Prozessbericht: Verhandlung gegen Rentnerin wegen Körperverletzung beim Landgericht Stuttgart

Beobachtungen einer Gerichtsverhandlung

Urspünglich veröffentlicht im Parkschützer-Forum: http://www.parkschuetzer.de/statements/97405
Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Autors

Die wegen Körperverletzung u.a. angeklagte Rentnerin, Christa K., die am 22. Dezember 2010 zusammen mit etwa 200 anderen Personen zu einer genehmigten Demonstration vor den Landtag gekommen war - an diesem Tag waren der damalige Ministerpräsident Stefan Mappus, Umweltministerin Tanja Gönner sowie andere MdL wegen der „Aufarbeitung des Polizeieinsatzes am 30. September 2010 im Stuttgarter Schlossgarten“ in den Landtag gekommen - hatte gegen das in der Hauptverhandlung vom Amtsgericht erlassene Urteil (60 Tagessätze à 10 Euro, Staatsanwalt Häußler hatte 80 Tagessätze gefordert) Einspruch eingelegt. Hierauf wiederum hatte auch die Staatsanwaltschaft zu Ungunsten der Angeklagten, so der Richter, Berufung eingelegt.

Vor der 42. Kleinen Strafkammer fand am Freitag, 12.08.2011 die Fortsetzung dieses Falls im Landgericht Stuttgart statt. Der Richter, um Schadensbegrenzung bemüht, versuchte durch Befragung der Angeklagten und des Zeugen den Tatbestand herauszufinden. Geklagt bzw. Strafantrag gestellt hatten ein 26 Jahre alter und jetzt als Zeuge geladener Polizist einer am 22. Dezember 2010 eingesetzten Hundertschaft sowie sein Vorgesetzter. Der Vorwurf: die Angeklagte hätte ihm einen Schlag ans Kinn versetzt, nachdem er und seine Kollegen vom Gruppenführer den Befehl bekommen hatten, die Demonstranten aus dem Bereich der Bannmeile zwischen Landtag und Opernhaus zurückzudrängen, weil hier ein Demonstrieren verboten sei. Dabei sollte mit „einfacher körperlicher Gewalt“ vorgegangen werden, was in der Realität ein „Schieben mit glatter Hand gegen die Schulter“ der Demonstranten bzw. ein „Zurückdrängen mit ausgebreiteten Armen“ sei, so der Polizist, der auch eine Art Judo-/Kampfsportausbildung, so wie alle in einer solchen Einheit, absolviert habe.

Die Angeklagte, so ihre Darstellung, wollte nach den Polizeidurchsagen, die dazu aufforderten, die Bannmeile zu verlassen, von den eingesetzten Polizisten wissen, wo denn die Bannmeile sei. Hierauf erhielt sie nach eigener Aussage aber keine Antwort. Stattdessen begann die als Kette aufgestellte Polizei, nach Empfinden der Angeklagten recht brutal zu schieben und hierbei sei möglicherweise der Arm des Polizisten der sie an der Schulter traf, reflexartig von ihr zurückgestoßen worden, was sie nicht abstreitet. Aber sie habe ihm „gewiss keinen Faustschlag“ versetzten wollen. Inwieweit der Angeklagten bei diesem Vorgang außerdem schmerzhaft an die Brust gegriffen wurde oder es sich um ein Ausrutschen handelte, konnte in der Verhandlung anhand eines Polizei-Beweisvideos nicht eindeutig geklärt werden. Ebenso konnte der Richter anhand des Videos nicht das angebliche „äußerst aggressive Verhalten der Demonstranten gegenüber der Polizei“ erkennen.

Im Hinblick auf die Schmerzen durch den Faustschlag, die der Zeuge - der Polizist - beim Amtsgericht offensichtlich mit „Minuten andauernd“ zu Protokoll gegeben hatte, schilderte er jetzt beim Landgericht mit „Sekunden anhaltend“. Dienstunfähig sei er dadurch aber nicht geworden. Nach diesem Vorgang sei er von einem Kollegen, der die Situation beobachtet hatte, vom beabsichtigten Ergreifen der Frau zurückgezogen worden. Später hätten dann zwei andere Kollegen die Personalien der Angeklagten aufgenommen.

Da der Verhandlungstag innerhalb der angesetzten Zeit (ca. 9:00 bis 12:15 Uhr) kein eindeutiges Ergebnis brachte, außerdem vom Verteidiger, RA Lohmann, und seiner Mandantin ein weiterer Zeuge benannt worden war, sowie weitere Zeugen, darunter auch der damalige Einsatzleiter Feß, vom Richter noch befragt werden sollen, wurde die Verhandlung unterbrochen und die Prozessfortführung auf den 2. September 2011, 9:00 Uhr, Saal 2 im Landgericht Stuttgart, festlegt.

