Sehr geehrte Damen und Herren,
als kritischer Beobachter des Tunnelprojektes „Stuttgart 21" bitte ich Sie um folgende Auskunft:
Gibt es einen Beschluss des baden-württembergischen Landtages, nach dem der Schlichterspruch von Dr. Heiner Geißler vom 30.11.2010 „nicht eins zu eins, sondern nur soweit wie möglich umgesetzt werden soll"? Ggf. bitte ich Sie, mir eine Fundstelle dieses Beschlusses zu benennen.
Meine Anfrage hat folgenden Hintergrund:
Am Montag, den 19.12.2011, fand im Stuttgarter Rathaus eine erste Expertenrunde des sogenannten „Bürgerforums Stuttgart 21" statt. Gegenstand der Sitzung war der Umgang mit den Bäumen im Mittleren Schlossgarten. Bekanntlich hat Herr Dr. Geißler in Ziffer 11.2 seines Schlichterspruchs vom 30.10.2010 vorgeschlagen, dass die Bäume im Schlossgarten erhalten bleiben; gesunde Bäume dürfen nicht gefällt, sondern müssen versetzt werden.
Bekanntlich haben alle Schlichtungsbeteiligten, also auch die Deutsche Bahn AG, das Land Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart den Ziffern 11 und 12 des Schlichterspruchs öffentlich zugestimmt.
Fundstelle des Schlichterspruchs
In der besagten Sitzung des sogenannten Bürgerforums vom 19.12.2011 hat der Moderator, Herr Prof. Ortwin Renn, einleitend erklärt, es gebe einen einstimmigen Landtagsbeschluss, der besage, dass der Schlichterspruch „nicht eins zu eins, sondern nur soweit wie möglich umgesetzt werden soll".
weiterlesen