Rede von Susanne Bödecker, Parkschützer-Blockadegruppe, bei der 273. Montagsdemo am 1.6.2015
Am Samstagnachmittag ist unser Mitstreiter Ernest Petek verhaftet worden und befindet sich nun bis zum nächsten Samstag um die Mittagszeit in der JVA Stammheim. Warum?!
Ernest hatte am 12. Januar 2015 einen Haftantrittstermin wegen der Weigerung, das Bußgeld für Ordnungswidrigkeiten in vier Blockadefällen zu bezahlen. Diese Verfahren waren formal abgeschlossen, der Rechtsweg also erschöpft.
Trotzdem hat die Polizei für einen dieser gleichgelagerten vier Fälle die Rechtswidrigkeit ihrer Maßnahmen im Februar anerkannt, sie war damals noch von Verhinderungsblockaden ausgegangen. Das VG Stuttgart hat daraufhin die polizeilichen Maßnahmen für rechtswidrig erklärt. Das Urteil entfaltete aber formal nur für den einen konkreten Fall eine Bindungswirkung, für die drei anderen Fälle, obwohl gleichgelagert, hätte man vor dem VG erneut klagen müssen, um Recht zu bekommen.
RA Leyrer hat nach dem Ergehen des Urteils nochmal an das Amtsgericht Stuttgart geschrieben und die Rücknahme der Anordnung der Erzwingungshaft beantragt. Der Antrag wurde am 7.5. von Richterin Petermann verworfen. RA Leyrer argumentierte, der Rechtsstaat könne es sich nicht leisten zu vollstrecken, wenn er genau wisse, dass der Angeklagte unschuldig sei. Petermann konterte, das Urteil sei rechtskräftig und damit vollstreckbar; Schuldspruch und Vollstreckungsverfahren seien verschiedene Paar Schuhe. Im Übrigen sei nicht zu erkennen, dass der Angeklagte nicht zahlen könne.