Prozessfortführung gegen Rentnerin endet mit 80 Tagessätzen à 15 Euro

Am Freitag, 2. September 2011, fand im Landgericht Stuttgart ab kurz nach 9 Uhr die Fortsetzung der Gerichtsverhandlung gegen die 70-jährige Rentnerin Christa K. wegen Körperverletzung eines 26 Jahre alten Polizisten statt, der am 22.12.2010 im Einsatz vor dem Landtag war, wo der Untersuchungsausschuss und gleichzeitig eine genehmigte Demonstration stattfand. Strafantrag gegen die Rentnerin hatten seinerzeit der Polizist sowie gleichzeitig auch sein Vorgesetzter gestellt. Das Gericht trat in bisheriger Zusammensetzung wie am 12.08.2011 auf (der vorsitzende Richter, zwei Schöffen, Staatsanwältin, Verteidiger und die Angeklagte). Der Richter machte die Angeklagte gleich zu Beginn der Verhandlung „höchst vorsorglich“ darauf aufmerksam, dass es, je nachdem was die Verhandlung nach den Zeugenvernehmungen ergeben würde, die Strafe, d.h. Kosten auch höher ausfallen könnten, als das bisherige Urteil über 60 Tagessätze a‘ 20 Euro. Er selbst betreibe hier „keine Geheimpolitik“, schätze einen 100%-igen Freispruch als gering ein. Er wolle nur, dass sie, die Angeklagte „rechtzeitig über eine Schadensbegrenzung“ nochmals nachdenke. Schließlich stehe die „vorsätzliche Körperverletzung eines rechtmäßig im Dienst handelnden Polizisten“ und der „Widerstand gegen die Polizei innerhalb der Bannmeile“ im Raum und die Staatsanwaltschaft habe gegen den Widerspruch Einspruch erhoben und, wie schon zuvor im Amtsgericht, eine höhere Strafe beantragt. Er wolle nicht, dass sie plötzlich statt im Regen „in einem riesigen Wolkenbruch“ stehe. Um sich mit ihrem Verteidiger kurz zu besprechen würde er die Verhandlung für ca. 10 bis 15 Minuten unterbrechen, was sie und ihr Verteidiger annahmen.

Nach dieser Pause gab der Verteidiger bekannt, dass seine Mandantin weitermachen wolle und weitere Beweisaufnahmen stattfinden könnten. Daraufhin wurde der erste Zeuge, Polizeioberrat Andreas Feß und damaliger Einsatzleiter belehrt und befragt. Er selbst war an diesem Tage zunächst in zivil in der Stadt unterwegs. Vor dem Landtag sei er kurz nach 12 Uhr eingetroffen und bis ca. 17 Uhr geblieben. Dort habe er ca. 50 bis 60 Demonstranten vor Ort innerhalb der Bannmeile gesehen, habe diese noch in zivil u. a. per Lautsprecherdurch­sage zum Rückzug aus der Bannmeile bis auf die Höhe des Zwischenbaus zwischen Oper und Staatstheater aufgefordert, Kontakt mit dem Versammlungsleiter Zierock aufgenommen, der ebenfalls dazu aufrief. Zwischendrin habe er sich zur Dienststelle fahren lassen, um seine Dienstkleidung anzuziehen zu können. Da nur ein Teil der Demonstranten den Aufforderungen nachgekommen waren und sich auf den genehmigten „Versammlungsraum“ zurückgezogen hatten, forderte er einen zusätzliche Verstärkungszug zu den bereits  vor Ort eingesetzten ca. 60 Polizisten (aus Böblingen und Stuttgart) an, um dann eine Polizeikette bilden zu lassen. Diese ließ er auf die Demonstranten „zuführen“ um sie „abzudrängen“. Die hieraufhin hervorgerufenen Unmutsbekundungen hätten sich in „Grenzen gehalten und waren nicht so schlimm“. Den Vorfall zwischen der Angeklagten und einem der Polizisten, der sie wegen Körperverletzung angezeigt hat, habe er selbst nicht miterlebt, da er sich hautsächlich im Hintergrund aufgehalten habe. Die Ankunft der damaligen Umweltministerin Tanja Gönner und Ministerpräsident Stefan Mappus vor dem Landtag habe er nicht direkt gesehen. Seine Aufgabe sei die Organisation des Polizeieinsatzes gewesen.

