Rede von Dipl.-Ing. Hans Heydemann, Ingenieure22, auf der 493. Montagsdemo am 9.12.2019
Liebe Mitstreiter,
mal eine gute Nachricht: Wir haben unsere Klage gegen die Bahn auf Akteneinsicht gewonnen! Letzten Mittwoch hat uns der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim in zweiter Instanz das Recht zugesprochen, bei der Bahn die Akten zur Tunnel-Entfluchtung und die zugehörige Tunnelsimulation einsehen und auch Notizen machen zu dürfen. Außerdem muss die Bahn 4/5 der Verfahrenskosten tragen. Leider dürfen wir keine Ablichtungen machen.
Bis zuletzt hatte sich die Bahn verbissen dagegen gewehrt und die Verweigerung der Akteneinsicht mit einer dadurch heraufbeschworenen Terrorgefahr begründet, falls diese Unterlagen in unbefugte Hände gelangen sollten. Das stand so schon im ersten Ablehnungsschreiben der Bahn vom Sommer 2016. Daraufhin hat Wolfgang Jakubeit stellvertretend für die Ingenieure22 im Oktober 2016 Klage gegen die Bahn auf Akteneinsicht nach dem „Umweltinformationsgesetz“ (UIG) eingereicht. Auf Antrag der Bahn hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart die Klage in der Verhandlung im November 2017 in erster Instanz abgewiesen mit der Begründung, „Feuer und Rauch seien keine Umweltbestandteile“; somit komme eine Akteneinsicht nach UIG nicht in Frage.
Daraufhin haben wir Berufung vor dem VGH Mannheim eingelegt – mit Erfolg! Auch wenn es 3 ½ Jahre gedauert hat, zeigt dies doch einmal mehr, dass wir Ausdauer haben müssen und nicht nachlassen dürfen!
Die Bahn ist schlussendlich mit ihrer abwegigen Begründung gescheitert, die Akteneinsicht gefährde die öffentliche Sicherheit; ein Öffentlichwerden der Evakuierungspläne der S21-Tunnel würde geradezu eine Terrorgefahr für Stuttgart als Sitz der US-Militäreinrichtungen EUCOM und AFRICOM heraufbeschwören. Das ließen die Richter am VGH als Ablehnungsgrund für die beantragte Akteneinsicht nach UIG jedoch nicht gelten. weiterlesen






