Offener Brief von Hans-Joachim Aderhold (Architekt) an alle Entscheidungsträger zu Stuttgart 21
Probleme in Stuttgart-Wangen und trotzdem keine Umweltverträglichkeitsprüfung
In Stuttgart-Wangen gibt es Probleme beim Tunnelbau. Die Deckschicht zwischen dem Mineralwasser und den Tunneln soll nun um vier Meter verringert werden: siehe Artikel in der Stuttgarter-Zeitung vom 18.02.15. Das Eisenbahn-Bundesamt sieht keine Probleme und hält eine Umweltverträglichkeitsprüfung für nicht erforderlich. (Zu den schon zuvor aktenkundig gewordenen Tatsachen in diesem Bereich siehe die Anlage unten.)
Offenbar widerspricht das Vorgefundene bei den Tunnelbauarbeiten in Stuttgart-Wangen dem zuvor „Erforschten” und den in die Abwägungsvorgänge eingestellten Behauptungen. Das wiegt um so schwerer, als es sich hier um einen der heikelsten Punkte des gesamten Projektes Stuttgart 21 handelt. Vor allem fehlt hier der vollständige Mineralwasserschutz seines Hauptstromes. Ein Schutzgebiet wurde nicht ausgewiesen.
Aktiv in das Anhörungsverfahren des Regierungspräsidiums Stuttgart zum Grundwassermanagement eingebracht habe ich mich nur deshalb, weil ich mich dafür verantwortlich machte, dass jüngeres, aber bisher offiziell verschwiegenes Wissen um die Hauptströme des Mineralwassers, wie sie Dr. Wilhelm Schloz und Dr. Rupert Prestel publiziert haben, endlich öffentlich und ihrer Bedeutung entsprechend gewichtet werden. Um dies überhaupt tun zu können, musste ich bis zu diesem Verfahren warten.
(Dr. Andreas Zielcke hat in seinem Beitrag “Der unheilbare Mangel” in der Süddeutschen Zeitung (19.10.2010 aktualisiert 04.05.2011) die Widersprüche und Verfahrenstricks im bisherigen Genehmigungsverfahren zu Stuttgart 21 mit chirurgischer Präzision analysiert. Er hat diese Frage erschöpfend archivalisch geklärt und dafür den Preis “Leuchtturm für besondere publizistische Leistungen” einer Journalistenvereinigung erhalten. Davon, dass BürgerInnen sich gegen Stuttgart 21 legal hätten wehren können, kann danach keine Rede sein. Auch den politischen Gremien wurden wesentliche Tatsachen bei ihren Beschlüssen vorenthalten. Noch im März 2011 sahen sich die Grünen im Bundestag genötigt, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, weil die Deutsche Bahn Unterlagen zu Stuttgart 21 als Geschäftsgeheimnisse behandelt.)
Es gab dazu auch einen ausgedehnten Mailverkehr vor allem mit dem zuständigen Referatsleiter Michael Trippen. Meine Eingabe, die Antwort des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Regierungspräsidium Freiburg (LGRB) sowie weiterlesen


















