Juristen kritisieren Brief des OB Dr. Schuster als Wählertäuschung
Stuttgart, 24.11.2011. Der Arbeitskreis der Juristen zu Stuttgart 21 wirft dem OB Wolfgang Schuster vor, mit einem Schreiben an die Stuttgarter Bürger zur Volksabstimmung bewusste Wählertäuschung zu betreiben. „Der Jurist Dr. Schuster weiß, dass es sich bei den angeblichen Ausstiegskosten von 1,5 Mrd. € um eine bewusste Täuschung der Bürger handelt, weil die Bahn bei Projektabbruch wertvolle Grundstücke zurückbekommt. Die Bahn erhält Grundstücke mit einem Millionenwert zurück, den sie sich anrechnen lassen muss“, sagt Rechtsanwalt Bernhard Ludwig. Davon geht – nach anfänglicher Falschbehauptung (s. HIER PM v. 25.10.2011) – inzwischen selbst der Projekt-Befürworter Prof. Stefan Faiß aus. Er räumt ein, weiterlesen



















