In der gestrigen Ausgabe der Stuttgarter Zeitung erscholl der Hilferuf der Handelsverbands-Geschäftsführerin, Frau Sabine Hagmann, da offensichtlich georgische Diebesbanden die Läden in der Innenstadt als kostenloses Selbstbedienungsangebot verstehen. So manches in dem Artikel fordert zu einem Kommentar heraus, geht es doch auch um die Stuttgarter Justiz und um unerwünschte Demonstrationen. So beklagt sich Frau Hagmann, dass Ermittlungsverfahren von der Justiz eingestellt werden. Zitat: "Nach unserer Erkenntnis werden knapp 50 Prozent aller Fälle eingestellt, das kann und darf nicht sein.“
Dass das – juristisch gesehen – sein darf, gibt die Strafprozessordnung her (§ 153 ff, § 170 ff). Und da muss man Frau Hagmann zu ihrer Beruhigung mitteilen, dass noch ganz andere Fälle, die weitaus krasser sind als der Diebstahl einer Jacke, mit Einstellung belohnt werden. Zum Beispiel – daran wird sich Frau Hagmann erinnern – wurden im sogenannen Wasserwerferprozess sogar Verfahren wegen schwerer Körperverletzung eingestellt. Gegen menschliches lebenslanges Leid sind doch ein paar Klamotten Pillepalle, oder? So denkt zumindest die Stuttgarter Justiz.
Der zweite Punkt in Frau Hagmanns Denkweise ist aber grundsätzlicher Natur, und da hätte Journalist Martin Haar – da es die Aufgabe von Journalisten ist, nachzuhaken – Frau Hagmann über die Rechtmäßigkeit von Demonstrationen aufklären müssen. Denn im zweiten Vorwurf in diesem Artikel geht es um das deutsche Grundgesetz.
Wir lesen in der Stuttgarter Zeitung von Frau Hagmann: "Aber wegen der vielen Einsätze bei den Demos und anderen Aufgaben haben die (Anm. d. Red.: die=Polizei) gar keine Zeit mehr für so etwas.“ (Anm. d. Red.: so etwas = Verbrecherjagd)
Die Demos in Stuttgart sind also schuld, wenn georgische Banden ungestraft teure Jacken stehlen. Auf die Idee muss man erst mal kommen. weiterlesen









