Prozess wg. Ankettens an Baum

_DSC9984Am Amtsgericht Stuttgart fand heute die Verhandlung von zwei Parkschützerinnen statt, die sich am 15.2.2012 im Mittleren Schlossgarten an einen Baum gekettet hatten.

OStA Bernhard Häußler forderte im Plädoyer eine Strafe im symbolischen unteren Bereich, weil auch er die Beweggründe der Angeklagten anerkenne.
Die Verteidigung sah in der Ankettaktion keine Gewalt oder Widerstand gegen Polizeibeamte, lediglich Widerstand im Sinne einer Meinungsäußerung. Immerhin hat sich kein Polizist zu Wort gemeldet, gegen den die Angeklagten Widerstand geleistet hätten. Daher forderte die Verteidigung Freispruch.

Das Urteil lautet: Beide Angeklagten sind schuldig gesprochen wg. Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Nina Picasso erhielt 30 Tagessätze à 40 EUR (Schlossgarten), Myriam Rapp 40 Tagessätze à 25 EUR (Schlossgarten + Südflügel). Die Richterin begründete ihr Urteil so: Jede aktive gegen einen Amtsträger gerichtete Handlung sei Gewalt.

Von den Medien waren die Stuttgarter Nachrichten, die Bild-Zeitung und SWR-Radio vertreten.

Hier präsentieren wir Ihnen die Einlassung der Angeklagten Myriam Rapp:

Die Probleme bei S21 sind so komplex , dass ich hier nicht alle erwähnen könnte. Ich beschränke mich hiermit auf das Thema Statik des Bahnhofstrogs:
Nach der Zerstörung des Mittleren Schlossgartens ließ die DB AG im vergangenen Jahr im Schlossgarten geologische Probebohrungen durchführen. Angeblich stieß man bei diesen Bohrarbeiten auf einen unterirdischen Hohlraum, eine sogenannte Doline. Doch diese Doline ist bereits seit 13 Jahren bekannt: Im Rahmen des 1. bis 5. Erkundungsprogramms wurden schon um das Jahr 2000 herum zahlreiche Probebohrungen im gesamten Mittleren Schlossgarten durchgeführt, ohne dass damals Bäume gefällt wurden. Bei diesen Bohrungen vor 13 Jahren fand man z.B. bei Bohrkern BK 11/100 eine solche große Doline. Die Probleme im Stuttgarter Untergrund sind also seit langem untersucht und bekannt. Es liegt sogar ein ausführliches Baugrundgutachten aus dem Jahr 2003 vor, das den Baugrund für den S21-Bahnhofstrog und für den Nesenbachdüker ausführlich beschreibt. Ob die zusätzlichen Bohrungen aus dem Jahr 2012 wirklich notwendig waren, muss daher massiv bezweifelt werden Auf jeden Fall hätten für weitere Bohrungen keine Bäume gefällt werden müssen, was die zahlreichen Bohrungen von vor über 10 Jahren anschaulich beweisen. Das zeigt, dass die Abholzung der Parkbäume vor einem Jahr unnötig und voreilig war.

  • Siehe dazu Bohrprofil BK 11/100 im Baugrund- und Gründungsgutachten von Smoltczyk & Partner, Anlage 2.1.79, PDF-Seite 79.
  • Siehe Lageplan mit Lage der Erkundungspunkte im Mittleren Schlossgarten im Baugrund- und Gründungsgutachten von Smoltczyk & Partner, Anlage 1.2, PDF-Seite 71.
  • Siehe Nennung der Dolinen-Problematik im Baugrund- und Gründungsgutachten von Smoltczyk & Partner u.a. auf Seite 20 und 50.

Seit 1994, also seit 19 Jahren, wird nun das Tunnelvorhaben S21 politisch vorangetrieben. Seit die 11. Planänderung im September 2012 vom Gemeinderat einstimmig zurückgewiesen wurde, ist die Statik des geplanten Bahnhoftrogs völlig ungeklärt – es gibt keine Lösung, wie man Stuttgart 21 statisch sicher bauen kann. Der geplante Tunnelbahnhof S21 ist also an dieser und vielen anderen Stellen technisch gescheitert.

