PM der Vertrauensleute des Bürgerbegehrens zu Stuttgart 21
Zur Entscheidung des Oberbürgermeisters Fritz Kuhn einer Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17. Juli 2013 über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nicht zuzustimmen
Vertrauensleute des Bürgerbegehrens äußern großes Erstaunen über die Entscheidung von Fritz Kuhn: Der Oberbürgermeister hat ohne Not eine schnelle rechtliche Klärung der Frage der Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung blockiert und behält damit weiterhin eine fragwürdige und unsichere Finanzierung bei.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte am 17. Juli 2013 die Klage der Vertrauensleute Sigrid Klausmann-Sittler, Axel Wieland und Bernhard Ludwig gegen die Stadt Stuttgart wegen der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens abgewiesen. Die Vertrauensleute hatten die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens damit begründet, dass die Mischfinanzierung von Stuttgart 21 durch die Beiträge der Stadt Stuttgart und des Landes Baden-Württemberg verfassungswidrig ist. Das Verwaltungsgericht hatte aber festgestellt, dass es sich um einen Fall der zulässigen Mitfinanzierung eines Infrastrukturprojekts durch verschiedene Hoheitsträger handele. Das Verwaltungsgericht hatte aber wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage die Berufung gegen sein Urteil zum Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zugelassen.
Die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens hatten daraufhin den Oberbürgermeister gebeten, statt der zugelassenen Berufung der direkten Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht zuzustimmen, um allein die verfassungsrechtlichen Fragen der Mischfinanzierung auf kurzem Weg und gleich in letzter Instanz klären zu lassen. Dafür hätte es aber er Zustimmung der Stadt bedurft.
„Die Vertrauensleute hatten erwartet, dass ein grüner Oberbürgermeister, der dem Projekt Stuttgart 21 kritisch gegenüber steht, ein Interesse an einer raschen Klärung dieser fundamentalen Frage hat, ob das Projekt auf der Grundlage eines verfassungswidrigen Finanzierungsvertrags überhaupt gebaut werden darf“, sagt Axel Wieland. Denn im Herbst 2010 hatte noch Winfried Kretschmann sich auf das Gutachten des renommierten Verfassungsrechtsexperten Hans Meyer aus Berlin berufen und erklärt, die Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung geltend zu machen, sollte er zum Ministerpräsidenten gewählt werden. Das war zugleich der Anstoß für das jetzige Bürgerbegehren, mit dem auch die Stadt Stuttgart verpflichtet werden soll, sich an das Grundgesetz zu halten und aus einem verfassungswidrigen Finanzierungsvertrag auszusteigen. Über 30.000 Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger hatten das Bürgerbegehren unterzeichnet weiterlesen








