Samstags-Demo am 11. Mai 2019: KlimaSkandal S21 stoppen!
Video der 461. Montagsdemo
Der S21-Tunnelbrand und seine Folgen für den Brandschutz
Rede von Dipl.-Ing. Hans Heydemann, Ingenieure22, auf der 461. Montagsdemo am 15.4.2019
Liebe Mitstreiter,
letzten Mittwoch hat´s jetzt auch im S21-Tunnel gebrannt – das unfertige Stuttgart 21 hat sozusagen schon mal eine Feuertaufe erlebt, sechs Jahre vor Fertigstellung und Inbetriebnahme.
Aus der Rettungszufahrt beim Wagenburgtunnel quollen am Mittwoch während des Feierabendverkehrs dichte schwarze Rauchschwaden; die Bewohner des Kernerviertels wurden aufgefordert, Türen und Fenster geschlossen zu halten, Lüftungs- und Klima-Anlagen sollten abgestellt werden, um das Einsaugen von Brandrauch zu vermeiden. Gleichwohl beeilten sich offizielle Stellen zu verkünden, zu keinem Zeitpunkt habe irgendeine Gefahr für die Bevölkerung bestanden; der Messtrupp der Feuerwehr habe keine erhöhten Werte in der Umgebungsluft feststellen können. So stand es in der Zeitung.
Was war geschehen? Den Berichten zufolge ist in Wangen im S21-Tunnel eine Betonspritzmaschine ausgebrannt; vermutlich infolge eines technischen Defektes. Doch wie konnte die Maschine überhaupt in Brand geraten sein? Hydrauliköl und Dieselkraftstoff haben – anders als Benzin – Zündtemperaturen von weit über 200 °C; eine achtlos weggeworfene Zigarette oder ein Kurzschlussfunke reichen dafür nicht aus. Da muss also schon etwas Größeres gewesen sein. Die wirkliche Ursache werden wir wohl nie erfahren. Warum war die Rettungswache der Tunnelbau-Unternehmen nicht sogleich zur Stelle, um den Brand schon in der Entstehung zu bekämpfen? Stattdessen entwickelte sich ein Großbrand, der den ganzen Tunnel stark verraucht hatte. Der Brandrauch zog durch die rund fünf Kilometer lange Tunnelröhre Richtung Innenstadt und trat aus der 40 Meter höher liegenden Rettungszufahrt am Wagenburg-Portal aus. Zeitungsberichten zufolge konnten sich die im Tunnel befindlichen 40 Arbeiter unverletzt in Sicherheit bringen – glücklicherweise! weiterlesen
„Nur ein toter Fisch wird vom Strom fortgetragen“
Nichts Böses ahnend ... oder O Santa Justizia!
Eigentlich hatte Ernest nicht damit gerechnet, festgenommen zu werden, als er an jenem Samstag wieder einmal mit zwei anderen Aktivist(inn)en auf dem Dunantsteg beim Neckartor mit Plakaten und Bannern „Heute Giftstaub Alarm!“ gegen die Feinstaub-Misere protestierte. Zwar hatte er schon eine Aufforderung zum Antritt einer Ersatzhaftstrafe wegen Verstoß gegen das Demonstrationsmeldegesetz erhalten (wir haben darüber berichtet). Aber dass er nur zwei Tage nach seiner Verurteilung die nächste Haftstrafe antreten sollte ... Sonst hatte Justizia sich ja immer alle Zeit der Welt gelassen – diesmal schien sie es recht eilig zu haben. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Die Verhaftung
Da die Beamten keinen Haftbefehl dabei hatten und ihn anscheinend nur zufällig bei seinem Protest entdeckten, wurde er nach der Festnahme zuerst in die Polizeiwache Hahnemannstraße gebracht. Vorher begleiteten sie ihn nach Hause, damit er noch einige notwendige Dinge mitnehmen konnte.
