Am 12. April 2018 ging beim Amt für Umweltschutz eine Meldung ein, die unter "Umweltmeldung Nr. 2018-04-043" im Natursündenregister dieser Stadt gespeichert sein wird. Wie bei BAA berichtet (Brief Müller) hatte der Mitarbeiter der K21-Mahnwache, Peter Müller, vor seinem Wohnhaus ihm dubios erscheinende Baumrückschnitt-Arbeiten beobachtet; offiziell "Eingriff in Baumbestand" genannt. Wie berichtet, wurden die Rückschnittarbeiten eingestellt.
Nun hat Müller ein Schreiben der Umweltmeldestelle des Umweltministeriums bekommen, das Licht in die Angelegenheit bringt. Wie wir meinen, sogar viel Licht, und wäre Peter Müllers Interventionen nicht gewesen, so wäre dieser Skandal nicht aufgedeckt worden. Man muss zur Ehrenrettung des Umweltministeriums nun sagen, dass die Herren nicht nur gründlich nachuntersucht haben, sondern zudem noch ehrlich sind. Denn sie hätten ja auch die Tatsache, dass sich ein Spechtloch und ein Nest mit Jungen in einem Baum befunden haben, einfach verschweigen können. Es wäre nicht nötig gewesen, Peter Müller den Nestfund mitzuteilen. (Man will ja kein Nest-Beschmutzer sein!)
Aber: Tatsache ist: Es wurde ein Rückschnitt an Bäumen während der Brutsaison vorgenommen. Tatsache ist auch, dass es eine Spechthöhle und "einen Vogel auf seinem Nest" gab. Daraufhin wurden die Rückschnittarbeiten eingestellt. Bis auf Weiteres.
Was lernen wir daraus? Wäre Peter Müller nicht gewesen, hätte er nicht so eine Hartnäckigkeit bewiesen mit Telefonaten und Schreiben, wäre munter weitergeschreddert worden. Inclusive Specht und belegtem Nest. Wir lernen auch, dass alles ganz legal gewesen wäre, denn bei "gärtnerisch genutzten Grundflächen" spielen Vögel eben keine Rolle.
Doch wie viele "Peter Müller" gibt es? Und da ja alles gesetzlich ist, da auch während der Brutsaison gefällt und geschreddert werden darf (indem man kurzerhand öffentliche Anlagen zu gärtnerisch genutzten Flächen erklärt), werden – nicht nur in Stuttgart, diese Stadt ist ja nur exemplarisch für das Umgehen mit der Natur in ganz Deutschland – im Frühjahr zig-Tausende von Vögeln von ihren Nestern vertrieben, Zigausende von Eiern nicht ausgebrütet ... Wen wundert´s, dass es immer weniger Vögel gibt? Aber es ist ja alles gesetzlich (s. u.), und "ein nachweisbarer Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen Verbote aus § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz" konnte nicht festgestellt werden.
Diese gesetzlich – in weiser Voraussicht – bestens unterlegte Logik ist eben beispielhaft für so viele Bereiche in unserer Gesellschaft, auch für "Stuttgart 21". Für jede Untat "zum Wohle des Volkes" gibt es ein passendes Gesetz, Schlupfloch genannt. Peter Müller hat es wieder einmal aufgedeckt, vielen Dank! So hat sein Einsatz für Bäume und Vögel eben doch etwas mit S21 zu tun, denn das System S21 ist überall.
Hier ist die Antwort des Umweltministeriums auf Peter Müllers Brief:
Sehr geehrter Herr Müller,
die Umweltmeldestelle beim Umweltministerium Baden-Württemberg hat der Landeshauptstadt Stuttgart Ihre Beschwerde in der o.g. Angelegenheit weitergeleitet. Diese wurde uns als Naturschutzbehörde für Stuttgart
vorgelegt. Nach Überprüfung der Sache können wir Ihnen folgendes mitteilen: weiterlesen →