SÖS-LINKE-PluS im Gemeinderat fordert Geld zurück, Untersuchung und Faktencheck
Seit Wochen prüft die Stadt die Beschwerde der Vertrauensleute gegen den Gemeinderatsentscheid, das 4. Bürgerbegehren für rechtlich unzulässig zu erklären. Christoph Engelhardt von WikiReal.org, Mit-Initiator des Bürgerbegehrens zum Leistungsrückbau durch Stuttgart 21, wirft dem Gutachter und den Gemeinderäten vor, auf Basis unrichtiger und unvollständiger Informationen entschieden zu haben. Das Gesetz zwinge zur Rücknahme einer solchen Entscheidung. Auch im Gemeinderat seien unzulässige Bezüge etwa zur Volksabstimmung hergestellt worden oder unrichtig argumentiert worden, der S21-Finanzierungsvertrag sei zu "miserabel" um gekündigt werden zu können.
Der Begründung des Bürgerbegehrens waren Fehler unterstellt worden, die sich in dem Text gar nicht finden. Engelhardt: "Der Gutachter macht so viele sachliche Fehler in seiner Begründung, dass sich die Frage stellt, ob er die von ihm angeführten Dokumente überhaupt gelesen hat." Selbst die Stadt nahm schon einzelne Aussagen des Gutachters zurück. Der Gutachter führt andererseits die vom VGH 2014 bestätigte Kapazität von 32 Zügen pro Stunde an und übersieht – wie der komplette Gemeinderat – den Rückbau gegenüber den heute fahrenden mindestens 38 Zügen/h. Engelhardt: "Es ist höchste Zeit, dass die Stuttgarter endlich eine Klärung herbeiführen, ob 32 weniger ist als 38!"










