Da hatten es die Vertreter der „SeniorInnen gegen Stuttgart 21“ und die Abgeordneten der „Blockadegruppe der Parkschützer“ am vergangenen Dienstag, 28. Juli, schon einfacher als vor vier Jahren, als sie und andere S21-Gegner die umstrittenen "Schuster-Briefe" an den damaligen OB Schuster zurückgeben wollten. Dieser verweigerte die Annahme der unerwünschten Briefe und auch die Tür zu seinem Vorzimmer blieb damals fest verschlossen.
Zur Erinnerung:
Im Rahmen der Werbemaßnahmen des Stuttgarter Rathauses für ein "Ja" der Bevölkerung beim Volksentscheid verschickte OB Schuster im November 2011 Werbebriefe für sein Anliegen (wohl gemerkt: auf Kosten der Steuerzahler), um mit unlauteren Argumenten die WählerInnen zu einem "Ja" für die Beteiligung an der Finanzierung des Landes Baden-Württemberg beim Bahnprojekt S21 zu überrumpeln. Nicht wenige hatten seine zwielichtigen Absichten durchschaut und so sammelte sich am 24. November 2011 eine Gruppe von Demonstranten, um OB Schuster diese Briefe zurückzugeben. Doch der OB war „nicht im Hause“ und auch das Vorzimmer öffnete seine Tür nicht. So blieb den Demonstranten nichts anderes übrig, als die unerwünschten Briefe unter dem Türschlitz ins Vorzimmer zu schieben.
Anders dagegen am letzten Dienstag, 28. Juli. Zwar waren weder OB Kuhn noch der für die Anliegen der Parkschützer – Thema Bußgeldbescheide - in diesem Fall relevante Ansprechpartner Ordnungsbürgermeister Schairer in ihren Büros zugegen, doch wurde in beiden Fällen – im Büro Kuhn und im Büro Schairer - die Vorzimmertüren geöffnet und freundliche Mitarbeiter nahmen die Briefe in Empfang. Der Inhalt de Briefe wurde bereits als Offener Brief auf BAA publiziert Bußgeldbescheide
Für die „SeniorInnen gegen Stuttgart 21“ ist das Rathaus übrigens ein wichtiger Ort, um hier über die Risiken und Unrechtmäßigkeiten im Zusammenhang mit S21 die Öffentlichkeit zu informieren. Jeden Freitag zwischen 11 und 12 Uhr verhüllen sie das Tischmodell S21 in der unteren Rathaushalle, das die Öffentlichkeit falsch informiert. Sie sehen es als ihr Recht und sogar als ihre Bürgerpflicht an, unter Berufung auf ihr Grundrecht Artikel 5 (Meinungsfreiheit) auf Unrecht aufmerksam zu machen. Leider ist bis heute ihr Antrag auf eine Gegendarstellung - der modernisierte Kopfbahnhof - nicht genehmigt worden. Als Gegenmodell wäre dies zur Ausgewogenheit der Information aber dringend notwendig. Die Politik der einseitigen Information der DB AG sollte im Stuttgarter Rathaus nicht kopiert werden, sondern es sollte dem Anspruch der rot-grünen Regierung und des grünen OB Kuhn entsprechen, die Bevölkerung und die – auch internationalen – Gäste der Stadt im Rathaus ausgewogen zu informieren. weiterlesen











