80.000 zusätzliche 40-Tonner über die B10/B35–Alexanderplatz – Diedelsheimer Dreieck – für ein Projekt, das nichts taugt! 80.000 mal zusätzlich Feinstaub, Dreck und Gestank. 80.000 mal Mehrbelastung für Straße und Umwelt. Ein beladener 40 Tonner belastet die Straße nach Angaben des Verkehrsclub Deutschland (VCD) so stark wie 60.000 PKW. Hier entstehen enorme verdeckte Kosten zu Lasten des Steuerzahlers für das eh schon total überteuerte Prestigeprojekt Stuttgart 21, die in keiner Rechnung genannt werden.
Am 17. Januar findet von 9. - 14 Uhr die 1. Kein Stuttgart21 Aushub nach Baden Aktion in der Fußgängerzone in Bretten statt.
Stuttgart 21 muss zum Wohle der Gemeinschaft gestoppt werden!
Liebe Mitbürger,
entgegen der öffentlichen Wahrnehmung ist Stuttgart 21 weder das bestgeplante Projekt aller Zeiten noch ist es Fortschritt – geschweige denn nicht zu stoppen. Stuttgart 21 ist eine gigantische Steuergeld-Vernichtung zu Gunsten der Baulobby, der Banken und zum Schaden des öffentlichen Verkehrs, also des Bürgers. Stuttgart21 befindet sich im 5. Jahr der offiziellen Bautätigkeit und bis dato ist noch nichts Wesentliches gebaut. Der Baufortschritt liegt bei mageren knapp 3% des gesamten Bauvorhabens, dafür liegen die Kosten heute schon bei über 300% der ursprünglich manifestierten Gesamtkosten. Siebentausendfünfhundert Millionen Euro – und das, obwohl eigentlich noch nichts gebaut ist. Der im Koalitionsvertrag festgelegte Kostendeckel wurde längst gesprengt und ein Ende der Kostensteigerung ist nicht in Sicht. Bahninterne Zahlen sprechen von mindestens Elftausend Millionen Euro Gesamtsumme und das für einen tiefer gelegten Bahnhof, der nichts taugt, dessen Kapazität NIE die erforderliche Leistung erbringen kann.
Stuttgart 21 besteht aus lediglich 8 Gleisen im Tiefbahnhof, je zwei Zu- und Ablaufgleisen und einer gigantischen Tunnelanlage; davon 62 km (bislang gebaut: 3,3km) in höchst kritischen geologischen Verhältnissen unterhalb hauptsächlich bebautem Stadtgebiet.
Das frei werdende Gleisvorfeld, welches der Immobilienlobby zur Verfügung gestellt werden soll, darf nach Rechtslage nicht entwidmet, d.h. weiterlesen