: Unser zweites Bürgerbegehren gegen die Mischfinanzierung des Projekts durch die Stadt Stuttgart startete Anfang 2011 mit dem Grund: Hoheitsträger in Bund und Land müssen kraft Grundgesetz ihre Ausgaben allein bestreiten, wenn sie eine Aufgabe zu erfüllen haben, weil Politik für reiche Länder oder Städte nicht käuflich sein darf.
Die Stadt Stuttgart wies das Bürgerbegehren dennoch ab, und im Klagewege haben wir schmerzhaft in drei Instanzen verloren, dagegen läuft die Verfassungsbeschwerde. Sie ist jetzt sehr erfolgversprechend, denn das Bundesverfassungsgericht hat Bund und Bahn klipp und klar die Leviten gelesen.
Aus dem Urteil des Gerichts – als „Hüter der Verfassung“ bewährt – hebe ich drei Kernsätze wegen der Auswirkungen für unsere Bewegung besonders hervor:
- Zuerst geht es um parlamentarische Anfragen im Bundestag: die Bundesregierung darf ihre Antwort nicht wegen aktienrechtlicher Verschwiegenheitspflichten verweigern, wie es wiederholt geschehen ist. Das Funktionieren des demokratischen Rechtsstaats hat nämlich hohen Verfassungsrang. Werden Abgeordnete nicht am Wissen der Regierung beteiligt, kann das Parlament sein ihm gebührendes Kontrollrecht nicht ausüben.