Zeuge Detlev V. gab an, die Polizeidurchsagen wegen des hohen Geräuschpegels nicht verstanden zu haben. Grundsätzlich sei die Situation gelöst gewesen aber beim Vorrücken der Polizeikette lauter geworden. Auch sei die Polizeikette vorübergehend mal zurückgegangen und dann auf Höhe der Oper stehen geblieben. Die Polizisten hätten anscheinend selbst nicht gewusst, wo genau sich die Bannmeile befinde, wonach sie wohl von den Demonstranten gefragt wurden. Der Vorfall zwischen der Angeklagten und dem Polizisten sei in seiner unmittelbaren Nähe erfolgt. Er habe den Polizisten aggressiv erlebt und ihm daraufhin direkt etwas ins Gesicht geschrieen, wofür er eine Beleidigungsklage bekommen habe. Die Angeklagte sei von den demonstrierenden Leuten zurückgezogen worden, ebenso wie der Polizist von seinen Kollegen. Den der Angeklagten zur Last gelegten Faustschlag ans Kinn des Polizisten habe er nicht gesehen, auch nicht den weiteren Körperkontakt im Brustbereich. Zudem seien dem Polizisten dadurch keine Schmerzen anzusehen gewesen und er sei auch nach diesem Vorfall wie eine „1“ dagestanden. Sein Blick sei bedrohlich und aggressiv gewesen.

Die Zeugin Heide W., die an diesem Tage zur Demo wegen des tagenden Untersuchungsaus­schusses gekommen war, sei zum Zeitpunkt des Vorfalls zwischen der Angeklagten und dem Polizisten schräg hinter ihr gestanden. Über das massive Schubsen seitens der Polizisten, die mit ausgebreiteten Händen gegen die Demonstranten vorgingen, sei sie entsetzt und erschrocken gewesen. Sie sei auch durch diesen dadurch hervorgerufenen Tumult ins Straucheln gekommen. Vorher sei noch alles friedlich und ruhig gewesen und man habe sich sogar mit den Polizisten, u. a. über die Berichterstattung in den Medien, unterhalten können. Bei der Angeklagten habe sie beim Wegschubsen durch die Polizei den Eindruck einer Reflexhandlung gehabt, indem diese ihren Arm reflexartig als Gegenabwehr hob, anscheinend bis auf Höhe seines Halses. Die Angeklagte habe sie nach diesem Vorfall kurz darauf noch mit einer Umarmung von hinten schützen wollen. Später erfuhr sie von ihr, dass sie zuvor einen Schlag gegen ihren Oberkörper bekommen hatte und man sie dabei am Busen erwischt hätte, was ihr sehr weh tat. Der Gesichtsausdruck des in den Vorfall verwickelten Polizisten sei recht böse gewesen. Sie habe die Polizei nach diesem Vorfall gefragt wo denn die Bannmeile sei, was diese anscheinend „nervte“ und sie zur Antwort bekam, dass man das nachlesen könne. Wo wurde nicht gesagt. Weil sich die Polizeikette jedoch auch in Richtung Landtag zurückgezogen hatte vermute sie, dass man sich dadurch in der Bannmeile befand. Sie habe auch den verstärkten Aufmarsch des Polizeieinsatzes mitbekommen ebenso wie das Umschlagen der Stimmung, als Frau Gönner vor dem Landtag eintraf und die Polizei wieder vorrückte. Das Gespräch zwischen der Angeklagten und dem Polizisten bei dem Vorfall habe sie nicht mitbekommen, weil sie mehr auf die Stimmung und Informationen des Versammlungsleiters fixiert war und weniger auf Einzelgeschehnisse. Die Anklage gegen die Rentnerin wegen Körperverletzung habe sie bewegt als Zeugin auszusagen, zumal sie auch den Eindruck habe, dass hier etwas mit Hilfe der Polizei bewirkt werden solle.

Die Staatsanwältin machte in ihrem Plädoyer u.a. geltend, dass der Sachverhalt vollumfänglich bestätigt sei, die Angeklagte sich innerhalb der Bannmeile befunden habe, sie der Aufforderung diese zu verlassen nicht gefolgt sei, sie sich geweigert hätte die Bannmeile zu verlassen, der Polizeimeister Senghaas in der Kette sie deshalb mit der Hand zurückdrängen durfte und ihr Schlag mit der Faust gegen den Polizisten plötzlich und unerwartet kam, was man sich von ihr nicht hätte vorstellen können. Im Video (ein Polizei-Video) hätte man zur Überraschung ihren Schlag gegen den Polizisten gesehen, nicht aber den Griff an ihren Busen. Auch sei ein solcher Griff wegen des Größenverhältnisses nicht möglich, so die Staatsanwältin weiter. Dies sei eine erhebliche Anschuldigung. Trotzdem sei der Zeuge ruhig geblieben. Ferner seien auch keine Schläge durch den Polizisten nach dem Vorfall auf dem Video zu sehen. Die Aussagen des Polizisten Senghaas seien damit glaubhaft. Die Angeklagte sei somit schuldig wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Polizeibeamte. Ihr Schlag sei keine Verteidigung gewesen. Für das zu verhängende Strafmaß müsse die Bezichtigung, der Polizist hätte sie an die Brust gegriffen, strafverschärfend hinzu­kommen, ebenso wie ihre Anschuldigung des Verprügelns nach dem Vorfall. Sie fordere den Schuldspruch mit 90 Tagessätzen zu je 20 Euro = 1800 Euro plus Verfahrenskosten aufrecht zu halten.

