Rede von Dr. Christoph Engelhardt bei der 173. Montagsdemo

Rede von Dr. Christoph Engelhardt, WikiReal.org, auf der 173. Montagsdemo am 27.5.2013

Enteignung trotz Leistungslüge? – Ich bin empört!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Heute spreche ich zu euch als Bürger. Nicht als Wissenschaftler, der auf die Widersprüche und Fehler in der Planung von Stuttgart 21 hinweist, wie ich es auch in den nächsten Tagen in einem Brief an die Landesregierung mit „23 offenen Fragen zu Stuttgart 21“ wieder tun werde. Ich spreche hier als Bürger, der wie alle anderen ein Opfer ist der Willkür, die dieses Projekt bedeutet. Und als Bürger sage ich:

1. Die Leistungslüge hat ihre Schuldigkeit getan
Ich bin empört! … Denn über 15 Jahre lang wurden wir betrogen, 15 Jahre wurde mit der doppelten Leistung des neuen Tiefbahnhofs geworben. Und mit der noch dreisteren Behauptung der doppelten Kapazität wurde vor dem Finanzierungsvertrag der Nutzen schöngeredet und wurden bei der EU 114 Millionen Euro Förderung erschlichen!

Jetzt sagt die Bundesregierung, die doppelte Kapazität sei doch nur ein „erwartetes Ergebnis“ gewesen, dabei war sie als „Bedingung“ der Förderung angegeben worden. Das ist prima! Wenn sich der Käufer meines alten Autos beschwert, dass es statt 200 wie versprochen nur schlappe 70 Sachen macht. Dann sage ich auch, das war doch nur ein erwartetes Ergebnis! weiterlesen

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Medienberichte 23.-25.5.

Tagesthemen aus Baden-Württemberg
StZ: S21: Vier Klagen gegen den Fildertunnel
StN: S21: Bahnsteigumbau: Im Hauptbahnhof wird es eng
VDC: Pendler brauchen viel Geduld
Stadt Stuttgart: Artenvielfalt in alten Parkbäumen - (Zynismus der Stadt)
RadioUtopie: S21: Grundrecht auf Versammlungsfreiheit negiert
SWR: Sport für Bahnreisende - Querbahnsteig zieht um
dpa: Bauarbeiten verlängern Fußwege für Reisende
dpa: Bahn beginnt mit Verlegung des Querbahnsteigs
dpa: EnBW-Deal: Staatsanwaltschaft gibt Mappus-Unterlagen an U-Ausschuss
SWP: Gleissperrungen im Hauptbahnhof
StZ: S21: Der alte Bahnhof erhält einen neuen Querbahnsteig
StZ: Täglich Beschwerden wegen Lärmbelästigung
StZ: Grün-Rot und der Sparzwang: Land will 5000 Stellen abbauen
StN: Finanzierungsprobleme: Botnanger wollen ihr Tierheim retten

Überregionale Tagesthemen
KN: Kritik an Bevormundung an rollstuhlnutzender Bahnreisender durch Deutsche Bahn
Tagesspiegel: Deutsche Bahn: Bahn-Belegschaft fürchtet um hunderte Jobs
Spiegel: Zugunglück vor 15 Jahren: Bahn-Chef Grube will sich für Eschede entschuldigen
Radiokw: Beim Besuch der Kanzlerin in Kleve stand der Ausbau der Betuwe-Linie doch nicht auf der Agenda
Thüringer: Kritik an den Plänen der Bahn
Welt: Der Grüne, der Japan die Energiewende beibringen will

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Lokomotive Stuttgart sucht dringend Probenraum

Dringend!!!! Die Lokomotive Stuttgart suchen einen neuen Probenraum. Lautstärke sollte natürlich nichts ausmachen. Und das Ganze sollte preislich auch akzeptabel sein.
Kontaktadresse: isabis@gmx.de

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Presseerklärung: Gefahr von Rechts abwehren statt S21-Gegner bespitzeln!

Innenminister Gall muss ‚Rahmenbefehl Nr. 2‘ aufheben

Stuttgart, 24. Mai 2013: Laut Landesregierung ist im vergangenen Jahr die Zahl der rechtsextremistischen Straftaten stark angestiegen, dies bestätigt auch der am 17.5.2013 vorgestellte Verfassungsschutzbericht 2012. Gleichzeitig beschäftigt Innenminister Reinhold Gall (SPD) seine Beamten weiterhin damit, diejenigen zu schikanieren, die das Milliardengrab S21 anprangern – so zum Beispiel, wenn Demonstranten, wie gestern geschehen, verurteilt werden, weil sie nach Ansicht der Polizei nicht Teilnehmer einer Versammlung gewesen seien. Die Parkschützer fordern, dass der Rahmenbefehl Nr. 2 (umfangreiche Überwachung der S21-Protestbewegung) mit sofortiger Wirkung aufgehoben wird und Innenminister Gall seine Beamten da einsetzt, wo es dem Gemeinwohl dient.