Ich komme nun noch einmal auf die Zerstörung des Mittleren Schlossgartens und zu meinem Protest gegen die Baumfällarbeiten: Im Dezember 2012 hat Frau Staatsrätin Gisela Erler an den pensionierten Strafrichter am Landgericht, Dieter Reicherter, folgendes geschrieben:
Am Ende möchte ich Ihnen [also Herrn Reicherter] aber zustimmen, dass sich die Befürchtungen leider bestätigt haben, dass die Baumfällungen zwar rechtlich zulässig und genehmigt, aber durch die Verzögerungen sachlich nicht geboten waren.“

Wir alle wissen, dass Frau Erler als Staatsrätin eine leitende Funktion innerhalb des Staatsministeriums hat. Das bedeutet, dass diese Äußerung stellvertretend für die Landesregierung steht. Die Landesregierung gesteht damit also ein, dass es mindestens zu dem Zeitpunkt falsch war, die Parkbäume zu fällen. Das ist eine entscheidende politische Aussage. Mit ihrer Aussage legitimiert Frau Erler unsere Protestaktion gegen die Parkzerstörung.

Die Tatsache der voreiligen und unnötigen Zerstörung gilt ebenfalls für den Südflügel: Wie der Schlossgarten stand auch der Südflügel unter Denkmalschutz, wie im Schlossgarten wurde am abgerissenen Südflügel bis heute nichts gebaut. Wie beim Schlossgarten war auch beim Südflügel schon vor einem Jahr klar, dass Stuttgart 21 technisch und finanziell scheitern wird. Jetzt steht das Ende des Tunnelprojekts unmittelbar bevor, das Baudenkmal Südflügel und das Naturdenkmal Schlossgarten jedoch sind unwiederbringlich zerstört. Diese damals absehbare und jetzt eingetretene Katastrophe wollte ich mit meinen Aktionen verhindern.

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19 Antworten zu Prozess wg. Ankettens an Baum

  1. dibu sagt:

    von solcher Gerichtsbarkeit kann man sich nur mit Grausen abwenden. Ist das rechtstaatlich??
    dann gute Nacht Deutschland. So etwas hatten wir doch schon mal..

  2. wott sagt:

    Kritik an Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten ist leider zu oft notwendig. Jedoch sind es Gesetze, die es kriminellen Polizeivollzugsbeamten, kriminellen Staatsanwälten und kriminellen Richtern überhaupt erst ermöglichen, Taten straflos zu begehen. Eine unabhängige Justiz ist sinnvoll und notwendig, aber es muss trotzdem möglich sein, kriminelle Justizmitarbeiter disziplinar- und/oder strafrechtlich zu verfolgen, wenn diese wiederum kriminelle Handlungen Ihrer Kollegen (oder z.B. auch von gewaltkriminellen Polizeivollzugsbeamten o.ä.) ‚unter den Teppich kehren‘. Auch Polizei- und sog. ‚Sicherheitsgesetze‘, die StPO und das StGB müssen dringend dahingehend überarbeitet werden, jedoch besser nicht von denjenigen die diese Gesetze bislang derartig ausgeweitet haben, dass kriminelle ‚Staatsbedienstete‘ vor strafrechtlicher Verfolgung offensichtlich mehr als sicher sind. Hier besteht sehr dringender Handlungsbedarf.

    • K. Neumann sagt:

      „…die StPO und das StGB müssen dringend dahingehend überarbeitet werden, jedoch besser nicht von denjenigen die diese Gesetze bislang derartig ausgeweitet haben, dass kriminelle ‘Staatsbedienstete’ vor strafrechtlicher Verfolgung offensichtlich mehr als sicher sind. Hier besteht sehr dringender Handlungsbedarf.“

      Völlig klare Sache. Vor allem in Bezug auf die Strafverfolgungsbehörden, hier Staatsanwaltschaft.

      Rechtssicherheit darf nicht dahingehend pervertiert werden können, dass bei bewussten Unterlassungen zur Begünstigung staatlicher/politischer Behörden in ihren oft bestens und verwaltungsmässig organisierten „Fehlleistungen“ gegen über dem Bürger straffrei ausgehen.

      Rechtssicherheit ist ein hohes verfassungsrechtliches Gut, das wie alle anderen dem Gleichheitsgrundsatz unterliegt.

      Was aber aus der Neckarstrasse kommt, das tritt dieses hohe verfassungsrechtliche Gut bewusst mit Füssen, indem man den Gleichheitsgrundsatz an den, der auf der Animal Farm herrscht angepasst zu haben scheint, wenn es um die Belange der Bürger geht.

      Ein eindringliches Warnsignal, wohin die Reise dort geht, hat Herr Stefan Biehl mit seiner Begründung der Hausdurchsuchung bei Dieter Reicherter geliefert. Da spätestens hätten bei Herrn Stickelberger als „obersten Staatsanwalt“ die Alarmglocken schrillen müssen.

