Rede von Dr. Eisenhart von Loeper, RA und Sprecher im Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, auf der 271. Montagsdemo am 11.5.2015
VGH-Urteil zu S21 – Revision zum BVerwG – wir gehen auf die Zielgerade
Der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 4. Mai einige von uns enttäuscht, weil er nicht die Verfassungswidrigkeit und Nichtigkeit der Projektverträge wegen der Mischfinanzierung von S21 festgestellt hat. Aber, liebe Freundinnen und Freunde, wir gemeinsam haben doch erfolgreich viel erreicht: Alle kleinkarierten kommunalrechtlichen Blockadeversuche der Stadt zu Frist und Form des Bürgerbegehrens wurden abgewiesen. Und das Wichtigste: die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist zugelassen. Damit fallen wir nicht in ein schwarzes Loch, sondern wir gehen in die Verlängerung des Kampfes und auf die Zielgerade. So weit waren wir noch nie. Wir haben gut begründete Erfolgsaussicht, dass der Ausstieg der Stadt aus der Mitfinanzierung von S21 beim Bundesverwaltungsgericht wegen Nichtigkeit der Projektverträge gelingt.
Was heißt das Verbot der Mischfinanzierung? Bund, Länder und ihnen zugehörige Kommunen tragen jeweils gesondert die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben. Hoheitsträger dürfen nicht käuflich sein für eine ihnen fremde Aufgabe und damit das solidarische und bundesstaatliche Zusammenleben preisgeben. Das gilt auch für das Bahnprojekt Stuttgart 21 als Bundesaufgabe, wie Prof. Meyer im November 2011 gutachtlich untermauert hat. Das brachten die Juristen zu S21 deshalb unter meiner Mitwirkung auf den Weg. Empörend war: Der ehemalige OB Schuster beauftragte den zuvor gegen uns festgelegten Gutachter Prof. Dolde zur Beeinflussung des Gemeinderats, der das Begehren nicht zuließ. Das Regierungspräsidium blieb auf den erhobenen Widerspruch fast ein Jahr untätig, so dass dagegen Untätigkeitsklage zu erheben war. Und der grüne OB Kuhn versäumte es, der Sprungrevision gegen das Urteil des VG Stuttgart zuzustimmen, worum ich ihn zur Beschleunigung der Sache eindringlich ersucht hatte. Das Bundesverwaltungsgericht hätte dann jetzt schon entschieden.