Leider befasst sich Innenminister Reinhold Gall (SPD) nur unzureichend mit möglichen Maßnahmen gegen rechte Gewalt. Er hätte sonst darauf eingehen müssen, dass eine wirksame Bekämpfung des Rechtsextremismus durch Polizei und Verfassungsschutzbehörden auch eine Frage der Kapazität ist. Solange die Arbeitskraft zahlreicher Mitarbeiter gebunden ist durch die Bespitzelung friedlicher Bürger, die gegen das Milliardengrab Stuttgart 21 protestieren, solange scheitern schlagkräftige Konzepte gegen Rechts am Personalmangel.

Der Minister beschäftigt seine Untergebenen noch immer mit den Vorgaben des Rahmenbefehls Nr. 2:
„Das Landeskriminalamt erstellt unter Einbeziehung der Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz, des Polizeipräsidiums Stuttgart, der Landespolizeidirektionen sowie der Sicherheitsbehörden des Bundes ein Gesamtgefährdungslagebild zum Bauprojekt „Stuttgart 21“, insbesondere hinsichtlich entsprechender Versammlungen und Protestformen, relevanter Veranstaltungen, potentieller Störer sowie gefährdeter Personen und Objekte.“
Hierzu wird alle drei Wochen ein Gefährdungslagebild erstellt, das sich insbesondere mit der Gefährlichkeit von Parkgottesdiensten und nichtöffentlichen Treffen einzelner Gruppen der Protestbewegung befasst.

Dass bei dieser wichtigen Aufgabe Energie, Personal sowie Zeit und Geld für die wirksame Bekämpfung der Gefahr von rechts fehlen, verwundert nicht. Solange der Staatsschutz selbst Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit der Räumung des Stuttgarter Schlossgartens am 15.2.2012 bearbeiten muss, kann er sich um Rechtsextremisten nicht kümmern. Zwar waren die Baumfällungen „durch die Verzögerungen sachlich nicht geboten“ (laut Schreiben der Staatsrätin Gisela Erler), sie wurden aber bei diesem Einsatz dennoch durch ein riesiges Polizeiaufgebot gesichert. Das wirft ein bezeichnendes Licht auf die Schwerpunkte der polizeilichen Arbeit. Wie viele sachlich gebotene Razzien bei Rechtsextremisten hätte man mit den Einsatzkräften vom 15.2.2012 durchführen können?

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Video: Rettet den Rosensteinpark!

Walter Steiger hat ein Video zusammengestellt als Aufruf, den Rosensteinpark vor der Zerstörung zu schützen. Er schreibt dazu:

Das folgende Video (u.a. zusammengeschnitten aus Zeitraffermaterial des S21-Projektbüros) zeigt den noch weitgehend unversehrten Schlossgarten über das ganze Jahr 2011 und (live!) die Zerstörungen, die im Februar 2012 angerichtet wurden. Im Anschluß daran ein Ausschnitt aus der bemerkenswerten Rede von Dr. Martin Nebel, dem ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten der Stadt Stuttgart, über den Wert alter Bäume - gehalten bei der ersten Park-Demo am 24.04.2010.

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Presseerklärung: Grundrecht auf Versammlungsfreiheit negiert

Amtsgericht Stuttgart widerspricht Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Stuttgart, 24. Mai 2013: Am 25.9.2012 hatten sich 20 bis 30 S21-Gegner vor der Baustelle am abgerissenen Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs versammelt; sie trugen Transparente, riefen Sprechchöre gegen den Bau von Stuttgart 21. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BverfG) (1BvR388/05 vom 7.3.2011) handelte es sich demnach um eine Versammlung. Dies jedoch bestritt der Einsatzleiter der Polizei im gestrigen Bußgeldverfahren gegen den S21-Gegner Ernest Petek, dem er damals einen Platzverweis erteilt hatte, dem dieser nicht gefolgt war. Dies war Gegenstand der gestrigen Verhandlung im Stuttgarter Amtsgericht.

Vor Gericht bestätigte der Einsatzleiter der Polizei zudem, dass es sich nach seinem Ermessen nicht um eine spontane Versammlung gehandelt hatte, da es seiner Auffassung nach am 25.9.2012 keinen aktuellen Anlass hierfür gegeben habe. Dem schloss sich die Richterin des Amtsgerichts Stuttgart an und verurteilte Ernest Petek zu einem Bußgeld von 100 € entgegen den Grundsatzentscheidungen des BVerfG.