„Es war schon kurios“, erzählt Ernest. „Der Beamte wollte auf keinen Fall vor der offenen Wohnungstür warten. Er verfolgte mich auf Schritt und Tritt, ließ mich nicht aus den Augen, als ob ich vor ihm Reißaus nehmen könnte. Augenscheinlich befürchtete er eine “Verfolgungsjagd über die Dächer von Stuttgart“. In der Hahnemannstraße wies man ihn in eine Zelle ein, wo er übernachten musste, um erst am nächsten Tag in die JVA gebracht zu werden. Eine fürchterliche Nacht stand Ernest bevor: Nur mit einer dünnen Decke versehen, musste er sich auf ein bettähnliches schwarzes Plastikgestell, dessen Unterlage am Körper klebte, hinlegen. „Das allein war schon eine Tortur“, meinte Ernest. Man muss sich die Zellen vorstellen, um nachzuvollziehen, was es bedeutet, dort einzusitzen: Ein relativ kleiner Raum, grau-weiß, mit Bett. Das Fenster vergittert. Abgeteilt durch eine Betonwand der Toiletten-Abtritt: eine Mulde mit Loch und Wasserspülung. Das „Geschäft“ muss man jeweils im Stehen erledigen. Am nächsten Morgen wurde er dann in die JVA Stammheim gebracht. Auf ein Frühstück hatte er vorher dankend verzichtet. weiterlesen
„Stuttgart 21, Die Anstalt und die Rolle der klassischen Medien“
Montag, 15. April 2019, 19:30 Uhr, WKV Stuttgart
5 Jahre DIE ANSTALT - es werden ausgewählte Themenbeiträge der politischen Kabarett-Sendung „Die Anstalt“ gezeigt und im Anschluss u.a. mit Dietrich Krauß, Joe Bauer und Cornelia Lanz diskutiert. Diese drei lesen zur Buchvorstellung aus "Die Rache des Mainstreams an sich selbst " (Dietrich Krauss, Hrsg.), musikalische umrahmt von David Stützel
Im Buch zum 5. Geburtstag schreiben Macher und Mitstreiter, Fans und Kritiker über das Phänomen Anstalt. Mit Max Uthoff, Claus von Wagner, Dietrich Krauß, Mely Kiyak, Norbert Blüm, Gabriele Krone-Schmalz, Hans Hoff, HG Butzko, Joe Bauer, Cornelia Lanz u.v.a. erschienen im Westend Verlag.
Eintritt: 6 € – Karten können im VVK beim Württembergischer Kunstverein erworben werden.
S21-Tunnelbrand vom 10.4.2019: Fragen über Fragen türmen sich auf
Die Gemeinderatsfraktion SÖS-LINKE-PluS stellt einen umfangreichen Antrag zum Brand einer Betonspritzmaschine und schreibt:
Der Brand vor zwei Tagen in einem im Bau befindlichen S-21-Tunnel hätte eigentlich gar nicht passieren können. Auch ein ICE-Brand ist - gemäß einer früheren offiziellen Einschätzung der Bahn - eigentlich nicht möglich. Unbegrenzter Optimismus bis hin zu Naivität scheinen Voraussetzung von Großprojekten zu sein.
Neben den Fragen nach entstandenen Schäden am Tunnelbau mit finanziellen und zeitlichen Folgen interessiert uns, welche kurz- und langfristigen
Gefahren durch emittierte Giftstoffe entstehen. Ferner, ob das Tunnelbau-Unternehmen seiner - per Planfeststellungsbeschluss vorgeschriebenen - Verpflichtung nachgekommen ist, eine sogenannte "Rettungswehr" zu stellen. Wenn die Brandstelle tiefer als 200 Meter im Tunnel liegt, ist die sogenannte „Grubenwehr“ zuständig, die mitsamt Ausrüstung vom Auftragnehmer für den Tunnelbau zu stellen ist.Die städtische Feuerwehr ist während der Bauzeit nur für die ersten 200 m Tunnel zuständig. Als sie am 10.4.2019 zum Brand ausrückte, konnte sie - laut Presseberichterstattung - allerdings zunächst wegen der starken Verrauchung nicht zur Brandstelle im Tunnel gelangen.
Der Antrag mit dem Titel "Wie gefährlich war das Brandgeschehen im S-21-Tunnel am 10.4.2019?" enthält 22 Fragen. Wir haben ihn hier als PDF-Datei verlinkt.
Nach S21-Tunnelbrand: Brandrisiken endlich ernst nehmen!
Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen S21 vom 11.4.2019
Nach S21-Tunnelbrand: Brandrisiken endlich ernst nehmen!
Nach dem gestrigen Brand in einem der S21-Tunnel hat das Aktionsbündnis in einem Schreiben an die Verantwortlichen der Stadt appelliert, sich endlich ihrer Verantwortung für die extremen Brandrisiken des Projekts zu stellen.
Am 11. November des Vorjahres hatte das Aktionsbündnis den Gemeinderäten, dem Brandschutzbeauftragten und OB Kuhn, vertreten durch seinen Stellvertreter Schairer, ein Brandschutzgutachten mit für das Projekt desaströsen Ergebnissen übergeben. Die zugesagten Antworten stehen seit 5 Monaten aus.