Der Verteidiger, RA Lohmann, plädierte auf unschuldig. Seine Mandantin, eine 70jährige unbescholtene Frau habe im Reflex gehandelt. Der sie anklagende Polizist könne altersmäßig ihr Enkel sein. Sie habe eigentlich im Landtag den Untersuchungsausschuss verfolgen wollen, sei dann aber wegen Überfüllung zu den Demonstrierenden gegangen, um ihre Meinungsfreiheit zum Ausdruck zu bringen und sei so in eine unsägliche Situation geraten. Er könne nicht verstehen, weshalb das Gericht den Fall so hoch spiele, was man auch an der hohen Beteiligung der Prozesszuhörer ablesen könne (über 50 Zuhörer). Hier gehe es viel mehr um Stuttgart 21 wofür Befehle erteilt worden seien. Die objektive Wahrheit, auf die auch schon der Vorsitzende hingewiesen habe, sei hier nicht erfahrbar und damit ein zu berücksichtigendes Problem. Es stünde fest, dass alles friedlich gewesen sei, bis Frau Gönner vor dem Landtag eintraf und die Polizei dann mit dem Zurückdrängen begann. Völlig außer Acht gelassen wurde, so der Verteidiger, mit welcher Kraft und mit welch sicherem Griff die geübte Polizei gegen die Angeklagte sowie die Demonstranten vorgegangen sei, die hier im Übrigen den Auftrag des körperlichen Zwangs hatte, und deshalb durchaus ein Griff im Brustbereich denkbar sei. Seine Mandantin hatte niemals die Absicht jemanden absichtlich zu verletzen. Dies hätte auch die Zeugin W. glaubhaft dargestellt. Zudem habe der klagende Polizist bei den vorausgegangenen Verhandlungen im Amtsgericht von minutenlangem Schmerz und im Landgericht dann nur noch von sekundenlangem Schmerz gesprochen. Zudem habe er lt. dem Zeugen V. wie eine „1“ dagestanden. Im Video habe man seine Mandantin im Gespräch mit Polizisten gesehen, wo sie mehrmals nach der Bannmeile fragte, aber wegen des Lärms, ebenso wie die Zeugin W. nicht alles verstehen konnte. Er wies ferner auf das Wahrnehmen bzw. Nichtwahrnehmen in besonderen Situationen - auch Durchsagen - hin, indem man z.B. im Zug ein Buch lesen könne und alles drum herum nicht mitbekomme. Von Widerwilligkeiten ihrerseits könne keine Rede sein. Und da die Polizei auch nicht wusste wo die Bannmeile verlaufe, sei sie offensichtlich nicht genau vorbereitet gewesen. Er gab zu bedenken, dass es sich hier möglicherweise um eine unbedachte, reflexartige Handlung handle, das Gericht ihre sehr geringe Rente von 372 Euro sowie eine Herabsetzung der Tagessätze berücksichtigen müsse, er aber einen Freispruch beantrage.

Für sie, die Angeklagte, sei der ihr angelastete Schlag völlig absurd. Gewalt sei für sie undenkbar. Dass der Polizist den Griff an ihre Brust bestreite, könne sie noch verstehen, weil er sich damit sonst selbst belasten würde. Ihr Zugehen auf die Polizei, um sich nach der Bannmeile zu erkundigen, sei im Nachhinein ein Fehler gewesen. Entsetzt sei sie über das Verhalten von S21-Befürwortern und Äußerungen wie „Dich hat man wohl vergessen zu vergasen“.

