Wie bereits in der Sendung Report Mainz und auch HIER berichtet, haben die "Juristen zu Stuttgart 21", Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Deutschen Bahn gestellt. Nun mahnen die "Juristen zu Stuttgart 21" in einem Brief an alle Abgeordneten des Baden-Württembergischen Landtags an, dass eine Abstimmung am 28.09.11 über das "Kündigungsgesetz zu Stuttgart 21", ebenso wie die hierzu angedachte Volksabstimmung, unter diesen neuen Voraussetzungen einen unverantwortlichen Akt darstellt, denn Parlamentsentscheidungen auf der Grundlage eines falschen Sachverhalts vermitteln keine demokratische Legitimation. Die Bevölkerung wird durch diese Volksabstimmung, mit einem Quorum von einem Drittel Mehrheit in ganz BW, nicht befriedet werden. Das Gegenteil könne damit erreicht werden, denn viele Bürger haben sehr viel Engagement und Zeit investiert und werden sich unter diesen Vorboten nicht zufrieden geben. Mehrere Medienvertreter, so auch Arno Luik in einem Artikel im Magazin Stern, haben auf diese undemokratischen Missstände hingewiesen. Wann versteht dies die vom Volke gewählte Regierung? Oder müssen die S21.Demonstranten hier, wie die "Juristen zu Stuttgart 21" mit nachfolgendem Brief an die Baden-Württembergische Landesregierung, zu den wahren Hütern der Ordnung werden.
Stuttgart, den 23.09.200
Abstimmung über Kündigungsgesetz S 21
Sehr geehrte «Anrede» «Titel» «Nachname»,
als Mitglied des Arbeitskreises Juristen zu Stgt 21 wende ich mich nach einer Diskussion in unserer Runde mit der folgenden Bitte an Sie:
Am 13.05.2009 haben die Abgeordneten des Landtages dem Finanzierungsvertrag zu Stuttgart 21 mit angeblichen Baukosten von 3,076 Mrd. Euro zugestimmt. Die Deutsche Bahn wusste bereits damals, dass das Projekt um über eine Milliarde Euro teurer werden würde. So wurden die Abgeordneten getäuscht. Deshalb haben wir am 20. September 2011 Strafanzeige gegen Verantwortliche der Deutschen Bahn wegen Verdachts des Betruges erstattet. Parlamentsentscheidungen auf der Grundlage eines falschen Sachverhalts vermitteln keine demokratische Legitimation. Am 28.09.2011 sollen Sie und später sogar die baden-württembergischen Bürgerinnen und Bürger über eine Kündigung abstimmen. Wieder verschweigt die Bahn die ihr bekannten, aktuellen Kosten. Aus den beiden Abschnitten des Projekts, für die bisher noch keine Planfeststellung vorliegt, werden sich weitere Kosten ergeben, deren Höhe die Verantwortlichen der Deutschen Bahn noch gar nicht kennen können. Das wird ebenfalls verschwiegen. Somit fehlt Ihnen eine Entscheidungsgrundlage. Die grün-rote Koalitionsvereinbarung (S. 31) hat den Weg aufgezeigt:
"Nach Abschluss des Stresstests und der Bewertung der Ergebnisse wird eine aktualisierte Kostenrechnung von der Deutschen Bahn AG eingeholt und von der Landesregierung geprüft. Die Landesregierung wird darauf drängen, dass für die Bauabschnitte, für welche bislang kein Baurecht besteht, die DB AG unmittelbar nach dem Stresstest Planfeststellungsanträge einreicht."
Dieser Weg wird nicht eingehalten. Jetzt soll abgestimmt werden, obwohl keine aktualisierte und von der Landesregierung geprüfte Kostenrechnung der Deutschen Bahn und keine Berechnung der Kostenrisiken (Risikopuffer) vorliegt. Wie wollen Sie über eine Kündigung wegen Kostensteigerungen entscheiden, wenn Sie die Kosten nicht kennen? Wie können Sie eine solche Abstimmung dem Volk zumuten? weiterlesen →