Die SWR2-Sendung "Journal" berichtete gestern über unsere Mahnwache – einen Monat nach dem 6. Geburtstag – oder: nach 2.222 Tagen und Nächten.

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Zur 333. Montagsdemo hatten wir zusammen mit dem Stuttgarter Karikaturisten Kostas Koufogiorgos zehn seiner Karikaturen als exklusive Drucke im Spenden-Angebot. Die Drucke trafen auf viel Interesse, die meisten gingen gleich während der Demo weg. Nun gibt es noch ein paar letzte Stücke an der Mahnwache und bei den nächsten Montagsdemos. Die folgenden Motive sind verfügbar:





Die 335. Montagsdemo findet am 22. August 2016 ab 18 Uhr auf dem Schlossplatz in Stuttgart statt. Gegen 18:40 Uhr startet der Demozug vom Schlossplatz über die Königstraße (rechte Seite der Baumallee) bis zur Mahnwache. Dort endet die Demonstration mit dem Schwabenstreich.
Redner:
Motto: Raus aus der Grube – Umstieg 21
Musik: La Rodena
Moderation: Thomas Renkenberger, Parkschützer
Rede von Wilfried Dechau, Kurator der Ausstellung "Stuttgart reißt sich ab", auf der 334. Montagsdemo am 15.8.2016
Stuttgart reißt sich ab, ...
... so heißt die Ausstellung, die noch bis zum 25. September in der architekturgalerie am weissenhof gezeigt wird. Ich habe sie zusammen mit der Architektin Claudia Betke kuratiert.
Über die Ausstellung möchte ich reden – und Sie dazu anstiften, sie sich anzuschauen. Noch ist Zeit genug. Bis zum 25. September wird es den einen oder anderen Regentag geben. Da kann man sich in der architekturgalerie am weissenhof unterstellen und Bilder anschauen. Der Titel der Ausstellung ist unscharf. Wer bitte reißt wen ab? Stuttgart sich selbst? Wie bitte? Geht’s noch? Sollte man nicht lieber Ross und Reiter nennen? Erstens: Wer reißt was ab und warum? Zweitens: Wer lässt was abreißen und warum?
Die gesamte Rede im Layout von Wilfried Dechau finden Sie in der PDF-Datei.
Rede von Maggie Klingler-Lauer, AK „S21 ist überall“, auf der 334. Montagsdemo am 15.8.2016
Erfolge im Kampf gegen unnütze Großprojekte
Liebe Freunde,
wir sind nicht allein, das konnten die sechs Kolleg(inn)en vom Arbeitskreis „Stuttgart21 ist überall“ beim sechsten Forum in Bayonne erfahren. Wir haben neue Informationen und Erfolgsmeldungen:
Die Protestbewegung war von uns gewarnt worden, wusste, dass aufgezwungene Volksabstimmungen so zugeschnitten und inszeniert werden, dass nur die Betreiber gewinnen können – sonst würden sie nicht erlaubt. Die Protestbewegung verband mit der Volksabstimmung eine erfolgreiche Infokampagne.
Rede von Dr. Eisenhart v. Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21, auf der 334. Montagsdemo am 15.8.2016
Stuttgarter Netz AG im Prozess gegen EBA: kein Durchbruch, aber wichtiger Teilerfolg beim Verwaltungsgericht Stuttgart
Liebe Freunde,
wir, die Bürgerbewegung für den Umstieg 21, sind sorgsame Beobachter, nicht verantwortliche Kläger in dem Prozess, den die Stuttgarter Netz AG gegen das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) führt. Der Vorsitzende Richter leitete letzte Woche die Verhandlung mit 150 Teilnehmern zwar fair, aber es kam doch zu empörenden Mängeln:
1. Gerade sechs Wochen zuvor hatte der Eisenbahnsenat des Bundesverwaltungsgerichts gegen das EBA entschieden und eine Planfeststellung für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt, weil im Fall der Streckenstilllegung von Sulen ein Stilllegungsverfahren unterlassen wurde. Warum hat der Richter nur bedauert, dass die schriftlichen auswertbaren Gründe noch nicht vorlagen? Leider hat niemand – auch nicht der Klägervertreter, den ich darum bat – beantragt, die Verhandlung zu vertagen, um die höchstrichterlichen Urteilsgründe auszuwerten und auf dieser Basis vielleicht anders zu entscheiden.