      Herr Stickelberg hat sich diesem hohen verfassungsrechtlichen Gut des Gleichheitsgrundsatzes ebenso versagt wie seine Staatsanwaltschaft. Bzw. diese kann nur so entsprechend der Vorgaben JM Stickelbergers handeln. Es bleibt leider kein anderer Schluss.

      Oder 2. Möglichkeit, der gegen über der Staatsanwaltschaft weisungsberechtigte Herr Stickelberger hat als JM etwas Grundlegendes übersehen und ist damit ein politischer Versager.

      Ganz gleich wie. Ein Mann, der solche Staatsanwälte laufen und gewähren lässt und da keinen Handlungsbedarf erkennt (vergl. Bürger reden mit…Marktplatz 2011) hat als Minister versagt und muss gehen. Das ist die einzige Forderung, die wir im Moment und dieser Situation haben können. Leider.

  3. von Wolkenstein sagt:

    Bitte veröffentlichen Sie mit einem solchen Artikel über die Gerichtsverfahren auch die Daten eines Spendenkontos. Es kann nicht sein, dass ich mit meinen Steuergeldern Richter und Staatsanwälte bezahlte, die eine mir nach nachvollziehbare Rechtsauffassung vertreten, und die zu unrecht Verurteilten keine finanzielle Untertützung für ich bürgerliches Engangement bekommen.

    • Walli sagt:

      Das Konto des Rechtshilfefonds finden Sie auf BAA, rechte Seite:

      Rechtshilfefonds
      Konto: 7018 242 800
      BLZ: 430 609 67 (GLS-Bank)

  4. Uwe Mannke sagt:

    Von der Notwendigkeit bestimmter Straftaten
    und der Übernahme von Verantwortung

    Zitate aus der Einlassung:
    „Erler: zwar rechtlich zulässig und genehmigt, aber durch die Verzögerungen sachlich nicht geboten waren.“

    „Die Tatsache der voreiligen und unnötigen Zerstörung“

    „Diese damals absehbare und jetzt eingetretene Katastrophe wollte ich mit meinen Aktionen verhindern“

    Die Kernaussage ist: Ich wollte die rechtmäßigen Zerstörungsarbeiten verhindern.

    Weiteres Zitat: „Mit ihrer Aussage legitimiert Frau Erler unsere Protestaktion gegen die Parkzerstörung.“

    Es ist ein Unterschied, ob ich eine Handlung vollziehe, die einen legitimen Protest darstellt oder ob ich verhindere. Die Legitimität wird aus sachlichen Zweckmäßigkeitserwägungen abgeleitet. Hier muss aber die Frage gestellt werden, ob dem Bürger das Recht gegeben sein soll, aus eigenem Ermessen etwas zu verhindern; auf einen symbolischen (mit Fahrradschlössern) Protest kann man sich eher einigen. Dann stellt sich aber die Frage, was einen Protest mit Fahrradschlössern von dem ohne Fahrradschlösser unterscheidet.

    Antwort: Der Unterschied wird schnell deutlich, wenn diese Protestform von 1000 Demonstranten ausgeübt würde. In diesem Fall wäre neben dem Protest auch das Verhindern wohl einkalkuliert. Wäre dies straffrei hätten wir durch Nachahmer an anderer Stelle unerwünschte Effekte.

    Es bleibt also dabei, dass unser Protest gegen das Faktenschaffen Grenzen der Nötigung oder des passiven Widerstandes gegen Staatsdiener überschreitet, also strafbar bleiben muss.

    Wann ist aber eine solche Straftat legitim? Sie kann meiner Meinung nach nur legitim sein, wenn sie größeres Unrecht bzw. größere Straftaten anklagt. Darüber findet man in dieser Einlassung aber nur etwas zwischen den Zeilen.

    Ich frage mich, warum wir nicht offen von eigenen Straftaten und deren unabdingbarer Notwendigkeit sprechen?

    • martin mueller sagt:

      Da das S21-Projekt auf Lügen und Täuschen also im eigentlichen Sinne auf krimineller Basis aufgebaut wurde ,ist es Bürgerpflicht darauf hinzuweisen. Wenn die Justitz aber die kriminellen Machenschaften deckt und eine Merkel meint, dass die Zukunft der BRD vom Projekt S21 abhängt, ist es Bürgerpflicht auf die Straße zu gehen und zu demonstrieren.Da die Polizei und andere Ordnungskräfte missbräuchlich von Regierungsorganen eingesetzt wird und wurde, blieb keine andere Möglichkeit, als sich an Bäume festzumachen. Eigentlich müssen die Bürger auch Übeltäter selbst festnehmen ,da die Ordnungskräfte offenbar dazu nicht in der Lage sind. Staatsanwälte die das Recht beugen und oder sogar brechen müssen sofort entlassen werden ohne Pensionsansprüche. Gäbe es keine Korruption, wäre die BRD schuldenfrei und jeder Bürger hätte ein Eigenheim nur aus Steuermitteln. Das parasitäre Verhalten muss endlich aufhören.