Wegen verschiedener Unmuts- sowie sonstigen Äußerungen aus dem Zuhörerbereich, die der Richter nicht weiter hinnehmen wollte, hatte er nach der Mittagspause zwei Polizisten und zwei Justizbeamte in den Sitzungssaal kommen lassen. Die Urteilsverkündung begann gegen 12:40 Uhr und nachdem der Richter bekannt gab, dass die Berufung verworfen werde und die Angeklagte zu 80 Tagessätzen á 15 Euro plus Verfahrenskosten verurteilt werde, verließen mehrere Zuhörer aus Protest mit Pfiffen und Äußerungen wie „das kann man sich als Deutscher nicht mit anhören“ den Gerichtssaal. In seiner Begründung führte er im Wesentlichen das an, was auch schon die Staatsanwältin vorgetragen hatte. Dass der Polizist bei ihr zugepackt habe sei nicht glaubhaft und eine sexuelle Nötigung nicht belegt, sondern nur eine Behauptung der Angeklagten und die Zeugen hätten ebenfalls kein Busengrabschen gesehen. Dass der Polizist sie geschlagen haben soll und über sie hergefallen sei hätten seine Kollegen nicht gesehen und „wer einmal lügt, dem glaubt man nicht“ fügte der Richter hinzu. Dem Polizisten habe sie „sauber von unten einen Kinnhaken verpasst“. Sie habe sich einfach geärgert und Rot gesehen. Man glaube ihr, dass sie nicht bewusst verletzen wollte, aber dies in Kauf genommen habe. Sie habe mit bedingtem Vorsatz mindestens Schmerzzufügung in Kauf genommen, ebenso das Stehenbleiben innerhalb der Bannmeile. Auf das mögliche Strafmaß nach § 223, Abs. 1, Körperverletzung – „Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“ habe die Staatsanwältin hingewiesen. Bei der Angeklagten sei es eine Spontantat gewesen. Sie habe einen Beamten im Dienst bewusst angegriffen, und damit eine Körperverletzung begangen. Diese Handlung sei unangemessen gewesen. Die Beamten, auch die jungen hätten für Recht zu sorgen und hier sei Schutz notwendig gewesen. Dass sie nach dem Vorgang verprügelt und geschlagen wurde, sei gelogen. Den Hinweis ihres Verteidigers, dass sich ihre Rente auf Hartz-4-Niveau bewege habe das Gericht durch den Tagessatz von 15 Euro berücksichtigt, ebenso wie man ihr eine Ratenzahlung von 50 Euro monatlich eingeräumt habe.

Die Zuhörer zeigten sich angesichts dieses Urteils sichtlich erbost. Sie fragten sich, weshalb die Gerichte - und insbesondere die Staatsanwaltschaft - einfache und harmlose Fälle dieser Art so vehement verfolgten, aber die Verantwortlichen eines auf Betrug basierenden Bahnprojekts „einfach laufen lassen“. Wo sei hier noch Gerechtigkeit? Ihrer Ansicht nach seien die Gerichte in Stuttgart schon lange nicht mehr frei in ihren Urteilen und dies würde der Justiz und ihrem Image insgesamt erheblich schaden.

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21 Antworten zu Prozessbericht: Verhandlung gegen Rentnerin wegen Körperverletzung beim Landgericht Stuttgart

  1. Woschi sagt:

    „Die Handelsgesellschaften raffen, was sie kriegen können, und wenn es den Armen zehn
    Schaden auf einmal täte, es kümmert sie nicht! Könige und Fürsten sollten hier drein sehen
    und dem nach strengem Recht wehren. Aber ich höre, sie haben Anteil daran und es geht
    nach dem Spruch Jes. 1, 23: »Deine Fürsten sind der Diebe Gesellen geworden.«
    Dieweil lassen sie Diebe hängen, die einen Gulden oder einen halben gestohlen haben, und machen Geschäfte mit denen, die alle Welt berauben und mehr stehlen, als alle anderen, damit ja das Sprichwort wahr bleibe: Große Diebe hängen die kleinen Diebe, und wie der römische Ratsherr Cato sprach: Kleine Diebe liegen im (Schuld)turm und Stock, aber öffentliche Diebe gehen in Gold und Seide!“

    Auszug aus einer Tischrede Martin Luthers

  2. herby34 sagt:

    Ich frage mich,mit welchem Maß hier die Justiz vorgeht! Es kann doch wohl nicht sein,daß einer 70 Jährigen Rentnerin wegen einer solchen vermeintlichen „Tat“ etwas anhängen will während die Deutsche Bahn AG Straftaten am laufenden Band begeht und dafür noch nicht einmal von der Justitz strafrechtlich verfolgt wird!

    Ich werde langsam den Verdacht nicht los,daß sämtliche Richter,Staatsanwälte,Politiker und Polizisten von der DB AG gekauft wurden und diese alles dafür tun,damit Herr Grube ( seines Zeichens Bahnchef) sein „Prestigeobjekt S21“ bauen kann!!!!

    Herr Grube,Sie haben bereits in x Fällen Straftaten begangen! Kostenverschleierungen sind da nur ein kleines Beispiel! Sie haben es auch mit zu verantworten was am 30.09.2010 passierte!! Körperverletzungen an mehreren 100 Personen!!!!
    Keiner ihrer Vorgänger war so brutal wie Sie!! Wäre ich Richter,dann würde ich Sie,Herr Grube,alles das büßen lassen,was Sie den Stuttgarter Bürgern und Bürgerinen angetan haben! Sie sind in meinen Augen zusammen mit Ihrem Freund Herrn Stefan Mappus DIE Haupttäter schlechthin!!!!
    SIE SIND IN MEINEN AUGEN EIN GELDGIERIGES MONSTER!!!!!!!!!!!

