Versammlungsbescheid Schülerdemo

Wer immer noch an das Märchen von den missbrauchten Schülern glaubt, hier der Versammlungsbescheid:
Versammlungsbescheid-30.09.10-anonymisiert-komplett

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14 Antworten zu Versammlungsbescheid Schülerdemo

  1. Baumschützer sagt:

    macht doch bitte noch die handy nummer der guten frau raus… steht aauf der ersten seite

  2. Baumschützer sagt:

    Strafbar macht sich wer:
    die Absicht hat, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen
    oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder
    grobe Störungen verursacht,

    SOMIT HAT SICH DIE POLIZEI STRAFBAR GEMACHT…. INTERESANNT

  3. Orwell2010 sagt:

    @Baumschützer: Als wenn das in unserem Land jemanden interessieren würde.

    Wie war das denn z.B. letztes Jahr, als Frau v.d.L. öffentlich Kinderpornografisches Material vorgeführt hat?

    Vor deutschen Gerichten sind eben doch nicht alle gleich.

  4. Baumschützer sagt:

    @Orwell2010 richtig und das ist das problem wir wählen alle jahre wieder genau die die uns die jahre davor belogen und betrogen haben… es geh mittler weile nicht mehr nur um den bahnhof… hauptsächlich geht es darum dass die leute sich nicht mehr von der politik abziehen lassen wollen… schließlich kan die machen was sie will…

    das ist eine zwei klassen politik und hat nichts mehr mit einem rechtsstaat zu tun, daher geh ich auf die straße… und wie wir sehen wird passend zum tag der deutscheinheit ein neuer grenzstreifen gebaut… auf der einen seite die die die demokratie und ihre gesetze einhalten (WIR) und auf der anderen seite die die am liebsten eine diktatur aufbauen würden (und wir wissen alle wo frau merkel gelernt hat)

    warum zeigen wir also nicht einfach mal allen die ihre gesetze nicht einhalten dass wir uns das nicht länger gefallen lassen, und zeigen sie für jedes einzelne gesetz das übertreten wurde genau so an wie es mit uns passieren würde wenn wir uns nicht daran halten würden, z.b ruhestörung, verletzung der arbeitssicherheitsbestimmungen (bedienen einer motorsäge bei nacht was aus Arbeitssicherheitsgründen verboten ist), zahlungen von schmiergeld, körperverletzung, abbrechen eines denkmal geschützten gebäudes, nciht einhalten der umweltbestimmungen und abgas normen an den baufahrzeugen… und und und… jedes gesetzt das übertreten wird einzeln zur anzeige bringen und warten was passiert… die anzeigen dürfen natürlich nicht still undheimlich gemacht werden dann wäre der öffentliche druck nicht da und sie würden still und heimlich in der versenkung verschwinden.

  5. Und wieso wurde dann die Demonstration nicht auf der vorher festgelegten Route vorgenommen?
    Wenn die Jugendlichen auf der Route (S. 8) durch die Innenstadt gezogen wären, hätten sie schon fast sprinten müssen um zum Auftakt der Polizeimaßnahme im Schlossgarten sein zu können. Laut Stuttgarter Zeitung hätte die Abschlusskundgebung im Park erst zwischen 12 und 15 Uhr stattfinden sollen.

    Die Organisatoren lösten die Demonstration am Ort der Auftaktveranstaltung mit Beginn der polizeilichen Maßnahmen auf und machten dadurch erst möglich, dass die Schüler von der Lautenschlagerstraße direkt in den Schlossgarten ziehen konnten.

    Damit steht auch die Jugendoffensive gegen Stuttgart in der Verantwortung; die Veranstalter haben zumindest billigend wenn nicht sogar fahrlässig in Kauf genommen, dass die Kinder und Jugendlichen nicht wie vorgesehen in die Innenstadt zogen sondern sich den „rechtswidrigen
    Blockadeaktionen“ anschließen konnten

    http://org.polizei-bwl.de/ppstuttgart/Presse/Pressemitteilungen/2010_09_30_Stuttgart%2021%20-%20Zumeldung%20zur%20Sch%C3%BClerdemonstration.pdf

    Die Polizei zumindest hat die Jugendlichen nicht in den Park gelockt und sie damit beauftragt sich an den Sitzblockaden zu beteiligen, auch ist mir nicht bekannt, dass sich von Seiten der Parkschützer Verantwortliche dafür eingesetzt hätten, diese Kinder und Jugendlichen aus den Gefahrenzonen zu entfernen und haben damit auch die Verletzungen billigend wenn nicht fahrlässig in Kauf genommen.

    Wie wenig die Veranstalter der rechtswidrigen Blockadeaktionen die Situation einschätzen konnten, obwohl der Polizeigroßeinsatz bereits seit Mittwoch über die verschiedensten Medien der Gegner im Netz bekannt war und die Gegenveranstaltung massiv beworben wurde, zeigte sich an den vielen jungen Eltern die keine 50 Meter von den Wasserwerfern entfernt mit ihren Kleinkindern standen, saßen oder sogar noch lachen spielten.