    • Dorje sagt:

      Lieber Uwe Mannke, hier geht es um die Frage ob das anketten an einen Baum schon Gewalt gegen Polizisten ist, genau dafür sind die beiden Frauen verurteilt worden. Klares Nein.

      • Uwe Mannke sagt:

        Gewalt ist ein sehr weit auslegbarer Begriff. Die Versammlung war zumindest offiziell beendet worden. Jetzt musste die Polizei räumen. Entweder ließ man sich wegdrängen oder tragen. Alles andere ist als Gewalt auslegbar, im Zweifelsfall gegen den Beamten, der die Schlösser öffnen muss. Das ist einem sofort klar, wenn man einen analogen Fall betrachtet, bei dem für ganz andere Ziele sich jemand gegen polizeiliche Anordnungen wendet.

        Es muss meiner Meinung nach darüber diskutiert werden, ob es im Effekt zwar eine Verhinderungshandlung war, die aber dadurch legitimiert ist, dass sie größeres Unrecht anklagt. Dieses Unrecht ist deutlich zu benennen und zwar als solches. Dann bleibt das Blockieren oder Anketten zwar immer noch strafbar, aber es ist eben legitim. D.h. die (demokratisch beschlossene) Gesetzeslage entspricht nicht mehr einem zeitgemäßen Rechtsgefühl.

    • K. Neumann sagt:

      „Ich frage mich, warum wir nicht offen von eigenen Straftaten und deren unabdingbarer Notwendigkeit sprechen?“ Sehr gut! Die Straftaten klagen an und zeigen dem Gesetz, dass es der Perversion dient. Jetzt muss der Richter sich überlegen, wie er da davon kommt. Ich meine, die meisten wird das nicht jucken. Aber in der Öffentlichkeit kommt das schon an. Und so ein bisschen schaut dieser Berufsstand dann doch auch auf seine Aussenwirkung. Obgleich, wenn ich mir das komplett perverse VGH Urteil zu S21 aus dem Jahre 2006 anschaue und die „reumütigen“ Äusserungen eines der verantwortlichen Richter zu den Bemerkungen des Herrn Geisslers zu diesem Urteil…. Auch hier wie bei der Staatsanwaltschaft eine Frage der Politik. Denn dort liegt die Karrierezukunft von diesen Herrschaften. Und nach dieser richtet man sich im Urteil.

  5. Christine Schaaf sagt:

    Meine große Achtung und Anerkennung für die „Verurteilten“. Das Plädoyer ist wirklich gut und sehr informativ.
    Was die Justiz betrifft: Die herrschenden Gesetze sind die Gesetze der Herrrschenden, denn die Regierung ist weithin deren geschäftsführender Ausschuss. Zumindest unter den jetzigen Bedingungen eines Parlamentarismus, die von Gewählten keine Rechenschaftspflicht und keine persönlichen Verantwortung für ihr Handeln verlangt.
    Ist nicht die Interpretation der Richterin, dass jede aktive gegen einen Amtsträger gerichtete Handlung Gewalt sei, ein Ausdruck ihrer Sorge, der Widerstand könnte um sich greifen und es könnte schwierig werden, für die Bevölkerung unsinnige, aber für die Betreiber gewinnbringende Vorhaben weiterhin durchzusetzen?

  6. Ja.Ka. sagt:

    Es verwundert mich, dass OS Häußler alle 5-6 Tausend Angeklagten selbst persönlich strafrechtlich „abfertigen“ kann, so als es keine anderen Anwälte geben würde. Es wirkt auf diese Weise moralisch als eine kollektive Strafe von allen S21 Gegner, die OS Häußler vollstrecken kann. Dabei kann er sich rächen unter dem Vorwand der Anklage an allen seiner Gegener, denn seine ablehnende Haltung zu den S21 Gegener äußert er öffentlich.
    Es verwundert mich aber noch mehr, dass die Bestraften „Häußlers Bestrafungen“ hinnehmen.
    Ein Boykott unter solchen entwürdigenden Umständen, unter denen ein Mann 6 Tausend persönlich, nacheinnander moralisch abstrafen darf, ist in Betracht zu ziehen. Es hat moralisch einen Beigeschmack „eines feudalen Akts der Entmündigung der Untergegeben“, „einer patrialchaischen Züchtigung der Unmündigen zum Zweck des Brechens jeglichen Widestands“

