Juristen weisen sogenannte Ausstiegskosten von 1,5 Mrd. EUR als Wählertäuschung zurück
Mehrere Rechtsanwälte und Richter aus dem Arbeitskreis „Juristen zu Stuttgart 21“ weisen die Ausstiegskosten von 1,5 Mrd. EUR für den Fall einer erfolgreichen Volksabstimmung als abwegig zurück.
„Es ist eine Irreführung, wenn immer wieder behauptet wird, mehrere Wirtschaftsprüfungsgesellschaften hätten übereinstimmend die Ausstiegskosten in dieser Höhe bestätigt“, sagt Rechtsanwalt Bernhard Ludwig. Tatsächlich war diese Zahl lediglich von einer der drei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften als „plausibel“ eingestuft worden, nämlich der PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG (PwC). Die beiden anderen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften kamen zu wesentlich geringeren Kostenschätzungen (Susat & Partner OHG: 1.074 Mio. EUR; Märkische Revision GmbH: 453 Mio. EUR). „PwC prüft seit Jahren die Abschlüsse der Deutsche Bahn AG und ihrer Tochterunternehmen“, ergänzt Ludwig. „Wie unabhängig ist dann PwC wirklich?“
Der SPD-geführte Teil der Landesregierung und auch der SPD-Fraktionschef im Landtag Claus Schmiedel verbreiten gleichwohl weiterhin, unabhängige Wirtschaftsprüfer hätten die Ausstiegskosten von 1,5 Mrd. EUR als plausibel bewertet. Einzig der Justizminister hält in der SPD-Spitze dagegen: „Die Validität dieser Prognose ist unklar. So liegen die weiterlesen