Der gestrige Brand im Tunnel zwischen Obertürkheim und Hauptbahnhof, der erst nach einem sechsstündigen Großeinsatz der Feuerwehr gelöscht werden konnte, war für das Aktionsbündnis Anlass für einen erneuten Weckruf an die S21-Verantwortenden Politiker*innen.
Außerdem verlangt das Aktionsbündnis umgehend Informationen zum Unfallhergang, dem Feuerwehreinsatz und den Gründen für den vorzeitigen Abgang des für S21 verantworlichen Brandschutzbeauftragten der DB.
Brand in S21-Tunnel am Neckar – Rauch in Stadmitte
Mittwoch, 10. April 2019, ab Nachmittag
- s. Parkschützer-Blog https://www.parkschuetzer.de/statements/204171
- Im Stuttgarter Tunnel Obertürkheim ist am Mittwochnachmittag eine Betonspritzmaschine in Brand geraten. Nach Angaben der Polizei wurde niemand verletzt. Allerdings ist der Rauch durch den fünfeinhalb Kilometer langen S21-Tunnel bis zum Verkehrsknotenpunkt Gebhard-Müller-Platz in der Stuttgarter Innenstadt gezogen. Der Brand wurde am Abend gelöscht.
Menschen, die im Tunnel waren, hätten sich selbstständig in Sicherheit bringen können. Die Feuerwehr sei mit rund 60 Einsatzkräften vor Ort gewesen, so ein Feuerwehrsprecher. Der Einsatz sei langwierig gewesen, weil die Rettungskräfte rund 700 Meter in den Tunnel hinein mussten. (Quelle: SWR)
- Eine Betonspritzmaschine hat am Mittwochnachmittag in einer Tunnelröhre des Bahnprojekts Stuttgart 21 gebrannt. Die Feuerwehr war mit 60 Einsatzkräften vor Ort.
Stuttgart - Beim Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 hat es am Mittwoch in einer Tunnelröhre gebrannt. Verletzt wurde niemand, wie ein Feuerwehrsprecher am Abend sagte. Eine Betonspritzmaschine war nach den Angaben aus bislang ungeklärter Ursache in Brand geraten. Menschen, die im Tunnel waren, hätten sich selbstständig in Sicherheit bringen können. Die Feuerwehr sei mit rund 60 Einsatzkräften vor Ort gewesen.
Der Einsatz sei langwierig gewesen, weil die Rettungskräfte rund 700 Meter in den Tunnel hinein mussten, sagte der Feuerwehrsprecher. Betroffen war eine Tunnelröhre vom Hauptbahnhof Richtung Ober/Untertürkheim. Der Brand sei gelöscht worden.
Rauchentwicklung bis zum Wagenburgtunnel
Durch das Feuer war es auch beim Wagenburgtunnel und beim Gebhard-Müller-Platz zu starken Rauchentwicklungen gekommen. (Quelle: StN)
(5 Fotos zeigen Massen von Feuerwehrautos - sehr beruhigend gedacht.)
- NINA-Warnung (s.u.)
Im Bereich des Gebhard-Müller-Platzes in der Stuttgarter Innenstadt kommt es aufgrund eines Brandes zu einer Verrauchung.
Vorsorglich bitten wir Sie Klima- und Lüftungsanlagen abzuschalten und Fenster geschlossen zu halten.
NINA (Notfall-Informations- und Nachrichten-App) ist eine vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zur Verfügung gestellte App für Smartphones, die dazu dient, der Bevölkerung wichtige bzw. dringende Warnmeldungen zukommen zu lassen. Sie ist Teil des MoWaS und die erste App, die zur Warnung der Bevölkerung in ganz Deutschland entwickelt wurde. (wikipedia)
Die 461. Montagsdemo am 15.04.2019
Die 461. Montagsdemo findet am 15. April 2019 ab 18 Uhr auf dem Schlossplatz in Stuttgart statt. Ab 18.40 Uhr beginnt der Demozug, ausgehend vom Schlossplatz über die Königstraße (rechte Seite der Baumallee) in Richtung Arnulf-Klett-Passage, weiter nach rechts in die Schillerstraße (in Fahrtrichtung), weiter zum Gebhard-Müller-Platz, nach rechts in die Konrad-Adenauer-Straße, weiter bis auf den Gehweg zum Versammlungsbereich, dort endet die Demonstration mit dem Schwabenstreich.
Redner:
- Dipl.-Ing. Hans Heydemann, Ingenieure22; "Der S21-Tunnelbrand und seine Folgen für den Brandschutz"
- Harry Stürmer, Bürgerbewegung Satorralaia aus Donostia-San Sebastian; "Ein weiteres unnützes Großprojekt"
Mto: Wut, Witz, Widerstand!
