Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat heute letztinstanzlich entschieden, dass die 250. Montagsdemo am 8.12.2014 vor dem Stuttgarter Hauptbahnhof stattfinden kann. Außerdem bestätigt der VGH, dass die von der Stadt zugewiesene Lautenschlagerstraße als Versammlungsfläche gänzlich ungeeignet ist.
"Wir begrüßen die Entscheidung des VGH zugunsten der 250. Montagsdemo am 8. Dezember", sagt Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer. "Wir sind froh, dass das Gericht bestätigt, was den Verantwortlichen schon lange bekannt ist: Die Lautenschlagerstraße ist als Versammlungsfläche gänzlich ungeeignet. Es ist traurig, dass es einer solchen gerichtlichen Auseinandersetzung bedarf, wo die Mängel und Probleme doch seit langem bekannt sind. Es ist erschreckend, wie sehr Ordnungsbürgermeister Schairer bereit ist, über Leichen zu gehen, um politisch unliebsame Versammlungen zu behindern."
Aufgrund der Lage und der beengten Verhältnisse der Lautenschlagerstraße ist es dort nicht möglich, dem Versammlungszweck gerecht zu werden. Außerdem haben die Ingenieure22 mittels einer Simulation (Personenstromanalyse) große Sicherheitsprobleme für Versammlungen in der Lautenschlagerstraße nachgewiesen.
- VGH-Beschluss als PDF-Datei
- eidesstattliche Versicherung zur Erstellung der Personenstromanalyse (inkl. Hintergründe über die verwendete Profi-Software SimWalk)
Bild aus der Personenstrom-Analyse mit 5.000 Teilnehmern um 18:00 (= Beginn der Kundgebung), woraus ersichtlich ist, dass ein Großteil der Versammlungsteilnehmer die Lautenschlagerstraße aufgrund von baulich bedingten Engstellen noch gar nicht erreicht hat und es im Bereich der Engstellen zu einer gefährlichen Menschendichte kommt.
Simulationsfilm mit angenommenen 5.000 Versammlungsteilnehmern: