Presseerklärung: Stuttgarter Ordnungsamt blockiert Versammlungsrecht

Trotz Verfassungsgerichts-Urteil keine Demo im Bahnhof?

Stuttgart, 1. Februar 2013: Mit fadenscheinigen bis absurden Begründungen will das Stuttgarter Ordnungsamt eine für Samstag, 11 Uhr angemeldete Versammlung von 30 Personen im Stuttgarter Hauptbahnhof untersagen. Die Parkschützer haben die Versammlung unter dem Titel ‚Prellbock-Aktion‘ zu Beginn der Woche angemeldet. Damit soll an die Prellbock-Posse erinnert werden, die die Bahn am Samstag vor drei Jahren als sogenannten Baubeginn von Stuttgart 21 inszeniert hat (Medien-Einladung zur Aktion haben Sie erhalten). Die Parkschützer gehen gerichtlich gegen das Versammlungsverbot vor.

Die städtische Behörde handelt mit dem Versammlungsverbot ausdrücklich entgegen dem Fraport-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Zur Begründung führt das Ordnungsamt an, die Situation sei nicht vergleichbar, da es im Stuttgarter Bahnhof keine ‚über den Reisebedarf hinausgehenden Einkaufsmöglichkeiten’ gebe – demnach zählen Spitzenunterwäsche, kiloschwere Kristallsteine und Zahnarztbesteck wohl zum üblichen Reisebedarf der Stuttgarter Verwaltungsbeamten. Allerdings widerspricht die Bahn selbst dieser Sicht der Dinge: Für ein Konzert im Bahnhof warb die Bahn letzten Sommer mit dem Slogan ‚Ihr Einkaufsbahnhof – Gute Geschäfte. Mehr erleben‘ (siehe Anhang).

„Nach der Prellbock-Posse vor drei Jahren nun auch noch ein Amtsschimmel, der sich über das höchstrichterliche Urteil des Bundesverfassungsgerichts hinwegsetzen will“, sagt Versammlungsleiterin Dr. Carola Eckstein von den Parkschützern. „Ginge es nicht um die Einschränkung elementarer Grundrechte, verdiente die Begründung dieses Verbots einen Ehrenplatz in jeder Komödie. Es kann nicht sein, dass nun eine Versammlung von 30 Personen zur Gefahr für Leib und Leben hochstilisiert wird, nur weil die Bahn Demonstranten und jegliche Kritik an Stuttgart 21 aus dem Bahnhof fern halten will. Der Bahnhof ist nicht nur öffentlich zugänglich, er ist sogar öffentliches Eigentum – er muss auch für öffentliche Kritik zugänglich sein!“

Fraport-Urteil und BVerfG-Presseerklärung: http://bit.ly/q3IRi7 und http://bit.ly/elW8IG

Das Versammlungsverbot finden Sie im Anhang. Weitere Kommentare zur Begründung des Verbots:

  • Lautsprecherdurchsagen zu Gleisänderungen, Zugausfällen, etc. gibt es nur auf den Bahnsteigen, nicht aber in der Bahnhofshalle, wo die Versammlung angemeldet ist.
  • Am angemeldeten Versammlungsort steht in der Adventszeit die große Krippe und es finden regelmäßig Werbeveranstaltungen statt (z.B. Autoverlosungen).
  • Die Parkschützer haben in der Vergangenheit schon oft vergleichbare Aktionen durchgeführt – immer nach Plan und ohne Zwischenfälle. Siehe z.B. http://bit.ly/SuMKjX oder http://bit.ly/X8rwf6 – von einer Gefahr ‚für Leib und Leben‘ kann keine Rede sein!
  • Bundespolizei und DB-Sicherheit haben die Anwendbarkeit des Fraport-Urteils schon vor einigen Wochen bestätigt: Interne Aushänge machen die Mitarbeiter darauf aufmerksam, dass das Verteilen von Flugblättern aufgrund dieses Urteils im Bahnhof erlaubt ist.
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9 Antworten zu Presseerklärung: Stuttgarter Ordnungsamt blockiert Versammlungsrecht

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  4. Wieder eine Bestätigung für:
    WIR LEBEN IN EINER BANANENREPUBLIK!
    Danke für den neuen Beweis!
    s. HIER
    ABER SCHADE: Ich glaube, ich kann meine
    AKTION FÜR EIN BESSERES DEUTSCHLAND
    nunmehr bald frustriert beenden!
    s. HIER
    GUTE NACHT DEUTSCHLAND!

  5. Opa Kolja sagt:

    Stellt sich die Frage:Ist der neue OB Kuhn in die Ordnungsamts-Untersagung involviert?
    Wenn ja,müssen wir eine Marktplatz-Demo für das Grundrecht Versammlungsfreiheit planen.
    Von heutiger Eilversammlung wurde ich leider zu spät informiert.

  6. Pingback: Stuttgart 21: Eilversammlung, Samstag, 02.02. um 11:11 Uhr

  7. martin mueller sagt:

    Es ist eine Schande, dass das Ordnungsamt anscheinend in seinem Handeln und der Gesinnung im Jahre 1936 verharrt. Wir schreiben das Jahr 2013 und glaubten, dass die Demokratie, Freiheit und das Recht fortschrittlich und weiter entwickelt sind. Dies scheint leider ein Trugschluss zu sein, denn hier wird Rechtsbeugung im Sinne der DB und Amtsmissbrauch begangen.

  8. Bahnsinniger sagt:

    Selten so was Verlogenes wie die Verbotsbegründung gelesen.

    Das zeigt doch nur, wie sich die Ämter und die Politiker vor uns in die Hosen scheißen und wie erbärmlich abhängig sie von der DB AG sind: die schlürfen noch von dem Kakao durch den Sie sich von Grube und Konsorten ziehen lassen!

    EKELHAFT!

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