Ernest Peteks Rechtsbeistand bei der Verhandlung, Holger Isabelle Jänicke, erklärte nach der Urteilsverkündung: „Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts haben allein die Versammlungsteilnehmer das Recht, zu definieren, ob sie eine Versammlung sind. In anderen Bundesländern wird diese Entscheidung des BVerG respektiert. Die heutige Entscheidung des Amtsgerichts zeigt: Nur in Stuttgart werden offensichtlich Gegner des Projekts S21 als Störer bezeichnet und nicht als mit demokratischen Grundrechten ausgestattete Bürger.“

Ernest Petek zum Urteil: „Alles, was gegen dieses Urteil sprach, hatte die Richterin versucht zu unterbinden. Immer wieder hat sie mich bei meiner Aussage unterbrochen. Für mich war es deshalb eine Pseudoverhandlung, bei der die Richterin ihr Urteil schon vorher festgelegt hatte.“

Insbesondere mit Blick auf die am Sonntag beginnenden Arbeiten zur Verlegung des Querbahnsteigs am Stuttgarter Hauptbahnhof, erklärt Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer: „Auch bei den weiteren S21-Arbeiten werden wir von unserem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit Gebrauch machen und gegen das Projekt S21 demonstrieren. Wir lassen uns davon nicht durch Urteile des Amtsgerichts abhalten, die im Widerspruch zu Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stehen.“

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Schlagabtausch im Bundestag

Wir präsentieren Ihnen hier die Bundestagsrede der verkehrspolitischen Sprecherin der Fraktion "Die Linke", Sabine Leidig, vom 16.5.2013. Sabine Leidig hat ja auch schon auf Demos gegen S21 gesprochen und dort ihre verkehrspolitisches Wissen bewiesen.  Im Bundestag ging es um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich".

Das interessante daran sind v.a. die Zwischenrufe von Patrick Döring von der FDP, der als Bundestagsabgeordneter im Aufsichtsrat der DB sitzt und die Kostensteigerung auf 6,8 Mrd. EUR mit durchgewunken hat. Und Oliver Luksic ist der verkehrspolitische Sprecher der FDP (Nachfolger von Döring).


Bessere und kundenfreundlichere Bahn statt mehr Behördenbürokratie
Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen!

Ich habe, ehrlich gesagt, kein Interesse an einer Kapitalverzinsung, sondern ein Interesse an einer gut funktionierenden Bahn. Ich benutze sie täglich.

(Zuruf von der FDP: Bla, bla, bla!)

Es interessiert mich überhaupt nicht, wie die Kapitalverzinsung in den Staatshaushalt einfließt.

(Beifall bei der LINKEN)

Es geht um Lebensqualität und darum, dass wir eine Bahn haben, die für die Bürgerinnen und Bürger funktioniert.

(Patrick Döring (FDP): Das haben wir an der Reichsbahn der DDR gesehen, wie das gut funktioniert hat!)
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Rote Rosen statt Zerstörung

Rote Rosen statt ZerstörungHerzliche Einladung zur Buchpräsentation am Montag, 3. Juni 2013 um 19.30 Uhr im WKV in Stuttgart

Yvonne P. Doderer & Württembergischer Kunstverein Stuttgart (Hg.): Rote Rosen statt Zerstörung - Frauen im Widerstand gegen Stuttgart 21

Juni 2013, 268 Seiten, zahlreiche Abbildungen, Württembergischer Kunstverein Stuttgart 2013 - 18 EUR (Vergünstigung Buchpräsentation einmalig: 16 EUR), ISBN 978-3-930693-31-3

In diesem Buch kommen Frauen zu Wort, die - teilweise bereits seit Jahren - mit Engagement und Ausdauer gegen das Bahn- und Immobilienprojekt Stuttgart 21 kämpfen. Sie sprechen hier über die vielfältigen Gründe, die sie zu ihrem Widerstand motiviert und über die Erfahrungen, die sie als widerständige Frauen gemacht haben. Ihre Antworten machen die vielfältigen Aspekte und Ansatzpunkte des Widerstands gegen Stuttgart 21 deutlich.

Mit: Esky Bail, Ursel Beck, Petra Brixel, Brigitte Dahlbender, Marion Delsor, Iris Dressler, Katharina Georgi, Hanni & Nani, Antje Küster, Sabine Leitz, Sibylle Mulot, Christine Prayon, Karin Rehm, Marlene Reißle, Gabriele Rohde, Andrea Schmidt, Sabine Schmidt, Sylvia Winkler

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Medienberichte 18.-23.5.