  7. beatewürtele sagt:

    Mir fällt immer nur „amnsty international“ ein,
    wenn ich Zeit habe eine „sogenannte Gerichtsverhandlung“ zu besuchen oder wie heute, darüber lese.
    Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.
    Leider sitzen immer noch die Falschen auf den Angeklagtensbänken des Gerichts.
    Es ist nicht mehr zum Aushalten !!!
    Die friedlichen Angeklsgten opfern ihre Zeit,
    harrten schon oft nachts in der Kälte aus und sollen dafür zahlen, daß sie sich für Natur-, Denkmalschutz, eine fortschrittliche Bahninfrastruktur und wahre Demokratie einsetzen.
    Hat sich Frau Erler, Herr Kretschmann für unsere Einsätze bedankt ?
    Nein, Herr Kretschmann ehrt unverständlicherweise den Demokratieverweigerer und Austrickser Schuster.

  8. Dorje sagt:

    Die Handlung,das anketten an einen Baum im Schloßgarten, war Widerstand gegen die Entscheidung der BAHN, den mittl. Schloßgarten abholzen zu lassen. Es war eben keine Handlung die sich gegen einen Amtsträger/Polizisten richtete. Bei der Aktion der Polizei, sie vom Baum los zu machen hat sie sich ja wohl kooperativ verhalten.
    Da beim abholzen des Schloßgartens auch Juchtenkäferbäume gefällt wurden, waren die Fällungen illegal und der Protest gegen die Fällung somit straffrei.

  9. Nick sagt:

    Na da hat sich wohl ein Pärchen gefunden. Diesmal ist Häussler der Gute und die Richterin die Böse. Will man Häussler aus der „Schusslinie“ nehmen. Ich hoffe, die beiden Aktivistinnen fechten dieses Urteil an.

    • K. Neumann sagt:

      Vor dem Bundesverfassungsgericht bekommen die beiden ihr Recht. Nicht vorher.

      Tja, die Hürden für das Recht des geringen Fussvolkes sind halt hoch in diesem Rechtsstaat.

  10. Peter Illert sagt:

    Na ja, die Richterin ist halt die, welche über letztlich über Rechtsfragen entscheidet.
    Zu beneiden war sie nicht, als es mitten im Pladoyer einen verbalen Schlagabtausch zwischen den Anwälten(des Staates und der Anklagten) gab, konnte sie nur noch nach rechts und nach links schauen. Da hatte sie Mühe, das wieder zu ordnen.
    Der Vorwurf, der von der Verteidigung an Häussler gerichtet wurde, bezog sich eine mögliche Befangenheit bei seiner Ermittlungstätigkeit in den 30.9.-Verfahren sowie auf seine allgemeine Anklagefreudigkeit gegenüber Demonstranten- es sei unnötig , die § 113- und § 240-Verfahren überhaupt zur Anklage zu bringen. Es gäbe dort ja kaum konkret Geschädigte. Wo kein Kläger, da auch kein Richter.
    Da lässt sich nicht sagen, der Vorwurf ginge an die Richterin, das galt der Staatsanwaltschaft. Dass diese dann mit ihren Strafmassforderungen ziemlich zurückhaltend war, wurde durchaus registriert. Das war aber zu erwarten. Diemal ging es um Schlossgartenschlösser und -ketten, nicht um Rohre und Beton.Aber es gab schon andere § 113-Verfahren gegen Baumverteidigerinnen, wo das Gericht hohe Strafanträge der Staatsanwaltschaft stark abgesenkt hat. Die Richterin hat letztes Jahr aber schon einmal nach der erweiterten Stuttgarter Auslegung des §113 verurteilt, da war eine neuerliche Verurteilung auch zu erwarten. Obwohl die Angeklagten glaubhaft machen konnten, keinerlei Verzögerung ihrer „Befreiung“ angestrebt und betrieben zu haben.

  11. Eberhard Schneider sagt:

    Das ist die schleichende Unterwerfung des gemeinen Volkes und zielt mit einer nicht mehr auf dem Rechtsboden verankerten politikfinanzabhängigen Justiz darauf ab jeden Widerstand egal wogegen im Keim zu ersticken.
    Die NWO lässt grüssen und der Untergang naht.
    Es ist vorbei und mit dieser verkommenen Bundestagsbande ist das Elend vorprogrammiert.

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