Steffen Siegel von der Schutzgemeinschaft Filder e.V. stellte bei der 383. Montagsdemo eine wesentlich von Hans Heydemann entworfene Einwendung zum Planfeststellungsabschnitt 1.3b (Filder, Gäubahn) vor. Das auch hier zu findende Dokument zeigt beispielhaft, wie eine Einwendung aussehen kann: Doppelseitig ausdrucken, mit Name, Anschrift und Unterschrift versehen und vorbringen.
Abändern jeweils nach Belieben ist nicht nur möglich und zulässig sondern hilfreich und erwünscht. Die beiden Beispiel-Seiten behandeln nur einige Aspekte und Mängel der Planung. Weitere Aspekte sind z.B. Lärm(schutzwände) in Leinfelden-Echterdingen und in Plieningen, Baufelder und Bauschuttablagerungen in Oberaichen und anderswo, Waldzerstörung in der Rohrer Kurve, zwingende Taktverdichtung der S-Bahn, wenn man sie nach Neuhausen verlängert oder gar an einen S-Bahnring ins Neckartal denkt, Einwendungen gegen das Gesamtprojekt S21 usw.usw.
Die Einwendungen müssen bis zum 15.9.2017 dem RP Stuttgart vorliegen.






