Video der Demo mit Thomas Felder und Peter Grohmann:
Rede von Peter Erben, Bürgerinitiative Neckartor, auf der 389. Montagsdemo am 16.10.2017
Luftreinhaltung in der Warteschleife
Einen wunderschönen Abend zusammen,
fast schon wie bestellt zu meiner Rede wurde heute der erste Feinstaubalarm in diesem Herbst ausgerufen. Der ist notwendig, weil bis zum heutigen Tag immer noch die Maßnahmen fehlen, mit denen schnell, wirksam und dauerhaft die Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxid erreicht werden kann. Dabei waren wir im Jahr 2017, zumindest gefühlt, kurz davor, dieses Ziel mit Unterstützung der Gerichte zu erreichen.
Verhindert wird dies von Personen in Regierungsverantwortung, die nicht den Mut besitzen, das Übel der Schadstoffbelastung an der Wurzel zu packen. Dazu müssten sie nämlich mit Hochdruck eine Verkehrswende betreiben, bei der der Umweltverbund am Ende den motorisierten Individualverkehr weitgehend überflüssig macht. Projekte wie Stuttgart 21 wären dann schon längst auf dem Müllhaufen der Geschichte entsorgt worden. Stuttgart 21 verhindert die Verkehrswende!
Was die Luftverschmutzung angeht: Die Landesregierung hat die gesetzliche Pflicht, dafür zu sorgen, dass Grenzwerte für giftige Schadstoffe in der Atemluft eingehalten werden. Unser Recht auf körperliche Unversehrtheit ist im Grundgesetz verankert!
Am 28. Juli 2017 gab es ein bundesweit beachtetes Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte gegen das Land Baden-Württemberg geklagt und Recht bekommen. Der vorsitzende Richter, Wolfgang Kern, stellte bei seiner Urteilsverkündung bezüglich möglicher Fahrverbote unmissverständlich klar: „Der Schutz der Gesundheit ist höher zu gewichten als das Recht auf Eigentum und die allgemeine Handlungsfreiheit der vom Verbot betroffenen Kraftfahrzeugeigentümer“. Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt sagte: „Die Stuttgarter Landesregierung muss jetzt entscheiden, was ihr wichtiger ist: Die Gesundheit der Menschen oder die Interessen von Daimler und Bosch. Das Urteil ist so klar, dass sie der Gesundheit den Vorrang einräumen und das Urteil annehmen muss.“ weiterlesen