2. Außerdem: Die Stuttgarter Netz AG will gerichtlich nur verhindern, dass die Deutsche Bahn das oberirdische Gleisvorfeld des Kopfbahnhofs abbauen darf, bevor das EBA hierfür ein Stilllegungsverfahren durchgeführt und der Netz AG die Übernahme von acht Gleisen ermöglicht hat. Das Verwaltungsgericht hat dem entgegengehalten: Der eisenbahnrechtliche Schutz vor Stilllegungen von Bahnhöfen und Strecken betreffe nicht konkrete Gleisanlagen, sondern die bloße Bahnverbindung zwischen zwei Orten. Das verzerrt die Realität: So wird die unterschiedliche betriebliche Qualität von Kopfbahnhof und S21 übergangen und der Schutzzweck des Gesetzes missachtet:
Vorbemerkungen
In den letzten sechs Jahren hat sich das politische Bewusstsein nicht weniger Stuttgarter Bürger/-innen geschärft. Vieles, was man nun durch die S21-Brille sieht, hätte man früher als isolierte Vorkommnisse wahr genommen, die nichts miteinander zu tun haben. Heute wissen wir, dass es ein bundesweites, ja, internationales „System 21“ (Prinzip S21) gibt, zu dem Phänomene wie „vor vollendete Tatsachen stellen“, „Intransparenz“, „Volksverdummung“, „Kostenverschleierung“, „Vertuschung“, "Investorenwohl vor Allgemeinwohl" und vieles mehr gehört.
Auch in der Justiz kann man dieses „System 21“ beobachten. Selbst wenn ein Prozess nichts mit Stuttgart 21 zu tun hat, es also keinen Zusammenhang mit einer K21-Demo oder der S21- Baustelle gibt, so hat die gerichtliche Aufarbeitung z. B. bei Hausfriedensbruch doch viele Parallelen zu einem Prozess um eine S21-Platzbesetzung. In der Prozessführung beim Vorwurf „Hausfriedensbruch“, im Verhalten von Staatsanwaltschaft und Polizeizeugen können interessante Parallelen erkannt werden. So geht es im folgenden Bericht zwar nicht um S21, doch sind alle prozessrelevanten Details übertragbar.
Rückblick: Prozess am Amtsgericht Cannstatt
Vor zwei Jahren waren vier Angeklagte wegen des Vorwurfs des Hausfriedensbruchs vom Amtsgericht Bad Cannstatt zu je 15 Tagessätzen verurteilt worden. (Die Verfasserin dieses Berichts kommentierte damals: „Selten hat mich ein Prozess – d. h. seine Führung und sein Ausgang – so erschüttert und ratlos gemacht.“) Zwei der Angeklagten hatten die Strafe angenommen, Georg B. und Th. S. jedoch hatten Berufung eingelegt. Und das war sinnvoll gewesen, denn das Amtsgericht hatte mehr als schlampig gearbeitet. Ja, es hatte sich die Sache einfach gemacht: Zwei Zeugen waren vernommen worden, auf Filmbeweismateriel wurde verzichtet (bei Videos aus technischen Gründen). Beweisanträge wurden mit „nicht der Wahrheitsfindung dienlich“ abgewiesen, und zwar so massiv, dass man an die Tür des Gerichtssaales ein Schild hätte anbringen können mit „Hier werden keine Beweisanträge angenommen“. Überhaupt war das Verfahren mit drei Stunden viel zu eng terminiert. Offensichtlich bestand kein wirkliches Interesse an einer Aufarbeitung des Geschehens. Wie gut, dass zwei der dann Verurteilten die Zuversicht hatten, dass eine höhere Instanz genauer hinblicken würde. Sie sollten Recht behalten. Ihre Berufung war erfolgreich, denn es kam im Juni 2016 am Landgericht Stuttgart zu einem Freispruch. Da die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen das Urteil – welches am 15. Juli 2016 schriftlich vorlag - eingelegt hatte, musste die Entscheidung darüber abgewartet werden. Nachdem die Staatsanwaltschaft nun ihre Revisionsbestrebungen zurückgezogen hat, ist das Urteil – der Freispruch - rechtskräftig und ein Bericht über „den Fall“ kann erscheinen. weiterlesen
Die 334. Montagsdemo findet am 15. August 2016 ab 18 Uhr auf dem Schlossplatz in Stuttgart statt. Gegen 18:40 Uhr startet der Demozug vom Schlossplatz über die Königstraße (rechte Seite der Baumallee) bis zur Mahnwache. Dort endet die Demonstration mit dem Schwabenstreich.
Redner:
Motto: Raus aus der Grube – Umstieg 21
Musik: Körpa Klauz, Polit-Rap / entfällt
Moderation: Dr. Norbert Bongartz, Aktionsbündnis gegen S21
Timo Brunke, Wortkünstler
Prof. Herta Däubler-Gmelin, ehem. Bundesjustizministerin
Christian Pätzold, Schauspieler
Die gesamte Demo inkl. Musik gibt's unter diesem YouTube-Link.
Vielen Dank an alle, die die Demo per Video aufgezeichnet haben!
Die Kontext-Wochenzeitung veröffentlicht heute die Rede der ehemaligen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, die sie bei der 333. Montagsdemo am 8.8.2016 gehalten hat: "Geißler, bitte melden!". Außerdem ein Kommentar zu dieser Rede: "Kein Wort zur SPD"
Und was schreiben Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten zur 333. Montagsdemo und zum Auftritt einer ehem. Bundespolitikerin und S21-Kritikerin innerhalb der SPD? Nichts! Das verdient eine Serie an Leserbriefen an die beiden Lokalredaktionen: redaktion@stz.zgs.de und redaktion@stn.zgs.de
PRESSEMITTEILUNG Verwaltungsgericht Stuttgart vom 02.08.2016
Am
Dienstag, den 09. August 2016, 14:00 Uhr,
im Sitzungssaal 5 des Gerichtsgebäudes in Stuttgart,
Augustenstraße 5,
verhandelt die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart über die Klage der Stuttgarter Netz AG gegen den Abbau der Gleisanlagen des Stuttgarter Hauptbahnhofs (Az.: 13 K 2947/12).