Tagesthemen aus Baden-Württemberg
dpa: S21: Bahn beginnt mit Verlegung des Querbahnsteigs
DWN: Schäuble: Bevölkerung ist schuld an Stuttgart 21 und Berliner Flughafen
StN: Arbeitsgruppe Stuttgart 21 nimmt Arbeit wieder auf
Kontext: Enteignet wird erst nach der Wahl
Kontext: Streit um Massaker geht weiter
Kontext: Meinungsmache
Kontext: Doppelspiel der Schlapphüte?
Kontext: Feuer und Flamme für Stuttgart
Teckbote: S21 Containerdorf birgt Zündstoff - Areal liegt in regionalen Grünzug und steht unter Vogel- & Landschaftsschutz
Teckbote: „Kein Interesse an S 21-Aushub“
StN: S21 - Schwarzarbeit – Zoll will Dauerpräsenz zeigen
StN: S21 Leinfelden-Echterdingen: Präsentation nur in den Gremien
StN: Japanreise: Kretschmann wirbt für grüne Energie
StZ: Diskussion um Verfassungsschutz: Verfassungsschutz sanierungsreif
StZ: Naziaufmarsch in Karlsruhe: Karlsruhe verbietet Rechten-Aufmarsch
StZ: Umweltschützer mobilisieren gegen Porsche
StZ: Tierheim Stuttgart vor der Pleite: Das Tierheim ruft zu seiner Rettung auf
SWR: Kretschmann in Fukushima: "Eine der größten Katastrophen der Nachkriegszeit"
dpa: EnBW-Untersuchungsausschuss: Mappus verschiebt Aussage
dpa: Kretschmann zeigt in Fukushima Solidarität
dpa: In Botnang fehlt das Geld: Das Tierheim Stuttgart steht vor dem Aus

Überregionale Tagesthemen
Kontetx: Es brennt
Kontext: Der Einmischer
WAZ: Spiele, Sport und Stuttgart 21
dpa: Kretschmann zu Gast in der Unglücksregion Fukushima
Lifepr: Kretschmann besucht Daimler Trucks Hybridzentrum in Japan
WIWO: Wie umgehen mit der AfD?
WIWO: EU-Gipfel: Europas Rolle rückwärts in der Energiepolitik
DWN: Bundesrechnungshof: De Maizière hat „geltendes Recht außer Kraft gesetzt“

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Hausenteignung für S21 soll Wahlkampf von Merkel nicht stören

Aktuell in der KONTEXT-Wochenzeitung von Hermann G. Abmayr
Hausenteignung für S21-c ©weiberg

Enteignet wird erst nach der Wahl

Auszüge:

Stuttgart 21 soll Angela Merkels Wahlkampf nicht stören. Bahnchef Rüdiger Grube will den ursprünglich für diese Woche geplanten Abriss eines teilweise noch bewohnten Mehrfamilienhauses in der Nähe des Hauptbahnhofs auf die Zeit nach der Wahl verschieben.

Eigentlich sollten in der Stuttgarter Sängerstraße in der Woche nach Pfingsten die Bagger anrollen, um ein stattliches Gebäude abzureißen, das dem Bau des Tunneleingangs für Stuttgart 21 im Weg steht, der den künftigen Tiefbahnhof mit den Gleisröhren verbinden soll. Doch die Bautrupps müssen warten, denn das Regierungspräsidium Stuttgart hat bisher kein grünes Licht gegeben. Eine Sprecherin bestätigte gegenüber Kontext, dass das Enteignungsverfahren noch läuft. (...)

Im Berliner DB-Hochhaus will man vor der Bundestagswahl keinen Ärger wegen Stuttgart 21. Schließlich hat das umstrittene Milliardenprojekt Angela Merkel und ihrer CDU schon mehrere Wahlen vermasselt, obwohl die Bahn Horrormeldungen wie die Kostenexplosionen oder umstrittene Baumaßnahmen immer erst nach den jeweiligen Wahlen bekannt gegeben beziehungsweise durchgeführt hat.(...)