    • Heidrun Ritter sagt:

      Ich war bei der Verhandlung nicht dabei, aber: Mal allgemein bemerkt: Unsere Erfahrungen mit der Glaubhaftigkeit von Polizeivideos sind nicht die besten. Und: Die Gerichtsverhandlungen, bei denen es um Aburteilung von Stuttgart 21-Gegnerinnen geht, sind politische und bei solchen Veranstaltungen ist es legitim, dass die Zuhörerinnen auch ihre Meinung kundtun (natürlich sollten sich diese Meinungsäusserungen in einem bestimmten akzeptablen Rahmen bewegen).

    • horsti sagt:

      Am 30.09 wurde verletzt wer sich widersetzt hatte. Mir ist nichts passiert weil ich nicht an vorderster Front Kastanien (oder waren es Steine?) auf Polizisten geworfen habe. Mir ist nichts passiert weil ich nicht vor dem Wasserwerfer gestanden habe. Mir ist nichts passiert weil ich mich nicht provozierend verhalte…

      Und ich bin zufrieden mit dem Urteil. Auch alte und arme Damen MÜSSEN sich zwingend an Gesetze und auch Weisungen von (Enkel-)Polizisten halten. Wer sich nicht daran hält und austeilt muss auch einstecken können. Zumal ich es so verstanden habe, dass es mit zum Protest bzw. zivilen Ungehorsam gehört auch die Strafen abzusitzen?

      • Max sagt:

        Nee das stimmt so definitiv nicht. Ein Bekannter von mir stand mitten auf der Wiese (!), die überhaupt nicht geräumt wurde, herum und wurde so derb vom WaWe getroffen, dass er einen Trommelfellriss davon trug. Leider ist dieser Fall nie in die Öffentlichkeit getragen worden, weil er ein ziemliches Trauma hatte danach. Und deinen Blödsinn von fliegenden Kastanien und Steinen kannste bitte stecken lassen. Schau dir mal diese Robocops an. Wenn die eine Kastanie an den Kopp kriegen, dann kriegen die das nicht mal mit. Das mit Wasserwerfern und Schlagstöcken zu „beantworten“ verletzt sämtliche Verhältnismäßigkeitsgebote.

      • Hans Hase sagt:

        „Am 30.09 wurde verletzt wer sich widersetzt hatte.“

        Es gibt ja nun zahlreiche Beispiele dafür, dass wahllos geprügelt, gesprüht und gespritzt wurde – mithin, diese Behauptung, die Opfer zu Tätern machen will, eine Lüge ist.

        http://www.welt.de/politik/deutschland/article10088599/Stuttgart-21-Richter-verzweifelt-an-Staatsgewalt.html

        Aber hier ist ja sowieso nur wieder ein kleiner Dreckwerfer am Werk:

        „(oder waren es Steine?) “

        Nein, es waren keine Steine. Oder stellen Sie die Frage, weil Sie selbst gerne Steine werfen und von sich auf andere schließen?

        „Und ich bin zufrieden mit dem Urteil.“

        Wen wundert’s. Noch zufriedener vermutlich über die Nicht-Verfolgung der kriminellen Polizisten vom 30.9., oder?

        „Wer sich nicht daran hält und austeilt muss auch einstecken können.“

        Dann wirst du ja bereit sein, eine Menge einzustecken. Oder glaubst du das deine üble Nachrede hier demokratischen Ansprüchen genügt?

  3. Rocdonzo sagt:

    Gewalt ist keine Lösung, Omi!

  4. Jurist sagt:

    Anhand des Berichtes habe ich aber schon den Eindruck, dass das Verfahren korrekt gelaufen ist.

    Die Angeklagte hätte ggf. sogar mit einer weiteren Strafverfolgung wegen falscher Verdächtigung und Vortäuschen einer Straftat rechnen müssen. Dem Polizisten im Wege einer Retourkutsche sexuelle Belästigung / „absichtliches Busengrabschen“ zu unterstellen, ist ja nun nicht gerade besonders klug gewesen.

    Falls die Ausführungen des Verteidigers tatsächlich richtig wiedergegeben wurden, halte ich diese großteils schon für sehr fragwürdig.

    Wieso beispielsweise soll denn die Zahl der Zuschauer ein Indiz dafür sein können, dass die Justiz das Verfahren hochspielen würde?
    Derartige unterschwellige und nun leider auch niveaulose Unterstellungen / Angriffe gegen das Gericht, auch die, dass das Gericht hier Befehlen folgen würde, sind nun auch nicht besonders klug.
    Jeder Anwalt, welcher bis 3 zählen kann, weiß, dass Gerichte derartige Unterstellungen nicht besonders schätzen, insbesondere dann nicht, wenn diese vor breiter Öffentlichkeit erfolgen und den Eindruck vermitteln, der Verteidiger wolle sich damit profilieren und Wohlwollen bei den Zuschauern haschen.

