Rede von Dr. Eisenhart v. Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21, auf der 334. Montagsdemo am 15.8.2016
Stuttgarter Netz AG im Prozess gegen EBA: kein Durchbruch, aber wichtiger Teilerfolg beim Verwaltungsgericht Stuttgart
Liebe Freunde,
wir, die Bürgerbewegung für den Umstieg 21, sind sorgsame Beobachter, nicht verantwortliche Kläger in dem Prozess, den die Stuttgarter Netz AG gegen das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) führt. Der Vorsitzende Richter leitete letzte Woche die Verhandlung mit 150 Teilnehmern zwar fair, aber es kam doch zu empörenden Mängeln:
1. Gerade sechs Wochen zuvor hatte der Eisenbahnsenat des Bundesverwaltungsgerichts gegen das EBA entschieden und eine Planfeststellung für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt, weil im Fall der Streckenstilllegung von Sulen ein Stilllegungsverfahren unterlassen wurde. Warum hat der Richter nur bedauert, dass die schriftlichen auswertbaren Gründe noch nicht vorlagen? Leider hat niemand – auch nicht der Klägervertreter, den ich darum bat – beantragt, die Verhandlung zu vertagen, um die höchstrichterlichen Urteilsgründe auszuwerten und auf dieser Basis vielleicht anders zu entscheiden.
2. Außerdem: Die Stuttgarter Netz AG will gerichtlich nur verhindern, dass die Deutsche Bahn das oberirdische Gleisvorfeld des Kopfbahnhofs abbauen darf, bevor das EBA hierfür ein Stilllegungsverfahren durchgeführt und der Netz AG die Übernahme von acht Gleisen ermöglicht hat. Das Verwaltungsgericht hat dem entgegengehalten: Der eisenbahnrechtliche Schutz vor Stilllegungen von Bahnhöfen und Strecken betreffe nicht konkrete Gleisanlagen, sondern die bloße Bahnverbindung zwischen zwei Orten. Das verzerrt die Realität: So wird die unterschiedliche betriebliche Qualität von Kopfbahnhof und S21 übergangen und der Schutzzweck des Gesetzes missachtet:








