17.07.2017
Presseerklärung der Bürgerinitiative Neckartor zum Entwurf des 3. Luftreinhalteplans
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 19. Juli 2017 wird das Verwaltungsgericht Stuttgart beurteilen, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen des Regierungspräsidiums geeignet sind, die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub nach 12 Jahren permanenter unzulässiger Überschreitung endlich einzuhalten.
Die EU verabschiedete 1996 eine Rahmenrichtlinie über die Beurteilung und die Kontrolle der Außenluftqualität. Dieser folgte im Jahr 1999 eine Einzelrichtlinie, in der Grenzwerte für PM10 und die Schadstoffe Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid und Blei festgelegt wurden. Ziel dieser EU-Gesetze war und ist, uns Menschen vor krankmachender, tödlicher Luftschadstoffkonzentration zu schützen. Die Ursache dieser Luftschadstoffkonzentration ist vor allem der Einsatz von Verbrennungsmotoren zur täglichen Bewältigung von Mobilitätsbedürfnissen hunderttausender Pendler, abertausender Transportunternehmen und Baustellenbetreiber. weiterlesen