Mit verschlossenen Augen nichts endgültig entschieden
Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 warnt vor einer folgenschweren Fehleinschätzung der jetzt bekannt gewordenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, der den Eilantrag auf Baustopp gegen den Hausabriss eines Wohneigentümers abgewiesen hat.
Der Bündnissprecher und mit dem Prozess vertraute Jurist Dr. Eisenhart von Loeper wendet sich gegen jetzt kursierende schwerwiegende Irrtümer: So betreffe der gerichtliche Vermerk, der Beschluss sei „unanfechtbar“, nur den „ordentlichen“ Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten. Gerade weil dieser „erschöpft“ sei, würden nun aber die Verfassungsbeschwerde und der Eilantrag zum Bundesverfassungsgericht binnen Monatsfrist mit beachtlicher Erfolgsaussicht wahrgenommen.
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