Vergleich zw. Deutsche Umwelthilfe e.V. und Bahn AG

Die Bahn hat am 3. Dezember 2010 folgendem gerichtlichen Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe zugestimmt: PDF-Datei (185 kB). Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat diese Zustimmung in einer Presseerklärung vom 6. Dezember 2010 veröffentlicht.

Kernaussage des Vergleichs ist, dass alle Maschinen und Fahrzeuge auf allen S21-Baustellen einen Rußpartikelfilter haben müssen (und damit eine grüne Plakette bekommen können).

Die Ausnahmegenehmigung im Vergleich betrifft nur Maschinen, von deren ART keine mit Partikelfilter am Markt verfügbar ist UND die nicht per Nachrüstsatz schadstoffarm gemacht werden können, wo also nur individuelle Bastellösungen helfen würden. In der Schweiz müssen ALLE Baumaschinen mit einem Partikelfilter ausgestattet sein, genauso, wie es der Vergleich auch für Stuttgart 21-Arbeiten vorschreibt.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

9 Antworten zu Vergleich zw. Deutsche Umwelthilfe e.V. und Bahn AG

  1. Dan Cortez sagt:

    Nicht vergessen werden sollte, dass man auf sämtlichen Demos mit einem Diesel-Kranwagen ohne jeden Rußfilter herumfährt. Mit zweierlei Mass zu messen hat immer ein besonderes „Geschmäckle“.

    • ralf Laternser sagt:

      Falls dieser Kundgebungskarnwagen (den ich eh zu groß und teuer finde) etwas unerlaubtes macht muß man Konsequenzen ziehen und evtl. Bußgelder und Anordnungen aktzeptieren und dann technisch darauf reagieren.

      Das selbe gilt aber auch unbedingt für die Baufimen !

      Die im Horror-Szenarium zu tausenden mehrere Jahrzehnte lang die Luft verpesten !

    • Martin-Hans sagt:

      Belege‘ mal bitte, auf welcher Demo ein Kranwagen gefahren sein soll. Ich habe noch nie einen fahrenden Kranwagen in einer Demo gesehen. Du trollst doch weiterhin nur scheinheilig rum.

      • Fritz Mielert sagt:

        Am Kranwagen hängen die Lautsprecherboxen.

      • Dan Cortez sagt:

        Dieser Kranwagen fährt auf JEDER Demo rum. Er hat keine Plakette und er hat keinen Rußfilter. das braucht er auch nicht, da in Stuttgart fahrbare Maschinen ohne Filter erlaubt sind. Auch auf keiner anderen Baustelle in Stuttgart hat man Baumaschinen mit Rußfilter, nur bei der Bahn, die in dieser Beziehung vorbildlich ist. Das ist schon richtig so, sollte aber für JEDEN im Stadtgebiet gelten.

  2. Matthias sagt:

    Aber das galt nicht für die Fahrzeuge, mit der die Bäume am KGK-Platz ausgegraben wurden? Ich konnte keine Plaketten sehen.

    • Dan Cortez sagt:

      Doch. Die kleinere Maschine (Die auch nicht beanstandet wird) hatte einen Rußfilter, die größere nicht, da es hierfür keinen Nachrüstsatz gab. (Das behauptet zumindest die betreibende Firma)

  3. Ralph sagt:

    kleine Information:
    für schwere LKW gibt es derzeit keine Partikelfilter. Einzig MAN hat vor ungefähr 1 Jahr einen LKW mit offenem Partikelfilter auf den Markt gebracht. (ein offener Partikelfilter ist bei PKWs inzwischen total verpönt). Die Trucks von Daimler, Scania, DAF, Volvo, Renault haben sowas (noch) nicht im Programm.
    Ich habe bei Stuttgart 21 bisher bei keiner einzigen Baumaschine und SchwerLKW einen Partikelfilter gesehen, und ich bin fast täglich dort. Einzig kleine Transporter haben sowas. Im Übrigen: Partikelfilter sammeln den Russ nur um ihn zu verbrennen. Große Partikel werden dabei feinverteilt in die Luft geblasen. – So klein daß sie bei Fahrzeugtests nicht mehr erfasst werden können.
    Ich bin trotzdem dafür, daß bei Stuttgart 21 nur Maschinen mit geschlossenem Partikelfilter eingesetzt werden. Damit wäre ein Baubeginn frühestens in ein paar Jahren möglich.

  4. Dan Cortez sagt:

    „Gemäß dem Luftreinhalte-/Aktionsplan des Regierungspräsidiums Stuttgart sind vom Fahrverbot in der Umweltzone Stuttgart Fahrzeuge befreit, die entsprechend ihrer Schadstoffgruppe mit Plaketten 2 (rot; noch bis 1.7.2010), 3 (gelb noch bis 2012) oder 4 (grün) gekennzeichnet sind.

    Vom Fahrverbot sind gesetzlich befreit und brauchen daher keine Plaketten:

    1. Mobile Maschinen und Geräte,
    2. Arbeitsmaschinen,
    3. Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
    ….“

    Wenn nun die Bahn vereinbarungsgemäß nur Maschinen mit Rußpartikelfilter einsetzt, betreibt sie damit die EINZIGE „saubere“ Baustelle in Stuttgart.

Kommentare sind geschlossen.