Aktuell bei der Stuttgarter-Zeitung (StZ) online:
Mit einem Freispruch ist am Freitag am Landgericht der Prozess gegen den SÖS-Stadtrat Gangolf Stocker zu Ende gegangen. Dieser musste sich als Versammlungsleiter zahlreicher Kundgebungen gegen Stuttgart 21 wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Versammlungsgesetz verantworten. Nachdem das Stuttgarter Amtsgericht Stocker im Juli zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 5.400 Euro verurteilt hatte, war dieser in die Berufung gegangen – mit Erfolg.
Dennoch ist ein Ende der juristischen Auseinandersetzung nicht abzusehen. Die Staatsanwaltschaft behält sich nach dem jüngsten Urteil vor, gegen den Freispruch in die Revision zu gehen (...)
Weitere Auszüge:
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die von der Stadt in den Verfügungen zur Genehmigung von Kundgebungen gemachten Auflagen für die Demonstrationen gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 nicht „strafbewehrt“ gewesen sind. [...] weiterlesen







