Gericht stoppt Stuttgart 21
Zum heutigen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, wonach die Bahn die Bauarbeiten am Grundwassermanagement einstellen muss, äußern sich die Parkschützer wie folgt:
"Das Urteil zeigt exemplarisch, dass noch vieles ungeklärt ist bei Stuttgart 21", sagt Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer. "Jetzt darf Finanzminister Nils Schmid den Gestattungsvertrag zum Abholzen der Bäume im Schlossgarten erst recht nicht unterschreiben, weil der Baubeginn für die Baugrube mit dem heutigen Urteil in weite Ferne gerückt ist. Es darf in unserem Rechtsstaat nicht möglich sein, dass die Bahn Rechtsgüter wie den Artenschutz aushebelt, indem sie einfach Fakten schafft. Dafür muss auch unsere Regierung sorgen, deshalb darf sie die Abholzungs-Pläne der Bahn in keiner Weise unterstützen, solange nicht wirklich alle offenen Fragen geklärt sind. Der Finanzminister darf nicht in blindem Gehorsam gegenüber der Bahn den roten Teppich für die Kettensägen ausrollen!"