Mit ihrer (vorbeugenden Verpflichtungs-)Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Eisenbahn-Bundesamt, möchte die Stuttgarter Netz AG erreichen, dass das Eisenbahn-Bundesamt der (beigeladenen) DB Netz AG untersagt, mit den Gleisabbauarbeiten zu beginnen, bevor ein Stilllegungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahn-Gesetz - AEG - durchgeführt ist. Die Landeshauptstadt Stuttgart ist als Erwerberin der Gleisflächen ebenfalls Beigeladene in diesem Verfahren.
Die Stuttgarter Netz AG möchte die Eisenbahninfrastruktur im bestehenden Stuttgarter Kopfbahnhof erhalten und ist der Ansicht, dass das umstrittene Großprojekt Stuttgart 21 zu einer Einstellung des Betriebes des oberirdischen Kopfbahnhofes führe, die die Betriebsqualität im deutschen Eisenbahnnetz nachhaltig negativ beeinflusse. Auch nach Fertigstellung des unterirdischen Durchgangsbahnhofs bestehe ein Interesse an der Erhaltung der oberirdischen Bahnbetriebsanlagen des bestehenden Kopfbahnhofes, weil der neue Tiefbahnhof nicht unbeschränkt befahren werden könne. Daher vertritt die Stuttgarter Netz AG die Rechtsauffassung, dass die Gleisanlagen nicht ohne Stilllegungsverfahren nach § 11 AEG abgebaut werden dürfen. weiterlesen
Presseerklärung des Aktionsbündnisses gegen S21 vom 4.8.2016
Bahn drückt sich vor dem nächsten Offenbarungseid
Als grobe Verantwortungslosigkeit bezeichnet Bündnissprecher Dr. Eisenhart von Loeper, die Entscheidung der Deutschen Bahn AG, das Thema Stuttgart 21 und seine Kostenentwicklung auf die Aufsichtsratssitzung im Dezember zu verschieben und gleichzeitig ungerührt weiter zu bauen und weitere Kosten auflaufen zu lassen.
Die Kosten von Stuttgart 21 liegen längst über 10 Mrd. Euro und übertreffen damit bei weitem selbst die von der Bahn maßlos übertriebenen Ausstiegskosten. Auf 9,8 Mrd.€ kam bereits im Dezember 2015 das Verkehrsplanungsbüro Vieregg & Rössler aus München. Die Spatzen pfeifen es von den Dächern: auch der Bundesrechnungshof rechnet in einem von Verkehrsminister Dobrindt seit Monaten zurück gehaltenen Gutachten mit 10 Mrd.€. Ein einfacher Kostenvergleich mit den IST-Kosten des kürzlich fertiggestellten Gotthard-Basistunnel, der nach Angabe des Schweizer Bundesamts für Verkehr umgerechnet 12,8 Milliarden gekostet hat, belegt empirisch ebenfalls: Umgerechnet auf die Länge der Tunnel von Stuttgart 21 summieren sich allein die Kosten für den Tunnelbau auf 7,65 Mrd.€ – und das im Vergleich zum Gotthard-Tunnel unter erheblich schwierigeren Bedingungen (starke Steigungen, riskante Geologie, sehr begrenzter Einsatz einer Tunnelbohrmaschine).
Der Bahn sei dringend zu raten, sich zur Wahrheit zu bekennen statt „sehenden Auges auf Kosten einer guten Bahn und letztlich des Steuerzahlers Milliarden Euro zu verschleudern“. Auch Stadt und Land sollten sich allmählich von ihren Zuschauerplätzen erheben und dieses unwürdige Schwarze-Peter-Spiel beenden. Dazu Ministerpräsident Kretschmann: “Man kann doch allgemein nicht zulassen, dass man Bauprojekte macht, deren Finanzierung nicht geklärt ist. Darum muss das jetzt geklärt werden.“ Das war 2013 (ARD plusminus 20.7.2016).
Die Beendigung des Projekts in der bisherigen Form ist „nicht das Ende der Geschichte“, so von Loeper. Alle Beteiligten sind aufgefordert sich jetzt dringend mit Alternativen und Auswegen zu beschäftigen. Das Aktionsbündnis hat hierzu das Konzept „Umstieg21“ vorgelegt. Es zeigt an den Schlüsselbereichen von Stuttgart 21, wie ein großer Teil der bisherigen Bauentwicklung intelligent umnutzbar ist (siehe www.umstieg-21.de).
Siehe dazu auch Südwestpresse "Gutachten zu Finanzierung verzögert sich"