Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
Stuttgart, 13. Januar 2013
Aktionsbündnis erinnert Aufsichtsrat an Gefahr persönlicher Haftung
Rechtsgutachten belegt Ende für Stuttgart 21
Würde der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG trotz Milliarden nicht finanzierter Euro das Projekt „Stuttgart 21“ fortsetzen, müssten seine Mitglieder damit rechnen, für unabsehbare Schäden persönlich haftbar gemacht und wegen Untreue angeklagt zu werden. Ein Rechtsgutachten mit diesem Ergebnis hat der Jurist Eisenhart von Loeper als Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 dem Aufsichtsrat jetzt übermittelt.
„Eine dramatische neue Lage“, so von Loeper, „hat die Bahn geschaffen mit ihrem Eingeständnis, dass der viel beschworene Kostendeckel bereits jetzt um 2,3 Milliarden Euro und damit um mehr als 50 Prozent überschritten ist.“ Um diesen Konflikt lösen zu helfen, habe Rechtsanwalt Arne Maier unter Mitwirkung des Arbeitskreises „Juristen zu Stuttgart 21“ das vorgelegte Rechtsgutachten erstellt.
Es widerlegt vor allem die Einwände des Bahnvorstands gegen einen Ausstieg aus dem Projekt, das bei ungesicherter Finanzierung nicht mehr auszuführen, sondern nach den vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben nun gescheitert sei. Stuttgart 21 zu beenden sei für die Bahn inzwischen auch wesentlich wirtschaftlicher als das Projekt fortzusetzen. Völlig aus der Luft gegriffen habe der Bahnvorstand zudem seine Behauptung, ein Ausstieg koste „mindestens zwei Milliarden Euro“.