Beim Enteignen nicht zimperlich
Das Enteignungsverfahren soll dennoch fortgesetzt werden. Dabei ist man im Land der "Häuslebauer" nicht zimperlich. Zumindest wenn es der Wirtschaft oder einem anderen "höheren Zweck" dient. So hat der Landtag mit den Stimmen von CDU, FDP und drei Sozialdemokraten 1998 extra ein Messegesetz verabschiedet, um die Enteignung der Bauern zu ermöglichen, deren Felder dem Milliardenprojekt südlich von Stuttgart im Wege standen. "Enteignet werden kann nach dem Grundgesetz nur zum öffentlichen Wohl," hatte Winfried Kretschmann... Den ganzen Artikel in der KONTEXT-Wochenzeitung lesen HIER

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Medienberichte 16.-18.5.

Tagesthemen aus Baden-Württemberg
StZ: S21 in Leinfelden-Echterdingen: Präsentation nur in den Gremien
StZ: Hermann sieht sich Vorwürfen der S21-Gegner ausgesetzt
dpa: S21 Gegner fechten Einstellung des Verfahrens gegen Bahn-Spitzen an
dpa: Koalition: EnBW-Ausschuss keine «Mappusshow»
SWR: Bahn beantragt günstigere Flughafenanbindung
StZ: Absage bringt Parteienvertreter auf die Palme
StZ: Filderbahnhof ist laut Bahn im S-21-Zeitplan
StZ: Aussage vor EnBW-Ausschuss: Mappus beklagt Agitation
StZ: SPD kauert im grünen Schatten
StZ: Calwer Passage kommt unter Denkmalschutz
StN: Bezirksbeirat Plieningen: Über den richtigen Umgang
StN: S21: Wassernebel gegen Brand im Flughafen-Bahnhof
StN: S21: Bahn will Kommunikation bei sich konzentrieren
Presse: Alpine, Tunnelbauer bei S21, droht Konkurs

Überregionale Tagesthemen
Tagesschau: Bahn - Göttingen ist das neue Wolfsburg
dpa: Kretschmann an Nationalpark-Gegner: „Keine Heroinfabrik“
dpa: Opposition greift grün-rote "Politik des Gehörtwerdens" frontal an
Badische: Dienstlich in Fukushima - Kretschmann und Kollegen besuchen Japan und Südkorea
Südkurier: Kretschmann feiert Geburtstag und die Welt gratuliert - auf Schwäbisch
StZ: Atommüll: Neue Endlagersuche droht zu scheitern
StZ. Tierheim Botnang ist in Existenznot
lto: Zulässigkeit von Framing: BGH befragt EuGH
NDS: Gerechtigkeit – Das „Institut der deutschen Wirtschaft“ müsste in den Medien jegliche Glaubwürdigkeit verloren haben

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Der Rahmenbefehl Nr. 2 und seine Folgen

von Dieter Reicherter

Schon mehrfach habe ich mich mit dem „Rahmenbefehl Nr. 2“ des Innenministeriums Baden - Württemberg vom 20.12.2011 befasst. Dieser schließt nahtlos an den von der früheren Schwarz - Gelben Landesregierung erlassenen Rahmenbefehl Nr. 1 vom 19.7.2010 an. Nach dem Motto „Politik des Gehörtwerdens“ der Grün - Roten Regierung wurde vom Landespolizeipräsidium unter Innenminister Gall (SPD) unter anderem angeordnet:

„Das Landeskriminalamt erstellt unter Einbeziehung der Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz, des Polizeipräsidiums Stuttgart, der Landespolizeidirektionen sowie der Sicherheitsbehörden des Bundes ein Gesamtgefährdungslagebild zum Bauprojekt „Stuttgart 21“, insbesondere hinsichtlich entsprechender Versammlungen und Protestformen, relevanter Veranstaltungen, potentieller Störer sowie gefährdeter Personen und Objekte.“

Hierzu wird alle drei Wochen ein Gefährdungslagebild erstellt, das sich insbesondere mit der Gefährlichkeit von Parkgottesdiensten und nichtöffentlichen Treffen einzelner Gruppen der Protestbewegung befasst.

Die Existenz des Rahmenbefehls Nr. 2, der das Licht der Öffentlichkeit scheut und deshalb als Verschlusssache eingestuft wurde, und die dort getroffenen Regelungen habe ich bereits am 24.2.2012, also vor mehr als einem Jahr, öffentlich gemacht. Die daraus erwachsene Diskussion führte immerhin zu kritischen Stellungnahmen mehrerer Landtagsabgeordneter der Fraktion DIE GRÜNEN und zu einer einstimmig verabschiedeten Resolution der Kreismitgliederversammlung Stuttgart der GRÜNEN vom 7.2.2013, in der die Aufhebung des Rahmenbefehls gefordert wird. - Siehe HIER.

Leider ist bislang aber nichts geschehen. Der Rahmenbefehl Nr. 2 ist weiterhin in Kraft und weiterlesen

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