Polizist wegen S21-Brutalität vorbestraft

Wegen unrechtmäßigen Einsatzes von Pfefferspray gegen eine Demonstrantin am 30.09.2010 wurde nun ein Polizist zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Da sich die Strafe auf 120 Tagessätze beläuft, ist dieser Polizist jetzt vorbestraft.

Das ist ein Anfang. Solange der Wasserwerfer-Joystick-Bediener jedoch noch frei herumläuft, ist nichts wieder gutgemacht.

(via fefe)

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Medienberichte 31.03.

Die Augsburger Zeitung: Der Film „Stuttgart 21“ eröffnet die Tage des Unabhängigen Films
Stuttgarter Zeitung: Projektsprecher schweigen, Ingenieure planen weiter
Stuttgarter Nachrichten: Zunehmende Nervosität bei Stuttgart 21
SchwaBo: Polizist akzeptiert Strafbefehl
SWR: Pfefferspray gegen S21-Demonstrantin - Polizist verurteilt
Stuttgarter Zeitung: Hany Hazer warnt: S 21 könnte noch teurer werden
taz: Zahltag für Rambo-Polizisten
tagesschau: EU-Wettbewerbshüter durchsuchen Büros der Deutschen Bahn
SWR: Bahn investierte bislang 1,5 Milliarden Euro in S 21
Schwäbische Post: Mit Limo gegen Stuttgart 21
Stuttgarter Nachrichten: Ringen um ICE-Gleise zum Flughafen
SüdwestPresse: Montags wird weiter protestiert
der Freitag: Machtkampf gegen die Medien? Das Beispiel Stuttgart 21
Deutschlandfunk: Volksabstimmung soll Entscheidung bei Stuttgart 21 bringen
Die wahre Bilanz der Deutschen Bahn - "Bahn für Alle" legt Alternativen Geschäftsbericht 2010
Mannheimer Morgen: Zwischen null und 1,5 Milliarden Euro
Sindelfinger Zeitung: Die Spätschicht soll auf die Schiene
Stuttgarter Wochenblatt: Die Umzugskisten werden gepackt

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Presseerklärung: Dritte Verhandlung Nordflügelbesetzung – Wieder milde Strafen

Strafantrag der Bahn ist zunehmend fragwürdig

Stuttgart, 31. März 2011: Bei der dritten Verhandlung im Prozess um die Besetzung des Nordflügels des Stuttgarter Hauptbahnhofs sprach das Amtsgericht heute Nachmittag erneut milde Strafen aus. Die Richterin blieb mit zehn Tagessätzen zu einkommensabhängig 10 bis 30 Euro an der unteren Grenze des Strafmaßes. Am 26. Juli 2010 hatten über 50 Stuttgart-21-Gegner im denkmalgeschützten und leergeräumten Nordflügel gegen dessen Abriss protestiert.

Das Gericht wertete den Strafantrag, der von der DB Station und Service GmbH gestellt wurde, als zulässig, obwohl im Laufe der Verhandlung klar wurde, dass die Post AG zum Zeitpunkt des Protests noch Nutzungsrechte und damit Hausrecht hatte. Aus dieser Lage heraus hätte die Bahn nach Ansicht des Verteidigers der Parkschützer gar keinen Strafantrag stellen dürfen.
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Wahlhilfe 2011

Zugegeben, das ist jetzt schon veraltet, aber ich habe echt vorgestern erst davon erfahren. Na und dann dauerte es etwas, diese alte Zeitung in die Pfoten zu bekommen.

Diese Anzeige war am Samstag vor der Landtagswahl 2011 in der Stuttgarter Zeitung, einer der größten lokalen Zeitungen hier im Ländle:

Nicht schlecht ... wieso sagte mir das keiner? 😉

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Kollektiv Dia: Stuttgart 21 – Eine neue soziale Bewegung?

Direkt zum Video: http://www.youtube.com/watch?v=7yqmVNWNPjs

Mehr Infos dazu bei Kollektiv Dia

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S21 einfrieren!


Der Widerstand gegen Stuttgart 21 im norwegischen Winter.
Foto: Ruben Neugebauer

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Die wahre Bilanz der Deutschen Bahn – Bündnis „Bahn für Alle“ legt Alternativen Geschäftsbericht 2010 vor

Ohne staatliche Zuschüsse sechs Milliarden Euro Verlust

Anlässlich der jährlichen Bilanzpressekonferenz der Deutschen Bahn AG hat das Bündnis „Bahn für Alle“ heute Morgen einen Alternativen Geschäftsbericht vorgestellt. Der Bericht analysiert, wie der Gewinn von gut 1,8 Milliarden Euro in 2010 zustande kommt und was er für den täglichen Bahnbetrieb, für die Fahrgäste und Beschäftigten bedeutet.