    Die Angeklagte hat Berufung eingelegt; wo sonst, als beim zuständigen Berufungsgericht, sollte die Berufungsverhandlung nach dem Willen des Verteidigers denn „angehängt werden“ und hätte das Berufungsgericht die Öffentlichkeit etwa ausschließen sollen?
    „Unmuts- sowie sonstigen Äußerungen aus dem Zuhörerbereich“ hätten dies ja ggf. sogar begründen können.

    Angeklagte und Verteidiger hatten es in der Hand, wie weit sie das Verfahren treiben.
    Die StA hätte die Berufung von sich aus offensichtlich nicht weiter verfolgt, der Verteidiger sollte diese Prozedur kennen.
    I.Ü. ist die höhere Strafe noch das kleinere Übel. Die Kosten des Berufungsverfahrens, den Löwenanteil machen hier die Kosten des Verteidigers aus, liegen wesentlich über diesem Betrag.

  5. Rocdonzo sagt:

    Gewalt ist keine Lösung!

  6. ich sagt:

    SPENDEN SPENDEN SPENDEN

    Ich würde 20 EUR in den Topf für die Dame einbringen.

  7. Jurist sagt:

    Das Konto des Rechtshilfefonds wird doch oben angegeben.

  8. Jurist sagt:

    Heidrun Ritter:
    Was willst du denn mit deinen unsinnigen Fehlinformationen erreichen?

    Einerseits wird permanent verlangt, die Justiz möge sich irgendwelcher nebulösen Verdächtigungen annehmen, Verträge kippen usw., dann sollen die Zuhörer aus dem Saal fliegen, weil Sie die Verhandlung stören?

    Diese provokanten Desinformationen eines agent provocateur der PROLER sind ja nun leider etwas plump geraten und zu schnell zu durchschauen.

  9. Jurist sagt:

    Warum bzw. nach welchen Kriterien werden hier denn Beiträge gelöscht?

    Ich hatte lediglich darauf hingewiesen, dass es dem Anliegen hier und den Angeklagten nicht dienlich ist, den Zuschauern von Gerichtsprozessen zu suggerieren, man dürfe als Öffentlichkeit während der Gerichtsverhandlungen politische Versammlungen abhalten und also dort frei seine Meinung äußern.

    Wem, außer der Gegenseite sollte denn mit solchen Tumulten geholfen sein?

    Ausbaden müssten das dann doch allein die Angeklagten, für die Gegenseite wäre es doch nur Wasser auf die Mühlen.

    • Hans Hase sagt:

      „Warum bzw. nach welchen Kriterien werden hier denn Beiträge gelöscht?“

      Nach den völlig subjektiven Kriterien des Hausherrn, das sollte einem „Juristen“ klar sein. Ich verstehe die Kriterien auch nicht, frage mich immer wieder, warum man Pöbelanten und Aufstachlern hier ein Forum bietet, statt sie dahin zu schicken, wo sie herkommen: an die Stammtische der JU oder in Schmiedels Clique oder sonstwohin, aber es ist nun mal seine Website. Seine Website, seine Regeln. Kapiert?

  10. Stuttgarterin sagt:

    @Jurist: Das ist Juristengeschwätz. Stell dir vor, dass so was mal deiner Mutter passiert, als aufrechter Bürgerin, die sich hier für etwas einsetzt. Hast du schon mal von dem HartzIV Satz GELEBT? Was für ein Mensch bist du eigentlich, solche Aussagen zu machen? Vielleicht mal ein halbes Jahr so leben und diese Aussage wiederholen?
    Es geht hier um die Verhältnismäßigkeit, dieses 26 jährige Polizeibübchen: Ein Weichei, dem Dienst nicht gewachsen, rächt sich am schwächsten Glied in der Kette. Schämen sollte er sich, in Grund und Boden!
    Aber alles fällt im Leben irgendwann auf einen zurück, auch ohne Juristerei und ihre Spitzfindigkeiten.
    Nur Geduld.

    • Hans Hase sagt:

      „Das ist Juristengeschwätz.“

      Eher nicht. Geschwätz ist das zwar, aber nicht das eines Juristen, jedenfalls keines Volljuristen. Da plustert sich ein Proler mächtig auf unter einem Nickname, von dem er denkt, das mache Eindruck. Wenn mich nicht alles täuscht, hat dieser „Jurist“ hier vorher als „Beobachter“ agiert und unter dem Deckmäntelchen der Neutralität Stimmung gemacht.

      Was den Prozess angeht, hat der Richter ganz unfreiwillig etwas richtiges gesagt: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht.“ Wer soll einer Polizei, die ihre Gewaltorgie von Anfang an und bis heute mit Lügen rechtfertigt, noch etwas glauben?

  11. Jurist sagt:

    Wie bereits dargelegt, gibt es doch einen Rechtshilfefonds. Dort kannst du deinen Beitrag leisten, dann trifft es die Dame ggf. nicht so hart.
    Was sollten aber Tumulte im Gerichtssaal helfen? Das ist doch leider dummes Geschwätz.