Musik: Jürgen Gutmann, Gitarre und Gesang
Moderation: Susanne Bödecker, „Bündnis Recht auf Wohnen" und
„Mieterinitiative Zuffenhausen"
Video der 460. Montagsdemonstration gegen Stuttgart 21 am 08.04.2019
Dank an Eberhard Linckh!
Die Bahn darf aus S21 ohne Rechtsbruch aussteigen. Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Urs Kramer, Universität Passau – was folgt daraus?
Rede von Dr. Eisenhart v. Loeper, Rechtsanwalt und Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21, auf der 460. Montagsdemo am 8.4.2019
Seit zwei Wochen liegt das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Urs Kramer, Universität Passau, zu der Frage vor: Muss die Deutsche Bahn AG das Projekt Stuttgart 21 noch bauen, nachdem die Kostenobergrenze von 4,526 Milliarden Euro längst gewaltig überschritten ist und ein neuer Finanzierungsvertrag nicht zustande kam?
Hier das Ergebnis des Gutachtens und die Folgerungen daraus:
- Das Ergebnis lautet:
- Der Finanzierungsvertrag zu S21 vom April 2009 verpflichtet die Projektpartner bei Überschreiten der vorgesehenen Kostenobergrenze nur dazu, Gespräche aufzunehmen. Diese „Sprechklausel“ bezweckt nicht nur den Austausch von Informationen, sondern auch die Einigung der Vertragspartner. Scheitern die Gespräche, schließt der Vertrag die Regeln aus, die für die Zeit bis Jahresende 2009 eine genaue Aufteilung der Kosten und den „qualifizierten“ Projektabschluss vorsehen. Sonst wird nichts festgelegt. Daraus schließt Prof. Kramer methodisch durch ergänzende Vertragsauslegung, dass der Finanzierungsvertrag von 2009 jetzt „ausgelaufen“ und niemand mehr zum Weiterbau und zur Vollendung von S21 verpflichtet ist. Und auch allgemeine gesetzliche Gründe ermöglichen den Umstieg von S21.
- Maßgebliche Rechtsgründe der Vertragsauslegung:
- Die Sprechklausel will den Konsens der Gesprächspartner bewirken. Auffällig schweigt sie indessen zu der Frage, was geschehen soll, wenn die Gespräche – wie hier – scheitern. Deshalb zählt der sonstige Vertragsinhalt.
- So besteht die vertragliche Durchführungspflicht (§§ 3,4 FinVe) als gemeinsame Aufgabe für alle Partner, auch für die DB AG, nur mit genau begrenzten Beiträgen, nicht unbegrenzt. Weiter gilt, dass für die DB AG unkalkulierbare Risiken zu vermeiden und die Wirtschaftlichkeit des Projekts zu beachten sind (§ 2 Abs. 2 S.1FinVe).
- Die Kostenfragen sind sonst sehr ausführlich geregelt (§§ 6ff.), insbesondere auch, weil in § 8 Abs. 3 des FinVe festgelegt ist, wer welche Kostenanteile am Risikopuffer zu tragen hat. Dieselbe Vorschrift schafft im Absatz 4 mit der Sprechklausel – für den Fall des Scheiterns der Gespräche – dagegen keinerlei Kostenfolgen. Dies ist als bewusste Entscheidung der Vertragspartner zu verstehen (GA S. 9). Verlaufen die Gespräche – wie hier – zur Durchführung und Finanzierung des Projekts erfolglos, widerspräche eine Pflicht zur weiteren Fortführung des Projekts sowohl dem bloßen Verweis auf die Gesprächspflicht als auch dem zentralen Maßstab zur Wirtschaftlichkeit (GA S. 11 f.). Folglich endet mit dem Scheitern des Konsenses die Pflicht zur Vollendung des Projekts, d.h. die Vertragspflichten zur Durchführung des Projekts sind „erledigt“. Auch Mehrkosten von S21 muss allein tragen, wer sie verursacht.
- Nach dem Rechtsgutachten führt auch die gewaltige Überschreitung der Kostenobergrenze des Projekts von 4,5 auf derzeit 8,2 Milliarden Euro nicht dazu, dass die „Geschäftsgrundlage“ des Vertrags wegfällt, weil den Vertragspartnern gerade für diesen Fall anvertraut wurde, ob und wie sie sich auf einen neuen Finanzierungsvertrag einigen. Die Bahn kann dann daher Mehrkosten des Projekts nicht gerichtlich auf die Projektpartner abwälzen, solange sie zur anteiligen Übernahme von Mehrkosten nicht bereit sind.