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Bilder: Baustopparty NF am 29.03.2011

Hier ein paar Bilder von der Baustopparty am 29.03.2011

mehr Bilder BeckerPics.de

mehr Bilder LoB

mehr Bilder Thomas Igler

mehr Bilder Resis Tante

DANKE an die Fotografen!!!!!!

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Medienberichte 30.03.

Le Figaro: Le coup de pouce inattendu aux Robins des bois
Financial Times: Wenn Stuttgart 21 wirklich nicht gebaut werden würde
taz: Edzard Reuter über die Wende in BaWü: "Ein sehr solider Neubeginn"
Stuttgarter Nachrichten: Die große Baustelle ruht nicht komplett
dpa: IHK-Mitglied klagt gegen Kammer wegen Stuttgart 21
Schwäbisches Tagblatt: Montagsdemos gegen Stuttgart 21 gehen weiter
Cicero: "Die Menschen wollen einen anderen Politikstil"
SWR: Bilfinger Berger verdoppelt Konzerngewinn
Berliner Zeitung: Baustopp für Stuttgart 21 verhängt -
Bahn schneller als Grünen-Kretschmann

news click: LEITARTIKEL: Endstation Stuttgart 21
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Presseerklärung: Baustopp – aber bitte ehrlich, Herr Kefer!

Nächtliche Arbeiten im Stuttgarter Bahnhof, trotz „Baustopp“

Stuttgart, 30. März 2011: Entgegen dem gestern von Bahnvorstand Volker Kefer verkündeten Baustopp wurde im Stuttgarter Hauptbahnhof in der vergangenen Nacht mit unverminderter Intensität weitergebaut. Die Vorbereitungen für die geplante Baugrube im Bahnhof liefen weiter, und vor allem wurden die Abrissarbeiten im Südflügel des Bahnhofs fortgesetzt. Hier wird, entgegen den Ankündigungen von Volker Kefer, weiterhin substantieller Schaden angerichtet.

„Herr Ramsauer, setzen Sie durch, dass der Baustopp, den Sie wie wir begrüßen, auch eingehalten wird“, sagt Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer. „Sorgen Sie schnell für Schadensminimierung, nachdem Sie am Montag festgestellt haben, dass die gefürchteten Ausstiegskosten bei Stuttgart 21 doch nicht so unüberwindbar sind und dass das Geld auch für andere Schienenprojekte verwendet werden kann. Nutzen Sie die Gunst der Stunde für einen Wechsel in der Bahnpolitik - im Interesse des gesamten Landes. Prestigeprojekte für befreundete Landesfürsten schaden am Ende allen.“
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Bundesverfassungsgericht hebt Verurteilung wegen Sitzblockade auf

Gerade eben erreicht uns folgende Nachricht:

"Sitzblockaden können laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt sein. Das geht aus einem heute in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss des Ersten Senats hervor. Die Richter hoben die Verurteilung eines Demonstranten zu einer Geldstrafe auf und verwiesen den Fall zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Frankfurt am Main. Zur Begründung hieß es, bei der Blockadeaktion handele es sich zwar im Rechtssinn um Gewaltausübung. Im Zuge der strafrechtlichen Beurteilung müsse jedoch berücksichtigt werden, ob die eingesetzten Mittel im Verhältnis zum Ziel als verwerflich anzusehen seien. Dies habe das Landgericht nicht ausreichend geprüft.  Geklagt hatte ein Mann, der zusammen mit anderen gegen den Irak-Krieg protestiert und die Zufahrt zu einem amerikanischen Luftwaffenstützpunkt blockiert hatte."

Die ausführliche Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichts zum Urteil. Und das Urteil in voller Länge.

Sitzblockaden können laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt sein. Das geht aus einem
heute in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss des Ersten Senats hervor. Die
Richter hoben die Verurteilung eines Demonstranten zu einer Geldstrafe auf
und verwiesen den Fall zur erneuten Entscheidung an das Landgericht
Frankfurt am Main. Zur Begründung hieß es, bei der Blockadeaktion handele
es sich zwar im Rechtssinn um Gewaltausübung. Im Zuge der strafrechtlichen
Beurteilung müsse jedoch berücksichtigt werden, ob die eingesetzten Mittel
im Verhältnis zum Ziel als verwerflich anzusehen seien. Dies habe das
Landgericht nicht ausreichend geprüft.  Geklagt hatte ein Mann, der
zusammen mit anderen gegen den Irak-Krieg protestiert und die Zufahrt zu
einem amerikanischen Luftwaffenstützpunkt blockiert hatte.
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Wer finanziert Stuttgart 21?

Mehr dazu unter http://www.youtube.com/user/WerZahltS21

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