Nachstehend ein sehr subjektiver Bericht über die Fortführung der Berufungsverhandlung vom 28. Februar 2019 „wegen falscher Verdächtigung“.
Vorgang: Bei einem Frühstück auf der Baustelle am 22.12.2015 wurde Ernest von einem LKW-Fahrer hart angegangen, der ihn zuerst mit seinem Fahrzeug, den Ernest blockierte, weiterschob und ihn dann von seinem Fahrzeug wegzerren wollte und ihn bei diesem Vorgang an der Schulter verletzte. Ernest hatte seinerzeit noch am gleichen Tag Anzeige wegen Körperverletzung gestellt. Die Anzeige wurde jedoch nicht weiter verfolgt bzw. niedergeschlagen. Statt dessen kam es zu einer Strafverfolgung gegen Ernest und seiner anschließender Verurteilung wegen „falscher Verdächtigung“ des LKW-Fahrers, bei der Ernest vom Richter für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10,00 Euro, insgesamt also 600,00 Euro, verurteilt wurde.
Bekanntlich wurde ein weiterer Termin festgesetzt. Noch beim ersten Verhandlungstermin am 28. Februar hatte Ernests Verteidiger die §§ 153 und 153 a ins Spiel gebracht. Deshalb sah man zwar der Fortführung dieses Prozesses mit Spannung entgegen, glaubte aber insgeheim an eine Einstellung des Verfahrens. Aber weit gefehlt: Ernest hatte seinem Rechtsanwalt eine Absage erteilt – den deal mit der Staatsanwaltschaft lehnte er ab. „Ich will nicht vom Opfer zum Täter abgestempelt werden“ sagte er. Daraufhin legte sein neuer Verteidiger das Mandat nieder. Ernest stand also ohne anwaltlichen Beistand vor Gericht.
Schon gleich zu Anfang der Verhandlung: Die Stimmungslage war eine andere als bei der Verhandlung am 28. Februar. Streng, unerbittlich, öfters auch Ernest mal die „Leviten“ lesend, oder was immer sie darunter verstand, so kam mir heute die Richterin vor. Mir schwante, wie das Verfahren enden würde. Ernest Erläuterungen und Einlassungen, die nicht einmal so weitschweifig waren, wie sonst von ihm gewohnt, kamen zwar bei den Zuhörern gut an, aber die Richterin hatte sich offensichtlich vorgenommen „Tacheless“ zu reden und ging mit unerbittlicher Strenge vor. Wehe, wenn er mal dazwischen redete, gleich wurde er ermahnt. Die Atmosphäre schien emotional aufgeladen: Da täuschten auch die betont teilnahmslosen Gesichter der Schöff*innen nicht darüber hinweg. weiterlesen