    Die Verantwortung, die Schüler, Kinder und Kleinstkinder nicht rechtzeitig aus der Gefahrenzone verbannt zu habenm trägt auch das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, voran die Verantwortlichen.

    Herr Stocker hatte ja schon vor Wochen in einem Zeitungs-Interview zum Vorfall um die Staatsgallerie, bekannt gegeben, dass er keine Kontrolle mehr über die Bewegung habe.

  6. Heinz Schwarz sagt:

    Man beachte Punkt 12 des Merkblattes

  7. Baumschützer sagt:

    haben die polizisten gesagt dass sie gehen sollen oder haben sie gleich den park gestürmt?

  8. So schön sagt:

    Hm seit wann ist denn die Lautenschlagerstraße im Schlossgarten ? Und Punkt 12 des Merkblatts hat wohl auch keiner gelesen. Ihr habt wieder einmal mehr grandios gezeigt, dass ihr/die Verantwortlichen für die Schülerdemo seid.

  9. Jens sagt:

    Hi \So schön\!
    Wenn halt tausende von Teenagern (ich schreib jetzt nicht pubertierende, aber ich war auch mal jung) in der Stadt unterwegs sind, gegen etwas demonstrieren, dass dann abgerissen werden soll. Ich bin auf dem Weg zur Arbeit gegen 10:30 Uhr vorbeigefahren am Park und da sah man was passieren sollte – absperren und fällen.
    Dass dann die Schüler in den Park gehen, Rentner in den Park gehen und auch ebenso andere Personen ist doch normal. Keine Rechtfertigung für Gewalt!

  10. opi sagt:

    wer das ganze dokument liest, sieht, dass die demo lediglich an der lautenschlagerstr begann und von 12-17 uhr laut genehmigung im park stattfinden durfte, der ort im park wurde sogar von der stadt selber gekennzeichnet auf dem plan. die stadt hätte wissen müssen, dass zeitgleich eine großsperrung geplant war. die schüler sind nicht einfach spontan in den park gerannt, es war so vorgesehen!

    • Als die Jugendlichen in den Park strömten, war die Demonstration bereits aufgelöst, sprich die Route und auch der Ort der Abschlusskundgebung nicht mehr gültig.

      Zudem haben Sie ganz recht. Die Abschlusskundgebung war für 12 Uhr geplant, nicht für 10 Uhr 30. Wäre der Zug der Demonstration wie vorgesehen verlaufen, wären die Schüler zwischen 11Uhr und 12 Uhr nicht auf Polizeifahrzeugen herumgeklettert, sondern am Schlossplatz unterwegs gewesen.

      Das der Veranstalter die Demonstration auflöst, war fahrlässig. Die Verantwortung für die verletzten Schülerinnen und Schüler trägt auch die Jugendoffensive

      • Bresinnitsa sagt:

        Sehe ich auch so. Ich kann nachvollziehen, warum man seitens der „Schüleroffensive gegen Stuttgart 21“ diese Entscheidung getroffen hat. Es wäre einfach unerträglich gewesen, brav die Demo durchzuziehen, während der Park für die Baumfällungen geräumt und abgesperrt wurde. Es schien die letzte Chance, die Baumfällungen noch zu verhindern. Das verstehe ich.

        Aber die Schüler wurden offenbar zeitgleich mit der freiwilligen Auflösung der Demo per Twitter und Mails in den Schloßpark gelotst, wohin sie spontan, abenteuerlustig und naiv auch tatsächlich gegangen sind. Was ihnen dann dort passiert ist, liegt deshalb sehr wohl auch in der Verantwortung der Demoveranstalter. Damit rechtfertige ich in keiner Weise das brutale Vorgehen der Polizei! Aber wenn die Kids nicht absichtlich vom Demoveranstalter instrumentalisiert wurden, dann wurden auf jeden Fall fahrlässig mit ihnen umgegangen. Denn wer Hunderte Menschen zu einem Ort ruft, der ist für sie verantwortlich. Erst recht, wenn die Demo aufgelöst wurde, DAMIT die Kids direkt in den Schloßgarten gehen konnten.

  11. R.J. sagt:

    @ Bresinnitsa:
    Das sehe ich etwas anders: Die Verantwortung bei spontanen Versammlungen obliegt der anwesenden Polizeiführung insofern, als dass die Verhältnismäßigkeit der Mittel sowie das Gesetz zur Versammlungsfreiheit (auch nach Ba-Wü-Modell) zu beachten sind. Welche Gefahr von den passiv blockierenden Schüler_Innen ausging zeigt sich nicht zuletzt in der eilig in die Welt gesetzte Flaschen-Lüge.
    Noch ein Wort an die Stuttgarter_Innen aus dem hohen Norden: Vergesst niemals diesen 30. September – Ihr werdet den Verantwortlichen in Polizei und Politik noch dankbar für diese Lehrstunde in Demokratie sein!

    • Max sagt:

      Exakt. Mit Schlagstöcken und Wasserwerfern gegen Kinder vorzugehen ist schlichtweg inakzeptabel. Wer das mit irgendwelchen formalen Dingen zu rechtfertigen versucht, sollte mal seinen Empathiepegel nachjustieren lassen.

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