Landgericht und Staatsanwaltschaft wollen das Verfahren gegen die Polizei-Einsatzleiter des brutalen Polizeieinsatzes am Schwarzen Donnerstag (30.09.2010) einstellen, noch bevor zahlreiche wesentliche Zeugen gehört wurden. Das Landgericht wird am Montag 24.11. ab 17 Uhr seine Entscheidung treffen. Die Geschädigten, die auch als Nebenkläger im Prozess auftreten, haben mit ihren Anwälten in einer Pressekonferenz am 23.11. öffentlich Stellung genommen.
Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer
Wasserwerfer-Opfer Alexander Schlager, Daniel Kartmann und Dietrich Wagner sowie Rechtsanwältin Ursula Röder in Vertretung einer weiteren Nebenklägerin
Rechtsanwalt des durch den Wasserwerfer-Einsatz Schwerverletzten, fast erblindeten Dietrich Wagner, Frank-Ulrich Mann
Matthias von Herrmann
Einwurf der Befangenheitsanträge beim Landgericht Stuttgart HIER und HIER. Hat der Befangenheitsantrag Erfolg, darf der abgelehnte Richter nicht mehr am Verfahren mitwirken. In der Regel führt dies zu einer Aussetzung der Hauptverhandlung. Der Strafprozess muss dann von Neuem beginnen.