Die Vorgeschichte: Verurteilung am Amtsgericht
Der im Folgenden beschriebene Prozess des Angeklagten D. am Landgericht bestand aus drei Tatvorgängen im Zusammenhang mit K21-Demos im Jahr 2014, über die nacheinander verhandelt wurde. Zwei der Tatvorwürfe waren Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB, der dritte war der Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung. Alle drei Tatvorwürfe hatten zu einem Strafbefehl von 55 Tagessätzen je 40 Euro geführt, wogegen D. Einspruch eingelegt hatte, so dass sein Fall im Juli 2015 am Amtsgericht verhandelt worden war. Damals sprach die Richterin eine Gesamtstrafe von 50 Tagessätzen je 40 Euro aus.
Doch D. hatte in der Verhandlung am Amtsgericht nicht den Eindruck bekommen, dass die Richterin Interesse an einer detaillierten Aufklärung der drei Vorgänge gehabt hätte. So erklärte der Angeklagte auch zu Beginn der Verhandlung am Landgericht, warum er überhaupt in die Berufung gegangen sei: „Es wurde am Amtsgericht sehr schnell verhandelt. Wir hörten Zeugen und sahen Videos an. Da zeigten sich Diskrepanzen zwischen dem Strafbefehl und dem, was wirklich passiert war. Ich empfand das Urteil losgelöst von der Verhandlung, ich fühlte mich nicht ernst genommen. Ich hatte erhofft, dass die Richterin eine Begründung für ihr Urteil abgibt, das geschah aber nicht. Sie sagte einfach, dass die Vorwürfe in der Verhandlung bewiesen wurden, ohne auf Details einzugehen.“
Er wollte in die Berufung gegen das Amtsgericht-Urteil gehen mit der Hoffnung, dass der Richter am Landgericht genauer hinschaut. „Unabhängig davon, zu welchem Ergebnis man kommt“, betonte der Angeklagte. Nun war er am 22. Januar 2016 zur Berufungsverhandlung mit seinem Rechtsbeistand Jänicke erschienen.
In diesem Prozess ging es zwar um drei unterschiedliche Tatvorwürfe, die nacheinander verhandelt wurden, doch soll im Folgenden nur über die Verhandlung des ersten Tatvorwurfes (§ 113 StGB) berichtet werden. (Der Bericht über die beiden anderen Tatvorwürfe wird zu einem späteren Zeitpunkt auf BAA erscheinen.) weiterlesen