Ja, wo ist sie denn, die Montagsdemo?
Spätestens seit letztem Montag haben es alle mitbekommen: Auch dieses Jahr nutzten Ordnungsbürgermeister Martin Schairer und das ihm unterstellte Ordnungsamt die Vorweihnachtszeit, um ihrem Widerwillen gegenüber unserem Versammlungsrecht Ausdruck zu verleihen.
Die gute Meldung vorweg: Für die 250. Montagsdemo haben wir in erster Instanz gegen die Stadt gewonnen: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am Freitag entschieden, dass wir am 8. Dezember auf dem Arnulf-Klett-Platz demonstrieren dürfen. Aber wir müssen damit rechnen, dass die Stadt in Berufung geht.
Auch gegen das Verbot, im Bahnhof zu demonstrieren (wie es laut FraPort-Urteil und laut Hausordnung der Bahn eigentlich zulässig ist) haben wir geklagt und im Eilverfahren leider in zwei Instanzen verloren. Im Eilverfahren ist der Instanzenweg damit ausgeschöpft, eine Verfassungsbeschwerde würde daran hinsichtlich 1.12 Und 22.12. nach Einschätzung unserer Anwälte voraussehbar nichts mehr ändern.
Deshalb haben wir uns entschlossen, Mittel und Kräfte in dieser Sache darauf zu konzentrieren, im Hauptverfahren das Demonstrationsrecht im Bahnhof grundsätzlich durchzusetzen. Eine relativ kleine Bürgerinitiative in Frankfurt hat vor einigen Jahren das FraPort-Urteil erstritten und damit das Versammlungsrecht gestärkt. Dieses FraPort-Urteil etabliert das Versammlungsrecht auch an öffentlichen Orten wie Flughäfen – und Bahnhöfen. Das Stuttgarter Ordnungsamt weigert sich bisher, dies anzuerkennen und umzusetzen. Es ist Aufgabe unserer S21- und Demokratie-Bewegung, nach dem FraPort-Urteil jetzt ein Bahnhofs-Urteil zu erwirken. Für die Montagsdemos am 1.12. und 22.12. wird dies wegen der Verfahrensdauer leider noch keine Lösung bringen.
Nun zum kommenden Montag (1. Dezember 2014): weiterlesen