Rede von Dr. Eisenhart v. Loeper, RA und Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, auf der 456. Montagsdemo am 11.3.2019
Liebe Freundinnen und Freunde,
die Tatsache, dass sich die junge Generation mit „Fridays for Future“ eindringlich für das Klima engagiert, ist beispielgebend mutig. Und wir Älteren mit heute 456 Montagsdemos, mit der Mahnwache im neunten Jahr und allen unseren Einsätzen, wir sehen uns den Jüngeren stark verbunden als „Mondays for Future“. Wir sind tief bewegt von der großartigen ZDF-Sendung "Die Anstalt", die uns mit einzigartiger Resonanz der 2,5 Millionen Zuschauer auf dem Weg gegen den Wahn des Projekts S21 bestärkt: Die Bundesregierung hat jahrzehntelang den im Grundgesetz „gewährleisteten“ Ausbau und Erhalt des Schienenverkehrs versäumt, mehr noch setzt sie durch S21 mit Steuergeldern von über zehn Milliarden Euro tausende Menschenleben aufs Spiel, verkleinert und schwächt den Bahnknoten der Metropolregion Stuttgart. Dagegen engagieren wir uns mit vollem Einsatz und damit sind wir im Recht:
- Wir kämpfen dafür, den Rechtsstaat bei S21 zu realisieren und die bodenlose Kluft zur Praxis zu überwinden. Ja, wir fahren erneut am 26. März zur Sitzung des Bahn-Aufsichtsrats nach Berlin – 33 von Euch haben sich angemeldet, es wäre klasse, wenn sich noch viele mit beteiligen. Der Bahnspitze haben wir im Vorfeld folgende Fakten und Forderungen genannt (1):
- Zentral ist der ungenügende Brandschutz bei S21, denn andauernd tödliche Gefahren für alle Fahrgäste in Kauf zu nehmen, darf sich kein Entscheider leisten und darüber kann kein Staatsanwalt hinwegsehen. Alle Entscheider haften hier persönlich. Dank des Gutachtens von Dipl.-Ing. Hans Heydemann und Dr. Christoph Engelhardt erreichte unser Vorstoß erstmals eine Antwort der Bahnvorstände Lutz und Pofalla über deren Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm. Wir haben daraufhin dem DB-Vorstand und dem Aufsichtsrat klar gemacht, wie absurd es ist, sich auf einen Genehmigungsbescheid zu S21 zu berufen, der doch anerkannt nichts zählt, wenn der Schutz des Lebens der Menschen vorhersehbar versagen kann. Und der Brandschutz schlägt fehl bei viel zu engen Bahnsteigen, bei 400 m entfernten Fluchttreppen, ungenügender Entrauchung bei ignorierten Doppelbelegungen der Gleise. Eklatant gleichheitswidrig, unvereinbar mit dem Grundrecht auf Leben und skandalös ist es, Rollstuhlfahrer und in der Mobilität eingeschränkte Personen im Brandfalle hilflos ersticken zu lassen (2).












