Strafverfahren wegen Bannmeilenverletzung eingestellt

Gerichtstermin am Mittwoch 11. Mai um 10 Uhr beim Amtsgericht Stuttgart entfällt, da die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren wegen Bannmeilenverletzung am Landtag (22.12.2010 –Anhörung von Mappus zum Polizeieinsatz vom 30.9.) eingestellt hat.

Tja, lieber Herr Staatsanwalt, Zeit wär's für eine Generalamnestie.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

10 Antworten zu Strafverfahren wegen Bannmeilenverletzung eingestellt

  1. Rudi sagt:

    Der designierte neue Chef der weisungsabhängigen Staatsanwälte heißt Rainer Stickelberger und ist S21 Gegner.
    Da praktiziert die Staatsanwaltschaft schon mal vorauseilenden Gehorsam.
    Man will sich ja schon mal beim neuen Chef beliebt machen.

    • Beobachter sagt:

      In diesem Fall dann: Willkommen in der politischen Justiz. Gute Nacht Rechtsstaat.

      • Hans Hase sagt:

        Da heulen die, die ihrer eigenen politischen Justiz im Schwarzen Filz hinterher trauern … und ganz fett dabei, mal wieder der notorische ‚Beobachter‘. Muahaha!

      • Reinhard sagt:

        @ Beobachter: Falsche Analyse! Richtiger: Staatsanwaltschaft untersteht der jeweiligen Landesregierung, sonst würde sie nicht Staatsanwaltschaft genannt werden dürfen. Unabhängig sind die Richter. Wenn Sie, lieber Beobachter, das noch nicht begriffen haben, dann frage ich mich: woran liegt das?
        Es ist doch eigentlich sehr interessant, zu verfolgen, wie unter wechselnden Windrichtungen ein Vorgang unterschiedliche Windschatten wirft und -sind wir doch mal ehrlich – wir können froh sein, wenn sich die Richter Tag für Tag an ihre Unabhängigkeit erinnern bzw. regelmäßig daran erinnert werden können, dass sie unabhängig sind und bleiben.

        • Beobachter sagt:

          Staatsanwaltschaft untersteht der jeweiligen Landesregierung, sonst würde sie nicht Staatsanwaltschaft genannt werden dürfen. Unabhängig sind die Richter.

          Das ist korrekt. Nichtsdestotrotz hat auch ein Staatsanwalt allein nach Gesetz zu handeln und nicht nach seiner eigenen politischen Auffassung oder der seines Vorgesetzten.

          Ich finde es traurig, daß offenbar manche Leute daran erinnert werden müssen.

          Da heulen die, die ihrer eigenen politischen Justiz im Schwarzen Filz hinterher trauern

          Ich vergaß, sie können offenbar anderen Menschen nur Dinge unterstellen, die sie niemals gesagt haben. Offenbar fehlen ihnen sonst jegliche Argumente.

      • Wolfgang Weiss sagt:

        Immerhin hat der neue Justizminister schon wesentlich sympathischere (menschlich warme!)Züge in einem BNN-Interview gezeigt.
        Auf die Frage, ober er auch Porsche fährt und bewaffnet durch die Gegend läuft(wie „Revolver-Goll“) sagte er etwa sinngemäß: „Ich bin ein unbewaffneter Kleinwagenfahrer…“ 🙂 Wohltuend sowas….

  2. Florian sagt:

    Für eine Generalamnestie ist in unserem Fall die Landesregierung zuständig und nicht die Staatsanwaltschaft.

  3. achojo sagt:

    @florian genauer gesagt der Landtag.

  4. achojo sagt:

    Artikel 52 Landesverfassung

    (1) Der Ministerpräsident übt das Gnadenrecht aus. Er kann dieses Recht, soweit es sich nicht um schwere Fälle handelt, mit Zustimmung der Regierung auf andere Behörden übertragen.

    (2) Ein allgemeiner Straferlaß und eine allgemeine Niederschlagung anhängiger Strafverfahren können nur durch Gesetz ausgesprochen werden.

  5. ebse sagt:

    Na, ich denke wir haben uns auch einen „neuen“ leitenden Staatsanwalt verdient.

    Oder etwa nicht?

Kommentare sind geschlossen.