Presseerklärung des Aktionsbündnisses vom 2.1.2017
Aktionsbündnis unterstützt Kirche:
Kein „Rund-um-die-Uhr-Betrieb“ bei Stuttgart 21!
Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 begrüßt den Vorstoß des Landesbischofs der Ev. Landeskirche in Württemberg Frank Otfried July, der die Einhaltung der Sonntagsruhe auch auf den S21-Baustellen gefordert hat. Bündnissprecher und Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper: „Es ist ein Skandal, dass die Bahn seit Jahren von Behörden unbehelligt das Feiertagsgesetz bricht“. Bahn und Behörden berufen sich auf angebliche Ausnahmerechte, „wegen der besonderen verkehrlichen Bedeutung des Projekts“.
In seiner „Neujahrsbotschaft 2017“ hatte der Bischof erklärt: „Ich sehe mit Sorge auf die Aushöhlung des Sonntagsschutzes durch wirtschaftliche Interessen. Dazu gehören nicht nur die ausufernden verkaufsoffenen Sonntage, sondern zum Beispiel auch der sonntägliche Betrieb einer Großbaustelle wie Stuttgart 21.“
„Seit die Bahn am Sonntag, 22.1.2012 die Bäume vor dem Wagenburgtunnel ohne Ausnahmegenehmigung vom Feiertagsgesetz (FTG) rodete, hält dieser widerrechtliche Zustand an“, erläutert Rechtsanwalt Ulrich Ebert. „So ist – weil die Behörden nicht tätig werden – zuletzt eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen der S21-Arbeiten am Totensonntag und am 1., 2. und 3. Advent des zu Ende gegangenen Jahres erstattet worden.“
„Die Ankündigung der Bahn, künftig im 24-Stunden-7-Tage-Betrieb bauen zu wollen, um ihren durch eigene Fehlplanungen verursachten Zeitverzug aufzuholen, ist die Ankündigung eines Rechtsbruchs“, so von Loeper. „Wenn die Behörden sich wegducken, dürfen Politik und Rechtsaufsicht dieses Staatsversagen nicht länger zulassen.“







