Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
als eine der Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens „Bahnhof mit Zukunft“ wende ich mich direkt an Sie mit der Aufforderung, jegliche Behinderung des Bürgerbegehrens durch Sie und die Ihnen unterstellte Stadtverwaltung zu unterlassen und stattdessen Bürgerinnen und Bürger der Stadt, denen Sie Ihr Amt verdanken, bei der Wahrnehmung demokratischer Rechte zu unterstützen.
Wie Sie wissen, richtet sich das Bürgerbegehren gegen einen Beschluss des Gemeinderats, dessen Vorsitzender Sie sind. Die Stadtverwaltung, deren Chef Sie sind, hat in diesem Stadium keine Mitwirkungsrechte. Denn Rechte und Pflichten ergeben sich direkt aus Paragraf 21 der Gemeindeordnung. Demnach hat der Gemeinderat erst nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren zur Vorbereitung des dann anstehenden Bürgerentscheids seine Auffassung darzulegen. Aufgabe der Stadtverwaltung bei einem Bürgerbegehren ist es hingegen, die Vertrauenspersonen zu unterstützen. Nur so kann die rechtsstaatlich geforderte Gewaltenteilung bewahrt werden.