    Wenn man von der Justiz Unabhängigkeit, Objektivität und Sachlichkeit fordert, kann man nicht gleichzeitig zum Stören der öffentlichen Verhandlung aufrufen.

    Hier hat sich auch kein „Bübchen“ gerächt, sondern dessen Dienstvorgesetzter Strafanzeige erstattet.

    Wenn du hier nun versuchst, den Polizisten verächtlich zu machen, welcher lediglich seiner Arbeit nachging, ist das leider nur Hetze und Scharfmacherei.

    Der Polizist zeigte ausweislich der Beschreibung keinen Belastungseifer und stellte z.B. auch klar, dass er die Folgen des Schlages keine Minute oder Minuten andauerten (das kann durchaus durch den Protokollanten fehlerhaft verstanden worden sein, so dass aus einer Minute schon mal mehrere Minuten werden können), sondern lediglich sekundenlang und blieb sogar dann noch ruhig, als ihm ein sexueller Übergriff unterstellt wurde, was ja schon ein starkes Stück ist. Viele andere hätten in diesem Moment ggf. selbst Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung und übler Nachrede gestellt.

  12. Jurist sagt:

    Ein paar Korrekturen sollte der Autor noch vornehmen.
    Offensichtlich hat die Dame gegen das Urteil de AG nicht Einspruch, sondern Berufung eingelegt.
    Ggf. könnte durch sie gegen einen vorausgegangenen Strafbefehl Einspruch eingelegt worden sein, wodurch es zur Hauptverhandlung kam.
    Es empfiehlt sich in solchen Fällen, die Berufungsfrist abzuwarten und die Berufung erst am letzten Tag in den Nachtbriefkasten einzuwerfen, da die Staatsanwaltschaft darauf dann kaum mehr reagieren kann, wenn sie das Urteil am gleichen Tag erhielt, dann kann es im Berufungsverfahren wenigstens nicht mehr schlimmer kommen.

    Der Polizist bzw. dessen Vorgesetzter hat auch nicht geklagt, sondern Strafanzeige erstattet / ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, angeklagt hat dann die StA.

    Angegeben wurde ferner ein mal eine Strafe des AG in Höhe von 60 TS a 10 €, dann von 60 TS a 20 €.

    Wurde denn eigentlich vom Geschädigten und den Zeugen eine Erlaubnis eingeholt, deren Namen hier zu veröffentlichen oder dieser wenigstens geändert?

  13. Peter Illert sagt:

    Das ganze macht mich nur noch traurig.
    Die Festnahme der Rentnerin wurde erst angeordnet, nachdem der Dokutrupp das Videomaterial gesichtet hatte. Wäre die Sache schlimm gewesen, wäre der Zugriff sofort erfolgt. Der betroffene Polizist wurde sofort nach der Auseinandersetzung mit der Frau unverzüglich von einem Kollegen aus der Linie nach hinten verbracht. Warum wohl?
    Als Polizist mit einem gewissen Stolz würde ich etwaige Blessuren, sofern sie aus Rangeleien oder einem Affekt herführen und keine längeren Schmerzen, bleibende Schäden oder krankheitsbedingte Ausfälle verursachen, wegstecken. Für mich sehe ich das genauso. Als ich „mein“ Bäumchen „Nr.55“ am 30.9 2010 schützen wollte, habe ich mir auch blaue Flecken vom BFE eingehandelt, aber es war weit unterhalb von dem Level , wo ich eine Anzeige riskieren (Gegenanzeige wäre ja garantiert) würde.

  14. Jurist sagt:

    „Der betroffene Polizist wurde sofort nach der Auseinandersetzung mit der Frau unverzüglich von einem Kollegen aus der Linie nach hinten verbracht. Warum wohl?“

    Sicher, um eine weiter Eskalation zu verhindern.

    „Als Polizist mit einem gewissen Stolz würde ich etwaige Blessuren, sofern sie aus Rangeleien oder einem Affekt herführen und keine längeren Schmerzen, bleibende Schäden oder krankheitsbedingte Ausfälle verursachen, wegstecken.“

    Ein Polizist muss sich weder angreifen lassen, noch sollte dieser überhaupt „Blessuren“ erleiden.
    Der Polizist ging seiner Arbeit nach. Das ist wohl etwas anderes, als wenn man sich entschließt, sich Forderungen der Polizei zu widersetzen.
    Als Zeuge hat der wahrheitsgemäß auszusagen, das hat er offenbar getan. Wie er diese Angriffe „wegsteckt“, ist dabei unerheblich. Er hat ja dargelegt, dass er den Schmerz lediglich einige Sekunden lang verspürte.
    Schlimmer als den Schlag würde ich als Polizist allerdings die Unterstellung eines sexuellen Übergriffs bewerten.

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